350 neue Wohnungen für Flüchtlinge

"Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende am Hörgensweg" steht auf dem Schild. 350 Wohnungen werden in diesen Tagen gebaut. Foto: FoTe-Press

(mr). Das Wort „Integration“ bedeutet eigentlich, dass jemand bewusst durch bestimmte Maßnahmen ein Teil einer Gruppe wird. Bei Flüchtlingen zum Beispiel wird von Integration gesprochen, wenn sie sich in Sportvereinen, dem Arbeitsmarkt oder einfach allgemein in dem neuen Land integrieren. Wie allerdings soll Integration erfolgreich sein, wenn Flüchtlinge in großflächigen Containerdörfern untergebracht oder neuerdings extra neue Wohnungen gebaut werden, in denen auf engerem Raum mehrere Hundert Flüchtlinge untergebracht sind? Das Bezirksamt Eimsbüttel hat den Bau von 350 Flüchtlingswohnungen am Hörgensweg (Eidelstedt) genehmigt, trotz Proteste der Anwohner. Es handelt sich um mehrere Flurstücke (949, 955, 6539, 2631 und 6541). Die Größe der Fläche beträgt 78.371 Quadratmeter und ist in privatem Eigentum. Der geltende Bebauungsplan (Eidelstedt 62) weist diese Fläche bislang als Gewerbegebiet aus, allerdings findet eine Anwendung von § 246 Absatz 10 BauGB Anwendung, damit Flüchtlinge und Asylbegehrende untergebracht werden können.

Die rot-grüne Koalition und die Linke befürworten das Bau-Projekt, während die CDU dagegen befürchtet, dass das Quartier dauerhaft zum sozialen Brennpunkt wird. 1.400 Menschen sollen in der geplanten Flüchtlingsunterkunft unterkommen –  in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sollen zudem zwei Kindertagesstätten geschaffen werden. 92 Einheiten ermöglichen nach Fertigstellung eine barrierefreie Unterbringung, wie aus den Plänen hervor geht. Die ersten Arbeiten an dem umstrittenen Projekt haben bereits begonnen. Mehrere Hundert Eidelstedter hatten bei der Vorstellung der Pläne des Senats lautstark protestiert. Sie hielten die Expressbauten für zu groß für eine Integration der Flüchtlinge – ursprünglich sollten etwa 3.000 Schutzsuchende auf dem Bauplatz in Eidelstedt unterkommen. Nach Angaben des Bezirksamtes umfasst das Gebäude-Ensemble mit einer Schallschutzwand zur Autobahn 23 insgesamt acht Baukörper, die durch Gartenhöfe und Erschließungshöfe städtebaulich gegliedert sind. „Hochwertige Aufenthaltszonen“ sollen am Ende der Baumaßnahmen entstehen, verspricht das Bezirksamt. Sieben Baukörper werden siebengeschossig, eines fünfgeschossig. Die Fassaden sollen mit farblich abgesetztem Verblendmauerwerk gestaltet werden. Jede Wohnung solle mit vier statt fünf Bewohnern belegt werden, so komme die Summe von 1.400 Flüchtlingen zustande.

Es gibt allerdings nicht nur Protest: Ehrenamtliche Helfer haben sich vernetzt und einen Dachverband „Hamburg integriert“ ins Leben gerufen. Die BürgerStiftung Hamburg hat in Kooperation mit dem „Mentor.Ring Hamburg e. V.“ das Projekt „Landungsbrücken für Geflüchtete – Patenschaften in Hamburg stärken“ gegründet.

Weitere Informationen zu dem Thema Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen finden Sie hier.


Hamburg braucht neue Schöffinnen und Schöffen

(ha). Von wegen Elfenbeinturm und bürgerfern – das ehrenamtliche Engagement der Hamburger Schöffinnen und Schöffen ist ein elementarer Bestandteil der Hamburger Justiz und der Rechtsprechung. An vielen Gerichten wird durch das Mitwirken von Schöffinnen und Schöffen Rechtsprechung überhaupt erst möglich. Jetzt beginnt die neue Bewerbungsphase. „Unser Rechtsstaat ist das Fundament für unser freiheitliches Leben, für unsere offene Gesellschaft, wie wir sie gewohnt sind und wie wir sie kennen – und leben! Das Besondere an unserem Rechtsstaat ist, dass die Justiz nicht in einem Elfenbeinturm haust, sondern mitten in der Gesellschaft verankert ist, und durch unser aller Engagement lebt und lebendig wird. Schöffinnen und Schöffen sind ein unverzichtbarer Teil unserer heutigen Rechtsprechung und unserer intakten unabhängigen Justiz. Ohne sie – und ohne die richterliche Unabhängigkeit – gibt es keinen Rechtsstaat. Bei der Rechtsprechung an vielen Gerichten sind wir auf die Hamburgerinnen und Hamburger angewiesen. Wir brauchen ihre Zeit und ihr Engagement als Schöffen – ohne sie geht es nicht!“, sagt Justizsenator Till Steffen. Etwa 4.000 Schöffinnen und Schöffen werden gebraucht. Die kommende Amtszeit ist vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Eine Bewerbung für das Schöffenamt ist ab sofort bis Ende März 2018 bei den Bezirksämtern möglich. Insgesamt werden circa 8.000 Kandidatinnen und Kandidaten benötigt, aus dessen Kreis dann die Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Seit Ende Januar verschicken die Bezirksämter die Bewerbungsbogen per Post.

„Das Schöffenamt ist eine Bürgerpflicht. Ich möchte deshalb ausdrücklich an alle interessierten Hamburgerinnen und Hamburger, die sich die Ausübung dieses verantwortungsvollen aber auch sehr spannenden Ehrenamtes vorstellen können, appellieren, sich bei ihrem jeweiligen Bezirksamt zu bewerben“, sagt Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte Falko Droßmann.

Für die diesjährige Wahl werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für mehrere Tätigkeitsfelder gesucht:

  • Schöffinnen und Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- bzw. Landgericht mitwirken
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Jugendgericht.
  • Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die bei Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungs- beziehungsweise Oberverwaltungsgericht mitwirken.

Die Mitwirkung der Schöffen und ehrenamtlicher Richterinnen und Richter erhöht die Unabhängigkeit der Gerichte und trägt zur Lebensnähe, Plausibilität, Transparenz und Akzeptanz von Verfahren und Entscheidung bei. Insbesondere die Sachkunde ehrenamtlicher Richter im Wirtschafts- und Arbeitsleben fördert die Qualität der Tatsachenfeststellungen und die Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten.

Die Vorsitzende des Landesverbands Nord e.V. Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, Petra Pinnow sagt: „Das Schöffenamt ist ein sehr anspruchsvolles und spannendes Ehrenamt. Als Schöffin oder Schöffe begegnet man Menschen aller Facetten und hilft der Justiz, Gerechtigkeit auch im Namen des Volkes zukommen zu lassen. Als Schöffe lernt man, dass jeder Mensch in Situationen kommen kann, Unrecht zu begehen.“ Das Ehrenamt des Schöffen soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Damit zeigt Hamburg, dass sich unser Rechtsstaat und unser demokratisches System unter anderem auch durch die Vielfalt seiner Gesellschaft auszeichnet.

Hintergrund

Alle Schöffinnen und Schöffen üben ihr Ehrenamt für fünf Jahre aus und werden durch das Gericht in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr eingesetzt.

Für keines der genannten Ehrenämter ist eine juristische Vorbildung erforderlich. Im Gegenteil: Die Mitwirkung und das Mitentscheiden von Bürgerinnen und Bürgern ohne eine juristische Ausbildung sind gerade deshalb so gewünscht, weil diese ihre jeweilige Lebens- und Berufserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen sollen. Lediglich die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.

Für die Zeit der Gerichtsverhandlung sind die Schöffen/innen, Jugendschöffen/innen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter/innen dem anwesenden Berufsrichter/in gleichgestellt und tragen gleichberechtigt die Verantwortung für die Entscheidungen. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat sie für die Zeit ihres Einsatzes freizustellen. Für ihren Einsatz erhalten sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.)

Die Justizbehörde wird alle gewählten Schöffinnen und Schöffen im Vorwege schulen und mit Informationsmaterial versorgen. Darüber hinaus stehen während der Amtsperiode in allen Gerichten die Schöffengeschäftsstellen für Fragen zur Verfügung.

Alle Informationen zum Ablauf der Schöffenwahl, das Bewerbungsprocedere sowie die Bewerbungsformulare sind ab sofort für alle Hamburger auf der Webseite https://www.hamburg.de/schoeffenwahl zu finden.


Kinder haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt

(ha). Die Stiftung Mittagskinder schreibt in 2018 wieder ihren Kinderschutzpreis HELDENHERZ aus. Der Medienpreis ist mit insgesamt  20.000 Euro dotiert und wird für journalistische Beiträge zu Kinderrechten und Kinderschutz aus den Bereichen Print, Fernsehen, Radio und und Online vergeben, die in Deutschland veröffentlicht worden sind.
Die Preisverleihung findet im Herbst 2018 im Hamburger Rathaus statt. HELDENHERZ-Schirmherrin ist die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit.

Unsägliches ansprechen. Aufrütteln. Aktiv werden. „Immer wieder müssen wir durch aktuelle Nachrichten erfahren, dass Kindern Unrecht angetan wird, dass sie grausam misshandelt oder missbraucht werden – oft gerade durch Menschen, denen sie als Schutzbefohlene anvertraut wurden. Solche Gewalttaten sind unfassbar und beschämend für unsere Gesellschaft“, kritisiert Susann Grünwald, Vorsitzende der Stiftung Mittagskinder. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. Bei allem Respekt vor der Privatsphäre tritt unsere Stiftung Mittagskinder dafür ein, dass der Kinderschutz und die Beachtung der Kinderrechte in der Mitte der
Gesellschaft als Verantwortung wahrgenommen werden“. Die Stiftung Mittagskinder will mit dem HELDENHERZ-Preis ein nachhaltiges Zeichen für den Kinderschutz und die Beachtung der Kinderrechte setzen. Um die Medien zu einer entsprechenden Berichterstattung anzuregen, vergibt die Stiftung Mittagskinder ihren Kinderschutzpreis HELDENHERZ in 2018 als Medienpreis in vier Preiskategorien. Ab sofort können bis zum 31. Juli 2018 journalistische Beiträge eingereicht werden, welche unsere Gesellschaft für Kinderrechte und den Schutz von Kindern vor körperlicher oder seelischer Gewalt sensibilisieren.

Alle Einzelheiten für Bewerbungen sind nachzulesen unter:  www.HELDENHERZ.hamburg/  Seit der Gründung im Jahr 2004 wurde die Stiftung Mittagskinder selbst bereits zwölfmal für ihre Arbeit zum Schutz von Kindern vor sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung öffentlich ausgezeichnet. Die Stiftung Mittagskinder wurde gegründet, um sozial benachteiligten Kindern bessere Chancen bei der Gestaltung ihres Lebensweges zu ermöglichen. Informationen finden Sie unter www.stiftung-mittagskinder.de und www.HELDENHERZ.hamburg.