Bundesweiter Rauchmeldertag

Ein solcher Rauchwarnmelder sollte nicht nur in jeder Wohnung vorhanden sein, sondern regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Foto: FoTe-Press

(ha). Er kann im Ernstfall Leben retten und ist zudem seit einiger Zeit in Hamburgs Wohnungen Pflicht: der Rauchwarnmelder. Die Feuerwehr Hamburg empfiehlt seit vielen Jahren Rauchwarnmelder (kurz RWM), als lebensrettende Frühwarneinrichtungen in den Wohnungen einzubauen. Seit 2010 ist der Einbau von Rauchwarnmeldern auch verpflichtend in der Hamburger Bauordnung festgelegt. Gleichzeitig kam es jedoch zu einer Erhöhung der Fehlalarme durch private Rauchwarnmelder. Wenn Einsatzkräfte bei einem Fehlalarm gebunden sind, treffen sie bei einem echten Brand womöglich später ein. Daher bittet die Feuerwehr alle Hamburger um Mithilfe, die Anzahl der Fehlalarme möglichst gering zu halten. Es gibt unterschiedliche „Pieptöne“ der RWM. Damit lässt sich ein Batterien Warnton von einem „echten“ Alarm unterscheiden. Bitte bei Batterie-Warnton nicht die Feuerwehr alarmieren! Eine regelmäßige Wartung und Prüfung hilft, Fehlalarme zu vermeiden. Nach spätestens zehn Jahren sollten Rauchwarnmelder getauscht werden.

Was tun, wenn es piept?

Wer den Alarmton eines Rauchwarnmelders hört und auch Brandrauch wahrnimmt, sollte sofort die Wohnung verlassen und sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr informieren.  Am Freitag, den 13. April, ist übrigens bundesweiter Rauchmeldertag, wie die Feuerwehr mitteilt. Zeit, einmal die eigenen Melder auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Hierzu einfach den Testknopf am Melder so lange gedrückt halten, bis der Alarmton zu hören ist. Das kann jeder Bewohner selbst durchführen. Die gegebenenfalls angesetzte Überprüfung durch Fachfirmen bleibt davon unberührt. Zu den Risiken von Kohlenmonoxid (giftig) ein wichtiger Hinweis: Die Feuerwehr Hamburg weist darauf hin, dass das Grillen mit Holzkohlegrills im Innenraum (zum Beispiel in Wohnungen, Garagen) oder auf Balkonen lebensgefährlich sein kann. Für Wohnobjekte mit einer Kohlenmonoxid-Quelle (Öl-, Gastherme, offener Kamin) empfiehlt die Feuerwehr zusätzlich zu einem Rauchwarnmelder die Installation eines Kohlenmonoxid-Warners. Hamburger sollten das mit ihrem Schornsteinfeger abstimmen, er berät bei der Anschaffung und Installation. Auch der Betrieb von Shisha Pfeifen birgt die Gefahr der zu hohen Kohlenmonoxid Konzentration in geschlossenen Räumen. Bei häufigerer Nutzung solcher Pfeifen unbedingt auf entsprechende Lüftung achten und in der Wohnung einen Kohlenmonoxid-Warner installieren.


Leichtsinn kann teuer werden

(mr). Wer es Einbrechern zu leicht macht, darf hinterher nicht auf den Beistand seiner Hausratversicherung zählen. Dies musste ein Mann erfahren, der seine Wohnung für einen spontanen Nachtbummel über Nacht verließ. Er zog seine mit Glasfenstern versehene Haustür nur hinter sich zu, ohne diese aber abzuschließen. Als der Mann wieder nach Hause kam, stand die Eingangstür offen. Einbrecher hatten einfach die Glasscheiben zerschlagen und mit einem Griff nach innen die Tür aufgeklinkt. Es fehlten eine Reihe von Wertgegenstände. Diese wollte das Opfer von seiner Hausratversicherung ersetzt haben. Zu Unrecht, wie Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden. Jedem vernünftigen Menschen müsse es einleuchten, so die Richter, dass diese Art von Wohnungstür zumindest nachts immer abgeschlossen werden muss. Wer dies unterlässt, missachtet einfachste Sicherheitserwägungen und handelt grob fahrlässig (OLG Oldenburg, Az.: 3 U 34/05).


Handy am Steuer – die besten Ausreden

(mr). Den Ortsausgang erreicht, klingelt auch schon das Handy. Die Mutter ist dran und sagt, dass die wichtige Präsentationsmappe vergessen wurde – sie liegt auf dem Küchentisch. Im Auto telefonieren, ist eine tolle Sache. Allerdings ist es nicht billig. Aber meist ist es der Punkt in Flensburg, der am meisten schmerzt, wenn man von der Polizei beim Telefonieren am Steuer erwischt wird. Darum müssen sich immer wieder Gerichte mit Einsprüchen der Verkehrssünder beschäftigen. Die kommen oft mit den irrsinnigsten Ausreden. Norbert H. beispielsweise fuhr mit seinem Fahrrad zur Arbeit, als sein Handy klingelte. „Ich fahre öfter freihändig. Also kann ich doch auch telefonieren.“ Oder Anita H. zum Beispiel. Sie trägt eine Zahnspange und behauptete allen ernstes: „Ich habe nicht telefoniert, sondern mir meine Spange mit dem Daumen von unten nach oben an den Oberkiefer gedrückt.“ Weiterer Fall: Stefan P. gab vor Gericht an, mit einem Feuerzeug seine Zigarette angezündet zu haben. Dann hätte sein Ohr gejuckt. Es war also nur ein Feuerzeug, kein Handy, das er am Ohr gehalten hätte. Auch Kathrin S. aus Bergedorf kämpfte gegen ihr Bußgeld und den Punkt in Flensburg.

Bei ihr war es ein Hörgerät, das sie in Verdacht des Telefonierens während der Autofahrt brachte. Sie hätte lediglich die Batterien ausgetauscht, mehr nicht. Vor Gericht brauchte sie allerdings keine großartige Rechtfertigung mehr abzugeben: Die Polizeibeamten konnten sich gar nicht mehr an den Vorfall erinnern.
Es ist schon Wahnsinn, was sich Richter und Polizisten so alles anhören müssen. Bei dem einen Verkehrssünder war’s ein Spielzeug-Handy, bei anderen ein Diktiergerät. Es kommen auch immer wieder Rasierer, Fotokameras oder Parfümflaschen ins Spiel.


Freitag, den 13. im Jahr 2018 

(ft). Ein Freitag, der auf einen 13. fällt, ist für viele abergläubische Menschen ein Unglückstag. Ein ungutes Gefühl haben selbst viele, die sonst nicht besonders abergläubisch sind. Die Angst vor Unfällen oder Unglücken geht einem Großteil der Bevölkerung an einem solchen Tag nicht aus dem Kopf. An jedem Freitag, dem 13., fragen sich Tausende von Menschen, woher dieser Aberglaube eigentlich kommt. Da gibt es fast so viele Antworten wie mögliche Unglücksfälle. Zum größten Teil kommt der Aberglaube aus den USA, wo er mit dem „schwarzen Freitag“ zum Anlass des Börsencrashs 1929 seinen Höhepunkt fand. Aber auch der Raketenflug der Apollo 13 spielt eine Rolle: Der Start des Raumschiffs war an einem Freitag. Eine weitere Besonderheit: Die Quersumme des Datums 4.11.70 ergibt wieder die Zahl 13. Die Kreuzigung von Jesus fand zwar nicht an einem 13. statt, aber es entstand der Spruch „Was an einem Freitag hat begonnen, hat nie ein gutes Ende genommen“. Wehe, es läuft am Freitag, dem 13., eine Katze von links nach rechts über die Fahrbahn: das bringt Unglück! Dabei ist statistisch gesehen Freitag der 13. kein risikobehafteter Wochentag in Sachen Unglück, als andere Tage im Jahr auch. Eine Person, die sich krankhaft vor einem Freitag den Dreizehnte fürchtet, leidet unter Paraskavedekatriaphobie. Davon Betroffene ändern ihren gewohnten Tagesablauf: sie stornieren Reisen und Termine, gehen nicht aus dem Hause und bleiben im Bett liegen. Selbst private Verabredungen werden an diesem Tag vermieden. Ob Freitag der 13. nun ein positiver oder negativer Tag wird, wissen wir bekanntlich immer erst hinterher. Im Voraus hingegen sei an dieser Stelle schon einmal verraten: im Jahr 2018 fällt Freitag der 13. auf den 13. April 2018 und 13. Juli 2017. Also sind es insgesamt gerade einmal zwei Freitage. Drei sind übrigens die Höchstgrenze! Ein seltenes Unterfangen, dass in einem Jahr gleich dreimal der Freitag auf einen 13. fällt. Erst im Jahr 2026 erleben wir das seltene Ereignis.