Jeder vierte Unfallverursacher begeht Fahrerflucht

Dieses Symbolfoto zeigt einen Verkehrsunfall, bei dem der Verkehrsunfalldienst der Hamburger Polizei im Einsatz ist. Foto: FoTe-Press

(mr). Es ist schnell passiert: Es war ein stressiger Tag, die Familie wartet nach einem anstrengenden Arbeitstag Zuhause auf einen und es sollen nur noch ein paar Einkäufe erledigt werden. Doch dann kommt es auf dem Supermarktparkplatz zu einem kleinen Rempler beim Einparken. Niemand ist verletzt, ein paar Kratzer sind vielleicht zu erkennen – aber es hat ja niemand gemerkt. Warum dann nicht einfach wegfahren, wenn doch noch andere Termine oder Familienangehörige warten? In Hamburg begeht fast jeder vierte Unfallverursacher Fahrerflucht. Warum es so ist, darüber wird nur spekuliert. Denn: jeder Autofahrer hat genau für so einen Fall eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Sie bezahlt immer den Schaden an dem anderen beteiligten Fahrzeug oder Gegenstand. Der Grund für Unfallflucht könnte eine Mischung aus Irrglauben, Unwissenheit oder mangelnder sozialer Verantwortung sein. Vielleicht ist es vielen aber auch nur peinlich.

Wenn es beim Ein- oder Ausparken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht bereits schon Fahrerflucht. Was niemals vergessen werden sollte: es ist eine Straftat, die neben einer Geld- oder schlimmstenfalls sogar Haftstrafe und Punkten im Verkehrsregister in Flensburg wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten kann. Laut ADAC ist dabei die Höhe des entstandenen Fremdschadens entscheidend. Bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1.200 Euro drohen ein Monatsgehalt Geldstrafe, Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot. Wird die 1.200 Euro-Marke überschritten, ist die Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, ist nicht mit Milde zu rechnen: Dann droht Gefängnis. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer den Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht. Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der Club, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat, sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den Halter.

Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Selbst wenn scheinbar nichts passiert ist, müssen Sie auf den Halter des anderen Fahrzeugs warten.


Viel mehr als nur Schminke: DKMS LIFE schenkt Lebensfreude und Selbstwertgefühl

(ha). Die Diagnose Krebs, die jährlich etwa 230.000 Frauen in Deutschland erhalten, bedeutet nicht nur den Kampf mit dem Überleben, sondern auch einen täglichen Kampf mit dem Spiegelbild. Denn die Krebstherapie mit Chemo- oder Strahlenbehandlung führt zu drastischen Veränderungen des Aussehens. Durch Haarausfall, Verlust von Wimpern und Augenbrauen oder Hautirritationen verlieren viele Frauen ihr Selbstbewusstsein und fühlen sich zusätzlich von der Krankheit gezeichnet. In kostenfreien Kosmetikseminaren von DKMS LIFE gemeinnützige Gesellschaft mbH erhalten Krebspatientinnen Hilfe zur Selbsthilfe im Umgang mit den äußeren Veränderungen während der Krebstherapie. Professionelle, geschulte Kosmetikexpertinnen zeigen den Krebspatientinnen Schritt für Schritt, wie sie die äußerlichen Folgen der Therapie kaschieren können: von der Reinigung und Pflege der oft sehr empfindlichen Haut, dem Auftragen der Grundierung und natürlichen Nachzeichnen der ausgefallenen Augenbrauen und Wimpern bis hin zum Abdecken von Hautflecken, die aufgrund der Bestrahlung entstanden sind. Darüber hinaus werden die maximal zehn Teilnehmerinnen in dem rund zweistündigen „Mitmachprogramm“ anschaulich zum Thema Tücher und Kopfschmuck beraten.

Alle Patientinnen nehmen aktiv am Seminar von DKMS LIFE teil, das heißt, sie schminken sich selbst, um ein Gefühl für den Umgang mit den Produkten und deren Anwendung zu gewinnen. Die Kosmetikexpertin hilft ihnen dabei. Dabei geht es nicht um das perfekte Make-up, sondern um ein natürliches und frisches Aussehen für den Alltag und ein Stück Normalität. Die Teilnehmerinnen werden ermutigt, wieder einen Blick in den Spiegel zu werfen und das Erlernte auch im Anschluss an das Seminar umzusetzen. Denn für Krebspatientinnen ist Kosmetik oft viel mehr als nur Make-up – sie kann Therapie und Lebenshilfe sein. Die Teilnahme und eine Tasche mit 13 hochwertigen Kosmetikprodukten, die auf die einzelnen Schritte des Programms abgestimmt sind, sind für die Patientinnen kostenfrei.

Unternehmen der Kosmetikindustrie unterstützen als Kooperationspartner das Patientenprogramm „look good feel better“ wesentlich und tragen erheblich zum Erhalt und Ausbau bei. Das Kosmetikseminar für Krebspatientinnen in Therapie im Hamburger Krebsgesellschaft e.V. bietet DKMS LIFE am 26.01.2018 um 10 Uhr an. Information und Anmeldung beim Hamburger Krebsgesellschaft e.V., 21073 Hamburg, Helga Wolff, Telefon 040 / 30 09 22 27. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 begrenzt. Weitere Termine und Informationen zu den Schminktipps unter www.dkms-life.de.


Warum Ü-Wagen grüne Kennzeichen führen

Ein Fernsehübertragungswagen und der dazugehörige Gerätewagen des WDR im Einsatz in Köln. Foto: Röhe

(mr). Aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft oder beispielsweise dem Schaustellergewerbe kennen wir das: Trecker, Mähmaschinen und Jahrmarktsfahrzeuge fahren mit grünem Ü-WagenNummernschild.

Übertragungswagen (Radio und Fernsehen) sind von der Kfz-Steuer befreit, weil sie nicht dem Zweck dienen, Güter oder Personen zu transportieren…Fotos: FoTe-Press

Wer aber aufmerksam auf Autobahnen oder Bundes- und Landstraßen umher fährt und Übertragungswagen mit zum Teil großen Satellitenschüsseln auf dem Dach zu sehen bekommen, wird feststellen, dass diese ebenfalls mit den steuerbefreiten grünen Kennzeichen unterwegs sind. Aber warum ist es so? „Unsere Ü-Wagen fahren gemäß des deutschen Zulassungsrechts als so genannte `selbstfahrende Arbeitsmaschinen` zulassungsfrei und sind deshalb von der Kfz-Steuer befreit“, heißt es aus der Pressestelle des Ü-WagenNorddeutschen Rundfunks (NDR). Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in Köln bestätigt das. „Unsere Ü-Wagen-Flotte ist mit grünen Kennzeichen unterwegs, weil jeder einzelne Ü-Wagen schneller als 20 km/h fährt. Dies ist eine bundesweite Vorschrift“, heißt es von der öffentlich rechtlichen Sendeanstalt in Köln. Wer nun glaubt, dieses Privileg hätten nur die öffentlich rechtlichen Sender, weil sie so oder so durch den Rundfunkbeitrag staatlich gefördert sind, der irrt. Auch die zahleichen privaten Fernseh- oder Radiosender und Fernsehproduktionsfirmen genießen diese Sonderstellung. Bleibt nur die Frage, warum ein Ü-Wagen steuerfrei fahren darf, ein Prüffahrzeug einer Telekommunikationsfirma oder ein Fahrzeug eines Elektroinstallateurs nicht? Diese Fahrzeuge sind immerhin – genauso wie ein Übertragungswagen – ebenfalls voll mit Technik ausgestattet. Nachfrage beim Landesbetrieb Verkehr (LBV, Straßenverkehrsamt) in Hamburg. Jetzt wird der Unterschied deutlich: „Ü-Wagen sind nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht eigentümlich zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt. Bei Fahrzeugen, die dem Zweck nach eher Personen oder Arbeitsmaterial von A nach B fahren, dürfen keine steuerfreien Kennzeichen angebracht werden.“ Zu den Fahrzeugen, die nach § 3 KfzSteuergesetz steuerfrei sind, zählen neben den Übertragungswagen unter anderem Rohreinigungsfahrzeuge, Schienenreinigungsfahrzeuge, Hebebühnenfahrzeuge, Autokräne, Fahrzeuge der Straßenreinigung, Baumaschinen oder Radlader. Übrigens sind nicht nur die klassischen Übertragungswagen steuerfrei und mit einem grünen Kennzeichen versehen, sondern auch Schnittmobile, Rüst- und Gerätewagen, Meßtechnikwagen, so genannte Strom- oder Lichtwagen, sowie Kamerawagen der NDR-Fahrzeugflotte fahren mit grünen Kennzeichen auf den Autobahnen und Bundes- und Landstraßen umher.

Hinweis: Das Fahrzeug mit einem steuerlichen Vorteil darf auch nur für den beim Finanzamt angegeben Zweck (= Grund für eine Steuerbegünstigung) benutzt werden! Außerdem muss der Nutzungszweck entsprechend nachgewiesen werden.

Ü-Wagen Ü-Wagen Ü-Wagen Ü-Wagen

Von links nach rechts: ein Hörfunkübertragungswagen des MDR, ein Fernseh-Ü-Wagen des HR, sowie jeweils ein Fernsehübertragungswagen des BR. 

   

Von links nach rechts: Fernseh-Ü-Wagen von RT1, N24, RNF und SWR.