Prepaid-Karten: wer nicht auflädt wird gekündigt

Ein Zweit-Handy dient oftmals als Notfall-Handy und liegt bei vielen Besitzern irgendwo im Schrank – oder wie hier (gut bewacht) irgendwo in der Wohnung. Symbolfoto: FoTe-Press

(mr). Einige haben neben einem Smartphone ein Zweithandy, um es als Notfall-Telefon zu benutzen. In diesem Zweit-Handy sind meistens Prepaid-Karten. Im Prinzip eine tolle Aktion: es fallen keine monatlichen Gebühren an – ein Vorteil für den Kunden. Eine Prepaid-Karte hat aber auch Vorteile für das Telekommunikationsunternehmen, weil bei Benutzung oft Prepaid-Tarif genutzt werden, die preislich sehr hoch liegen. Schwer nachzuvollziehen: Aber auch im Jahr 2018 gibt es Menschen, die schlicht kein Smartphone brauchen. Denen reicht es einfach, unterwegs erreichbar sein zu können und stets die Möglichkeit für wichtige Anrufe zu haben. Handy in der Hand, Prepaid-Karte einstecken, Karte einmalig aufladen – fertig. Bei Prepaid-Karten gibt es weder Vertragsbindung noch Mindestumsatz – ideal für alle, die das Mobiltelefon nur selten aktiv nutzen. Doch genau solchen Kunden sind die Telekommunikationsunternehmen ein Dorn im Auge. Nicht selten folgt das böse Erwachen: Wenn der Kunde nicht regelmäßig sein Guthaben auflädt, wird ihm gekündigt und er verliert seine Nummer. Das zeigt das Vorgehen der Deutschen Telekom.

Auch Engin P. (Name von der Redaktion geändert) ist verärgert. Der Hamburger ist seit 2000 Kunde und besitzt eine „XTRA-Karte“. Er benutzt die Karte regelmäßig und telefoniert sogar öfter mit dieser Nummer. Aber er wird auch regelmäßig angerufen und erhält bei jedem Anruf, der 15 Minuten dauert, einen Betrag in Höhe von 0,50 Euro Guthaben von der Telekom auf seine Prepaid-Karte gut geschrieben. Es hat sich ein Guthaben von 55,67 Euro angesammelt. Kürzlich wird seitens der Telekom der Vertrag gekündigt.

In einem Kündigungsschreiben heißt es: “(…) wenn eine Xtra Card längere Zeit nicht aufgeladen wird, sieht es für uns so aus, als ob ein Kunde sie nicht mehr nutzen möchte.” Engin P.  nutzt seine Karte aber regelmäßig und ist der Meinung, dass es doch keine Rolle spielt, ob er nun selbst Personen anruft oder sich anrufen lässt. Es kann nicht die Rede davon sein, dass die Karte nicht benutzt wird oder er sie künftig nicht benutzen wird. „Mit der Xtra Card wollen wir Kunden bei der mobilen Kommunikation auf der ganzen Welt und ohne jegliche Vertragsbindung unterstützen. Dabei erhalten die Kunden eine Mobilfunk-Rufnummer auf Lebenszeit. Qualitativ hochwertige Produkte und die Zufriedenheit der Kunden stehen für uns immer im Vordergrund“, sagt Dirk Becker, Sprecher der Deutschen Telekom mit Hauptsitz in Bonn.

In einem Werbespot der Telekom für eine XTRA Karte heißt es: „Ihre Prepaid Vorteile ohne Vertragsbindung kein Mindestumsatz volle Kostenkontrolle“. Wenn nun allerdings so ein Schreiben ins Haus eines Kunden flattert, ist es doch alles andere als kein Mindestumsatz. „Ich bin wirklich enttäuscht. Ich habe sogar bei der Telekom angerufen und persönlich nachgefragt“, sagt Engin P. und ergänzt: eine Mitarbeiterin sagte mir, dass sie da leider nichts machen können. Ich müsste binnen einer gesetzten Frist meine Karte aufladen, sonst wird der Vertrag gekündigt“. Bei über 50 Euro Guthaben, so Engin P., sehe er es nicht ein, das Guthaben nochmals zu erhöhen.

„Wir kaufen jede Mobilfunk-Rufnummer bei der Bundesnetzagentur ein und betreiben die Mobilfunkkarten leider nicht kostenneutral im Netz. Von daher ist eine Xtra Karte so konzipiert, dass einmal im Jahr, unabhängig von vorhandenem Guthaben, eine Aufladung vertraglich festgelegt ist. Dabei reichen fünf Euro via App oder Telekom-Shop“, teilt  Dirk Becker weiter mit. „Stellen wir über unser Abrechnungssystem fest, dass ein Kunde über einen längeren Zeitraum seine Xtra Card nicht aufgeladen hat, informieren wir diesen rechtzeitig und in schriftlicher Form. Nur wenn sich unser Kunde nicht meldet oder auflädt, beenden wir das Vertragsverhältnis und aktivieren die Rufnummer nach einem gewissen Zeitraum für einen neuen Kunden.“