So sichert Hamburg Weihnachtsmärkte

Mit diesen rot-weiß-gestrichenen Betonklötzen sollen in der Mönckebergstraße mögliche Terroranschläge mit Lkw oder Pkw verhindert werden. Foto: FoTe Press/Röhe

(ha). Von friedlichen Weihnachten ist die Rede. Wer aber aufmerksam durch die Hansestadt geht, sieht zum Teil monströse Betonklötze, mehrere Liter umfassende Wassertanks, quergestellte Lkw und zum Teil mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten.

– Das alles sind nur sichtbare Maßnahmen gegen mögliche Terroranschläge auf Hamburgs Weihnachtsmärkte. Ein Jahr nach dem Lkw-Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz (19. Dezember 2016) mit zwölf Toten sollen in diesem Jahr die mehr als 20 Hamburger Weihnachtsmärkte besonders intensiv geschützt werden.
Von Seiten der Polizei heißt es, dass die Sicherheitsbehörden ständig die aktuelle Lage bewerteten und sich die Maßnahmen grundsätzlich an den hohen Vorkehrungen der vergangenen Saison orientierten. Sprich: Offenbar wird in Hamburg jederzeit mit einem Anschlag gerechnet. Dies geht auch aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage vom 20.9.2017 von Detlef Ehlebracht (AfD) mit.
„Für Hamburg besteht eine anhaltend hohe abstrakte Gefahr terroristischer Anschläge, die sich jederzeit konkretisieren kann. Dabei kann jeder Ort, an dem Menschen in größerer Anzahl anzutreffen sind, potenzielles Ziel eines Anschlages sein“, heißt es in dem Schreiben.

Eine Sicherung mit festen Schutzvorkehrungen sei aufgrund der Vielzahl und der Heterogenität potenzieller Anschlagsorte nicht realisierbar. In naher Zukunft werde aber geprüft, ob für den stark frequentieren Veranstaltungsraumsraum Heiligengeistfeld der Einsatz von hydraulischen Polleranlagen sinnvoll ist.
Um den Transportaufwand und die Kosten zu verringern, werde derzeit geprüft, an welchen Stellen eine dauerhafte Installation von technischen Sperren möglich und sinnvoll ist, heißt es weiter in der Antwort. Wer Veranstaltungen wie den Hafengeburtstag, das Alstervergnügen, den Dom, die Cruise Days, den Disco-Move oder beispielsweise den Schlagermove besuchen möchte, wird wohl weiterhin an meterlangen Zäunen, schweren Betonklötzen, Wassertanks, mobilen zaunartigen Fahrzeugbarrieren oder auf der Fahrbahn quer stehenden LKW vorbei gehen. An vielen Eingängen stehen meist schwer bewaffnete Polizisten oder Personen von privaten Sicherheitsdiensten.

Seit dem islamistischen Weihnachtsmarkt-Anschlag in Berlin Ende 2016, bei dem ein Mann mit einem zuvor gestohlenen LKW mutwillig in eine Menschenmenge gerast ist und mehrere Passanten tötete, steht die Sicherheit bei Großereignissen im Mittelpunkt – auch bei uns in Hamburg. Damit solche Anschläge verhindert werden, wurden seit dem Anschlag im Dezember 2016 mehrere Dutzend Events gesichert – in einem Ausmaß, wie es die Hansestadt noch nie zuvor erlebt hat.
Vor allem hat die zusätzliche Sicherheit ihren Preis: „Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen trägt der Veranstalter. Soweit die Stadt Hamburg als Veranstalter auftritt, sind die entstehenden Kosten von der Stadt zu tragen“, heißt es als Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage.
Bei Großveranstaltungen werde regelhaft ein umfassendes und individuelles Sicherheitskonzept mit dem Veranstalter abgestimmt, bei dessen Erstellung die Polizei und Bezirksämter mitwirken. Verantwortlich für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sei der Veranstalter; er trägt auch die entstandenen Kosten.

Bei Großveranstaltungen privater Träger erfolge eine polizeiliche Überprüfung des abgestimmten Sicherheitskonzeptes und damit auch der aufgestellten Absperrungen im Rahmen des Einsatzgeschehens. Soweit eine behördliche Aufstellung erfolgt, werde diese durch die Behörde für Inneres und Sport beziehungsweise durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Ausrichter überwacht.
In Rede stehende technische Absperrungen werden auf allen größeren Veranstaltungen seit Dezember 2016 eingesetzt. Je nach gefährdeten Zufahrtsmöglichkeiten und Anforderungen an die Zugänglichkeit werden bewegliche Barrieren unter anderem in Form von Fahrzeugen, gefüllten Wassertanks, Big Bags (Schwerlast-Gewebesäcke mit 1 m³ Fassungsvermögen), stationäre Betonquader (sogenannte Betonschweine), oder Betonquader, die mit abnehmbaren, schweren Drahtseilen verbunden sind, eingesetzt.

Sprich: jeder Veranstalter, der zusätzlich Gabelstapler oder Kräne ordern und damit Betonklötze, Wassertanks, Zäune oder Betonstein-Drahtseil-Kombinationen aufstellen muss, hat zunächst höhere Kosten. Diese wird er früher oder später auf die Standgebühr oder eventuelle Eintrittsgelder aufschlagen, die wiederum letztendlich auf den Besucher abgewälzt werden.


Alkoholtestkäufe auf den Weihnachtsmärkten

(ha). Weihnachtsmarktzeit ist Glühweinzeit – und leider auch immer wieder verbunden mit dem Ausschank von hochprozentigem Alkohol an Kinder und Jugendliche. Daher hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte kürzlich wieder Glühwein-Testkäufe auf den Weihnachtsmärkten in der Innenstadt durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Glühweinstände den Jugendschutz schon besser umsetzen, als im vergangenen Jahr. Zwei Stände jedoch haben den jugendlichen Testkäufern trotzdem noch „Glühwein mit Schuss“ verkauft und werden entsprechende Bußgelder bezahlen müssen. „Wiederholungstäter“ gab es in diesem Jahr nicht, teilt das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit.

Es wurden die Weihnachtsmärkte am Jungfernstieg, Gänsemarkt, Rathausmarkt und an der St. Petri Kirche stichprobenartig überprüft. Während im Jahr 2016 noch vier Stände hochprozentigen Alkohol an unsere jugendlichen Testkäufer abgaben, waren es in diesem Jahr nur noch zwei Stände. Alle Beschuldigten sowie die Verantwortlichen wurden nochmals vor Ort über die geltende Rechtslage im Jugendschutz informiert und auf die Einhaltung hingewiesen.

Für Gewerbetreibende und Privatpersonen, die Hochprozentiges und Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren abgeben, kann nach dem Jugendschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Budenbetreiber sollten sich auch künftig an die Gesetzeslage halten, denn das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird auch in Zukunft Kontrollen dieser Art durchführen, wie eine Sprecherin mitteilt.