Tierschutzfest am 1. Oktober 2017

Der Eingang des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. in der Süderstraße 399 in Hamburg. Foto: Röhe

(ha). Am Sonntag, dem 1. Oktober 2017, lädt der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) in der Zeit von 9 bis 16 Uhr zum Tierschutzfest ins Tierheim Süderstraße (Hamm) ein. Die Veranstaltung, bei der mit etwa 10.000 Besuchern gerechnet wird, hat eine lange Tradition und bietet ein spannendes Programm. Anlass ist der jährliche Welttierschutztag am 4. Oktober, der mahnt, Tiere als schützenswerte und fühlende Mitgeschöpfe zu achten. Bei Führungen erhalten Besucher einen Einblick in die vielfältige Arbeit im Tierheim mit seinen zurzeit mehr als 1.300 Schützlingen. Auch der neue tierheimeigene Taubenhort kann besichtigt werden. Die HTV-Jugend- und Aktionsgruppe präsentiert ihre Aktivitäten und Protestaktionen zu den Themen Pferdesport und Pelz. Zudem informieren zahlreiche Vereine und Organisationen über verschiedene Tierschutzthemen. Es gibt wieder ein Bühnenprogramm: Die NDR-Moderatoren Carlo und Theresa von Tiedemann sowie Hamburg1-Moderator Marco Ostwald stellen gemeinsam mit unseren Tierpflegern einige Tierheimbewohner vor, die ein neues Zuhause suchen. Weiterhin warten eine Tombola mit vielen Preisen und verschiedene Flohmarktstände mit Trödel, Kleidung und Büchern auf die Gäste. Die zum Tierheim gehörende Hundeschule zeigt mit dem Pitbull-Ballett, wie harmonisch die Hund-Mensch-Beziehung aussehen kann, und die Hunde der Spiel-und-Spaß-Gruppe führen vor, was sie so alles gelernt haben. Auch Besucherhunde dürfen sich ausprobieren – beim beliebten Hunderennen oder beim Intelligenztest für Hunde. Ausführliche Informationen finden Sie hier.


Esko Horn neuer Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg

(ha). Esko Horn ist am 1. Oktober 2017 in sein neues Amt als Präsident am Arbeitsgericht Hamburg eingeführt worden, wie die Justizbehörde mitteilt. Horn (43) studierte von 1995 bis 1999 Jura in Köln und ist bereits seit 2013 Vizepräsident des Arbeitsgerichts gewesen. Esko Horn folgt auf Eveline von Hoffmann, die zuvor neun Jahre dem Arbeitsgericht als Präsidentin vorstand. Nach seinem Studium, dem juristischem Vorbereitungsdienst und seiner Promotion in Köln absolvierte Horn sein Rechtsreferendariat ebenfalls in der Stadt am Rhein. Von 2002 bis 2004 war Horn als Rechtsanwalt und Repetitor in Münster tätig. Danach begann er seine richterliche Laufbahn als Richter im höheren Justizdienst am Arbeitsgericht Hamburg. 2005 folgten zwei kurze Zwischenstationen in der Großen Strafkammer am Landgericht sowie in der Justizbehörde Hamburg. Seine Arbeit als Richter am Arbeitsgericht nahm Horn 2006 wieder auf und führte diese bis 2011 aus. Danach wechselte er als Leiter des Justitiariats in die Justizbehörde Hamburg, bis er im Oktober 2013 als Vizepräsident an das Arbeitsgericht berufen wurde. Horn ist zudem qualifizierter Mediator und Güterichter und engagiert sich seit vielen Jahren für die Juristenausbildung in Deutschland. Er folgt als neuer Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg auf Eveline von Hoffmann, die seit 2008 dem Arbeitsgericht als Präsidentin vorstand und im Juni verabschiedet wurde.  Justizsenator Till Steffen gratuliert: „Seit mehr als 13 Jahren ist Esko Horn in der Hamburger Justiz tätig. Zweimal hat er bei seinen Abordnungen in die Justizbehörde im Bereich des Justitiariats nicht nur seine fachliche Exzellenz unter Beweis stellen können, sondern auch seine Fähigkeit, wertschätzend mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzugehen und dabei gleichzeitig mit großer Einsatzbereitschaft Führungsaufgaben zu übernehmen. Seine große Arbeitsfreude und sein persönliches Engagement sind ansteckend und überzeugend. Aufgrund seiner Erfahrungen und bisherigen Leistungen bin ich davon überzeugt, dass er auch das Amt des Präsidenten am Arbeitsgericht Hamburg sehr gut meistern wird. Ich wünsche ihm alles Gute, viel Erfolg und auch Freude bei der Bewältigung seiner Aufgaben.“


Projekte mit Vorbildcharakter aus Hamburg ausgezeichnet

Eine hochkarätig besetzte Jury wählte die 100 Preisträger aus etwa 1.000 eingereichten Bewerbungen aus. Foto: ha/Bernd Brundert

(ha). Unter dem Jahresmotto „Offen denken – Damit sich Neues entfalten kann“ sind in Berlin 100 Projekte aus ganz Deutschland ausgezeichnet worden. Die Gewinner, darunter auch fünf Ideen aus Hamburg, zeigen, wie durch Experimentierfreude, Neugier und Mut zum Umdenken zukunftsweisende Innovationen entstehen können. Die 100 ausgezeichneten Projekte reichen von einem intelligenten Infektionsschutz in Krankenhäusern, hin zu einer offenen Plattform für Energiedaten, einer Virtual-Reality-App für den Biologieunterricht oder einer Online-Zeitung von und für Geflüchtete. Die Vielfalt der „Ausgezeichneten Orte“ spiegelt das große Potenzial von Offenheit für unsere Gesellschaft wider. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stellte den Vorbildcharakter der Preisträger heraus: „Demokratie ist die Staatsform der Mutigen – und derer, die die Fähigkeit haben, sich offen in neue Wirklichkeiten einzufühlen, Anpassungsfähigkeit beweisen und Gestaltungswillen an den Tag legen.“  Seine zusätzliche Würdigung drückte er in Form einer von ihm unterschriebenen Urkunde aus, die alle 100 Preisträger in diesem Jahr erhalten.

Innovationen im Rampenlicht

Die 100 Preisträger erwartet ein Wettbewerbsjahr voller Höhepunkte und Unterstützung: „Deutschland – Land der Ideen“ sowie ein Bankunternehmen helfen dabei, ihr Projekt ins Rampenlicht zu rücken. Darüber hinaus profitieren die Preisträger vom Netzwerk des Wettbewerbs und werden zu exklusiven Veranstaltungen eingeladen. Sie dürfen mit dem Gütesiegel „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“ für sich werben und erhalten so die Chance, neue Kunden, Partner, Sponsoren oder Mitglieder zu gewinnen. Erstmals können sich Preisträger im Rahmen des Deutsche Bank „Made for Good“-Chancenprogramms von Experten und in Seminaren beraten lassen – etwa zum Thema „Crowdfunding“, möglichen Mentorenprogrammen oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Einzelheiten zu den fünf ausgezeichneten Hamburger Unternehmen finden Sie hier.


Apell der Feuerwehr: Rauchmelder warten

(mr). In Hamburg gibt es über 1.000.000  Haushalte, die in den vergangenen Jahren auf Grund der eingeführten Rauchwarnmelderpflicht in der Hansestadt mit privaten Heimrauchmeldern ausgestattet worden sind. Dies ist aus Sicht der Feuerwehr Hamburg sehr erfreulich – schließlich gibt es unzählige Beispiele dafür, dass Rauchwarnmelder dafür gesorgt haben, dass Bewohner sich entweder rechtzeitig retten konnten oder von der Feuerwehr vor dem Erstickungstod gerettet wurden. Die Feuerwehr Hamburg appelliert allerdings dringend an alle Besitzer von Rauchwarnmeldern, dass diese regelmäßig gewartet werden sollten. Denn leider komme es immer wieder vor, dass die Feuerwehr zu Fehlalarmen ausrücke, da die Nachbarn oftmals das schrille Warnsignal (bei fast leeren Batterien) als Feueralarm wahrnehmen, den  Notruf 112 wählen und die Feuerwehr anfordern. Die Feuerwehr Hamburg ist laut einer Pressemitteilung im Jahr 2013 über 1.500 mal zu Einsätzen dieser Art ausgerückt, bei denen die Wohnungseingangstüren, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, oftmals gewaltsam geöffnet werden musste, um die Wohnung zu überprüfen. Diese Schäden hätten verhindert werden können, wenn die Rauchmelder rechtzeitig mit neuen Batterien ausgestattet worden wären. Hinzu kommt der Umstand, dass der Löschzug in dem Revier bei einem solchen Einsatz nicht für tatsächliche Schadenslagen zur Verfügung steht.
Die Feuerwehr Hamburg hat festgestellt, dass die Einsatzzahlen hinsichtlich Fehlalarme bei privaten Rauchwarnmeldern in den Sommermonaten (insbesondere in der Ferienzeit) signifikant steigen. Dass habe aus Sicht der Feuerwehr damit zu tun, dass viele Bürger zum einen im Urlaub sind, zum anderen halten sich die Menschen bei schönem Wetter auch viel mehr im Freien auf.


Betrüger geben sich am Telefon als Gerichtsmitarbeiter aus

(mr). Erneut sind in diesen Tagen Telefonbetrüger am Werk. Ihre neue Masche: sie geben sich als Mitarbeiter des Amtsgerichts aus und drohen mit einem Mahnbescheid, der gar nicht existiert. „Zahlungsaufforderungen erfolgen ausschließlich schriftlich unter Angabe des betroffenen Gerichtsverfahrens und des gerichtlichen Aktenzeichens“, sagt Ruth Hütteroth, Gerichtssprecherin. Das Perfide: Auf dem Display des Telefons des Angerufenen erscheint dabei fälschlich die Telefonnummer 040 / 42 82 80. Dabei handelt es sich um die Telefonnummer des Hamburg Service.


Mareike Carrière ruht auf dem Friedhof Ohlsdorf 

Grabstätte Mareike Carriere(mr). Am 17. März 2014 verstarb Schauspielerin Mareike Carrière („Großstadtrveier“, „Die Schule am See“) im Alter von nur 59 Jahren. Am 28. März nahmen in der Kurt-Schuhmacher-Halle auf dem Hamburger Friedhof Ohlsdorf zahlreiche Familienangehörige, Freunde und Weggefährten Abschied. Ihre letzte Ruhestätte sollte die beliebte Schauspielerin nach Angaben eines Sprechers der Familie auf der Familiengrabstätte auf dem Hauptfriedhof in Lübeck finden, wo auch ihre Mutter Jutta Carriere ihre letzte Ruhestätte fand. Nun ist es allerdings offiziell: Ihre Ruhestätte ist auf dem Friedhof Ohlsdorf nahe der Kapelle 13 zu finden. Dort wurde ein schwarzer Grabstein platziert. Foto: Röhe


Falscher Staatsanwalt : Geschäftsmann gibt sich als Amtsperson aus

(as). In Zeitungsmeldungen wird oft über falsche Polizisten gewarnt. Nun kam es in Hamburg zu einem Fall, in dem sich ein Hamburger Geschäftsmann als Staatsanwalt ausgab, obwohl er nachweislich keiner ist. Aber anstatt dass die „echte“ Staatsanwaltschaft diesem Mann mittels eines saftigen Bußgeldes aufzeigt, dass es so nicht geht, veranlasst sie über das Amtsgericht Hamburg, den Zeugen und Anzeigenden Stefan F. (Name geändert) einen Strafbefehl über knapp 300 Euro zukommen zu lassen. Ein unglaublicher Vorfall. Die Einzelheiten: Der Geschäftsmann soll provozierend langsam gefahren und mehrfach in verschiedene Straßen abgebogen sein, ohne den Blinker zu setzen. Dann käme es zu einem Beinahunfall wegen des Nichtblinkens. Zuguterletzt soll der Autofahrer seinen Mittelfinger und das „Arschloch“-Zeichen gezeigt haben. „Grund genug, gegen den Autofahrer vorzugehen“, sagt Stefan F., der mit seinem Kumpel im nachfolgenden PKW saß. Im Bereich der Außenalster hielt der Geschäftsmann plötzlich auf einem Mittelstreifen an. „Meine Chance, den Fahrer zu Beweiszwecken zu fotografieren“, sagt Stefan F.. Was folgte, übertrifft alle Erwartungen. Der Fahrer soll seine Fensterscheibe gesenkt und Stefan F. mit den Worten „Ich bin der Staatsanwalt, ihr bekommt mächtig Ärger. Ihr legt euch mit einem Staatsanwalt an“ angesprochen haben. Nach Überprüfung seines amtlichen Kennzeichens stellte sich heraus, dass der Fahrer gar kein Staatanwalt ist. Stefan F. und sein Kumpel stellten Strafantrag wegen Beleidigung und Nötigung und erbrachten gleichzeitig den Hinweis, dass sich der Autofahrer einer Amtsanmaßung schuldig gemacht hat. Am 3. Januar 2013 die Entscheidung zu diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Hamburg: Das Ermittlungsverfahren gegen (…) ist gemäß § 153 der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts eingestellt worden, weil die Schuld als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Was nun folgte, haut den Zeugen Stefan F. fast um. „Wenige Wochen später flatterte mir ein Strafbefehl über knapp 300 Euro ins Haus – wegen Beleidigung“, sagt Stefan F. „Unglaublich, dass sich das Blatt hier unbegründet gewendet hat“, sagt Stefan F. Grund des Strafbefehls: Stefan F. soll in einer ehrverletzenden Art lautstark die Schimpfwörter „Drecksau“, „Arsch“ und „Idiot“ benutzt haben. Das behauptet jedenfalls der Geschäftsmann – und zwar so überzeugend, dass selbst ein Richter diesem Mann Glauben schenkte. Die Hamburger Allgemeine Rundschau fragte nach, wollte den Grund wissen: warum wurde das Verfahren gegen den Geschäftsmann eingestellt, der sich laut Aussagen der beiden Zeugen drei Straftaten schuldig gemacht hat? Warum wurde der Fall als belangloses Verkehrsgeschehen eingestuft, obwohl es fast zu einem Unfall kam? Und schließlich tat der Geschäftsmann so, als würde er der Staatsanwaltschaft zugehören – müsste die Staatsanwaltschaft da nicht mit mehr Energie vorgehen? Der Beschuldigte war zuvor bislang strafrechtlich noch in keiner Weise in Erscheinung getreten“, begründet Oberstaatsanwältin Nana Frombach, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, die Einstellung des Verfahrens und ergänzt: „Soweit es den Vorwurf der Beleidigung gegen Stefan F. betrifft, beruht dieser auf dessen eigenen Angaben gegenüber der Polizei und nicht darauf, dass den Angaben des Geschäftsmanns mehr Glauben geschenkt worden ist als denen des Herrn F.“ Anmerkung der Redaktion: Stefan F. legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Der Staatsanwaltschaft sind im Gerichtsaal Ungereimtheiten aufgefallen. Für Stefan F. steht fest: „Die Staatsanwaltschaft hat hier nicht ordentlich gearbeitet. Ich bin echt enttäuscht: da verursacht jemand beinah einen Unfall, gibt sich als Staatsanwalt aus und hat nicht mal eine Strafe zu befürchten. Ach ja: Der Beschuldigte ist verwarnt worden. Auch eine Art Strafe – zumindest juristisch.“


Ehrenamtliche Mentoren für Schüler gesucht

(mr). Seit 2004 bringt der Verein Mentor e. V. in enger Zusammenarbeit mit Hamburger Grund- und Stadtteilschulen förderungswürdige und –willige Schulkinder und ehrenamtliche Mentoren zusammen. „Es sind natürlich viele Kinder mit Migrationshintergrund, denen wir das fließende und deutliche Lesen beibringen“, erklärt Karmen Deckert. Die 62-Jährige ist seit drei Jahren Mentorin an der Stadtteilschule Horn am Standort Rhiemsweg. „Mein erstes Kind war eine Zwölfjährige aus Bosnien, der ich zum Lesen verholfen habe“, sagt Karmen Deckert und ergänzt: „Mit ihr habe ich noch heute Kontakt.“ Für jeweils ein Jahr übernimmt ein Mentor einen Schüler, der ihm einmal in der Woche für eine Stunde das Lesen beibringt. Märchen, Fantasy oder Sachgeschichten – das Angebot ist groß und vielseitig. Es wird sich nach dem Interesse des einzelnen Schülers gerichtet. Da es immer mehr Schüler gibt, die nicht richtig lesen können, sucht Mentor – die Leselernhelfer Hamburg e. V. und Hamburger Schulen ehrenamtliche Mentoren: Erwachsene, die sich ein- bis zweimal wöchentlich für jeweils 60 Minuten mit einem Schüler zu einer gemeinsamen Lesestunde nach dem Unterricht in der Schule treffen. „Gefördert werden dabei Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache haben“, sagt Karmen Deckert. Durch Vorlesen und lockere Gespräche werden sie in spielerischer Weise an Texte herangeführt und zum Zuhören und Lesen angeregt. Mentor kann sein, wer Zeit und Lust aufbringt, Mädchen und Jungen, überwiegend im Grundschulalter, zu unterstützen. Ein einwandfreies Führungszeugnis, gute Deutschkenntnisse und Zuverlässigkeit sind allerdings Grundvoraussetzung. „Nach einer ausführlichen Vorbereitung werden die Mentoren in spe an eine Schule in dem gewünschten Stadtteil vermittelt“, sagt Karmen Deckert, die mehrere Mentoren koordiniert. Aktuell sucht der Verein Leselernhelfer für Billstedt, Horn, St. Georg und Mümmelmannsberg. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.mentor-hamburg.de.