In Deutschland ist es unter Strafe gestellt, in der Öffentlichkeit Exhibitionistische Handlungen zu tätigen. Strafgesetzbuch (StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen
Symbolfoto: FoTe
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In Deutschland ist es unter Strafe gestellt, in der Öffentlichkeit Exhibitionistische Handlungen zu tätigen. Strafgesetzbuch (StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen
Symbolfoto: FoTe Press