Zwei Fälle von Diebstahl am Hauptbahnhof: Bundespolizei ermittelt

Das Logo der Bundespolizei an der Tür eines Dienstwagens. Foto: FoTe Press

(ha). Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll es am 1. Oktober 2026 gegen 4:50 Uhr am Bahnsteig zu Gleis 7 des Hamburger Hauptbahnhofs zu dem Diebstahl einer Geldbörse aus der Handtasche einer schlafenden 66-Jährigen gekommen sein. Eigenen Angaben zufolge hatte sich die Frau gegen 4 Uhr auf eine Bank am Bahnsteig gesetzt und war dort eingeschlafen. Ihre Handtasche habe sie dabei eng am Körper gehalten.

Als sie gegen 6 Uhr aufwachte, bemerkte sie, dass die Handtasche geöffnet und ihre Geldbörse (Inhalt: Dokumente, EC-Karten, eine US-Dollarnote) entwendet worden war. Anschließend ging die Geschädigte zur gemeinsamen Sicherheitswache am Hamburger Hauptbahnhof, um den Diebstahl anzuzeigen.

Während der Anzeigenaufnahme erschien eine männliche Person und gab an, dass er während des Joggens im Umfeld des Hauptbahnhofs zwei Dokumente, darunter den Personalausweis der Frau, aufgefunden habe und diese nun abgeben wolle. Die Dokumente wurden der Geschädigten ausgehändigt. Weiteres Diebesgut konnte nicht aufgefunden werden. Im Rahmen einer parallel durchgeführten Videoauswertung entsprechender Kameras konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof die Tat und einen Tatverdächtigen feststellen. Gegen 8:50 Uhr konnten die Einsatzkräfte den 33-jährigen ukrainischen Tatverdächtigen während durchgeführter Fahndungsmaßnahmen im Bahnhofsumfeld antreffen und vorläufig festnehmen.

Zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen wurde er dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt. Bei der Durchsuchung wurde die US-Dollarnote gefunden. Weiteres Diebesgut führte der Tatverdächtige nicht mit sich. Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest.

Gegen den polizeibekannten Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige über den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg der Untersuchungshaftanstalt zur Haftprüfung zugeführt.

Ebenfalls gestern Morgen (1. Oktober) soll gegen 11:05 Uhr ein 48-jähriger italienischer Staatsangehöriger im ICE 579 von Kiel nach Hamburg den Koffer einer 77-Jährigen entwendet haben. Der Tatverdächtige fuhr demnach ohne erforderliches Ticket in dem ICE.

Gegenüber einem Zugbegleiter konnte der Fahrgast keinen Fahrschein vorzeigen und wollte sich auch nicht ausweisen. In der Folge wurde bei Einfahrt des ICE im Hamburger Hauptbahnhof eine Streife der Bundespolizei angefordert. Während der Sachverhaltsaufnahme wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen erschien die 77-Jährige. Sie gab gegenüber den Beamten an, gesehen zu haben, wie der Mann ihren Koffer im fahrenden Zug entwendete.

Die Geschädigte gab an, gesehen zu haben, wie sich der Mann auffällig an der Gepäckablage des Wagens umschaute. Anschließend sei er mit einem Koffer, der wie ihrer aussah, in einen anderen Wagen gegangen. Nach kurzer Zeit habe sie dies überprüft und dabei festgestellt, dass der Koffer, den der 48-Jährige mitgenommen hatte, ihr gehörte. Umgehend sei sie in die gleiche Richtung hinterhergelaufen und konnte schließlich den Mann und den Koffer, abgelegt im oberen Gepäckfach, antreffen.

Anschließend soll sie den Koffer, in dem sich ausschließlich persönliche Bekleidung befand, an sich genommen und festgestellt haben, dass dieser durchwühlt wurde. Gegenstände sollen jedoch nicht entwendet worden sein. Daraufhin ging sie mit dem Gepäckstück zurück zu ihrem Sitzplatz. Da der Zug kurz darauf in den Hamburger Hauptbahnhof einfuhr, kontaktierte sie die Streife am Bahnsteig.

Aufgrund des Tatverdachts des Diebstahls wurde der italienische Staatsangehörige dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks wurden griffbereit zwei Nagelscheren aufgefunden und sichergestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der Mann keinen Alkohol konsumiert hatte. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung musste der Mann aus dem Revier entlassen werden.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.