(ha). Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 9. Oktober 2026 gegen 9:40 Uhr eine 41-jährige Frau sich schlafend im Gleisbereich im Hamburger Hauptbahnhof zwischen den Gleisen 2 und 3 aufgehalten haben. Zum Begehungszeitpunkt fand im Hamburger Hauptbahnhof Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Aufmerksame Mitarbeiter der DB Sicherheit erkannten die Gefahrenlage und meldeten den Vorfall an die Bundespolizei. Durch die Bundespolizei wurden kurzzeitige Stromabschaltungen sowie Streckensperrungen für die betroffenen S-Bahn-Gleise 1-4 angeordnet bis sichergestellt werden konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befindet. Zu den bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Durch eingesetzte Bundespolizeistreifen konnte bei einer Gleisabsuche in unmittelbarere Nähe zum Hamburger Hauptbahnhof die deutsche Staatsangehörige noch im Gleisbereich zwischen den Gleisen 2 und 3 schlafend angetroffen werden. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich zeigte sie sich uneinsichtig und unkooperativ. Sie wurde zur Identitätsfeststellung dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Die Durchführung eines Atemalkoholtests wurde verweigert.
Nach Durchführung der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde die 41-Jährige mit einem Platzverweis für den Hamburger Hauptbahnhof wieder entlassen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts „Unerlaubter Gleisaufenthalt“ eröffnet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. In diesem Fall hat sich die Frau auch direkt an den Stromschienen im S-Bahnbereich aufgehalten. Diese führen 1.200 V Gleichstrom. Eine Berührung ist lebensgefährlich.