Tierheime erhalten Zuschlag für Tierunterbringung

Der Eingang des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. in der Süderstraße 399 in Hamburg. Foto: Röhe

(ha). Bei der Aufnahme von Fund-, Verwahr- und Isolationstieren setzt die Freie und Hansestadt Hamburg auf die bewährten Partner: Sie erneuert die Verträge mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV), der das Tierheim Süderstraße betreibt, und dem Reso-Zentrum für benachteilige Tiere gGmbH in Mienenbüttel. Beide Einrichtungen erhielten im nun abgeschlossenen Vergabeverfahren den Zuschlag. Für die Tierunterbringung stellt die Stadt deutlich mehr Geld bereit, mit den beiden Partnern werden langfristige Verträge geschlossen.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Der HTV und das Reso-Zentrum bleiben die starken Partner der Stadt bei der Aufnahme von Fund-, Verwahr- und Isolationstieren. Für diese wichtige Aufgabe der Tierheime stellen wir noch einmal deutlich mehr Geld bereit und sichern diese Zusammenarbeit längerfristig. Wir fühlen uns auch in für den Haushalt herausfordernden Zeiten dem Tierschutz und dem Tierwohl verpflichtet.“

Die Hamburgische Bürgerschaft hat in dieser Woche die Bereitstellung der erforderlichen Mittel beschlossen. Für die hoheitlichen Aufgaben bei der Tierunterbringung stehen in den kommenden vier Jahren insgesamt 23,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt stellt damit pro Jahr 5,9 Millionen Euro für die Tierunterbringung bereit; das sind jährlich zirka 2,5 Millionen Euro mehr als zuletzt.

Für die Tierunterbringung durch den HTV sind damit nun rund 5,2 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, für das Reso-Zentrum zirka 700.000 Euro. Für das Tierheim Süderstraße sind das etwa 1,8 Millionen Euro mehr als zuletzt vereinbart, für das Reso-Zentrum etwa 300.000 Euro mehr als zuletzt. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 war die Vergütung für den HTV deutlich erhöht worden.

Die neuen Verträge zur Tierunterbringung sollen eine Laufzeit von mindestens vier Jahren haben. Bisher war eine jährliche Kündigung möglich. Die längere Laufzeit dient dazu, die vertragliche Beziehung für alle Seiten verlässlich und fair auszugestalten und eine bessere Planbarkeit in der Tierunterbringung zu ermöglichen. Die Verträge enthalten Anpassungsmöglichkeiten an den Verbraucherpreisindex und damit einen Inflationsausgleich, damit künftige Preissteigerungen nicht zulasten der Tierheime gehen.


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