(mr/pp). Wenn Gaffer einen Unfall fotografieren oder mit ihrem Smartphone filmen und hinterher von Polizeibeamten aufgeschrieben und mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, fragen sich viele immer „warum darf denn der Pressefotograf Fotos vom Unfallort machen und ich nicht?“
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau klärt auf: Der Unterschied zwischen Gaffern und Berufsfotografen ist, dass sie wissen, was sie tun. So werden beispielsweise keine Fotos von Leichen gemacht (höchstens von einer mit Leichentuch abgedeckten Person). Wird eine tote Person zum Beispiel von Feuerwehrleuten geborgen, legen Pressefotografen die Kameras und Geräte auf den Boden oder halten ihre Objektive zu, damit die Einsatzkräfte sicher sein können, dass niemand Fotos oder Bewegtbilder macht. Auf diese Weise wird ihnen auch Respekt entgegen gebracht. Im übrigen ist es ein Zusammenspiel zwischen Einsatzkräften und Berufsfotografen – meist fragen die Polizisten nach dem Foto- oder Bildmaterial, welches sie für die weiteren Ermittlungen verwenden können. Meist sind sie froh, dass Journalisten Unfälle dokumentieren. Vor allem: Pressefotografen wissen, wie dicht sie ans Geschehen dürfen und die Rettungsarbeiten somit nicht behindern. Auch der Abstand zu den Fahrzeugen muss nicht erklärt werden. Letztendlich ist es gegenseitige Vertrauenssache und ein Geben und Nehmen (wie überall im Leben).
Viele Berufsfotografen fragen die Feuerwehrleute, aus welcher Perspektive sie verunfallte Autos fotografieren können, ohne dass Schwerverletzte oder gar Tote zu sehen sind. Außerdem werden Zeugen oder beteiligte Personen, genauso wie Nummernschilder oder Details an Fahrzeugen verpixelt, die Rückschlüsse auf Unfallbeteiligte zulassen. Bevor Fotos veröffentlicht werden, schaut grundsätzlich der zuständige Redakteur nochmal über die Fotos. Wichtig: ein Journalist hat die Aufgabe, über Unfälle zu berichten!
Genau hier liegen die Unterschiede: Gaffer halten einfach drauf um die eigene Sensationslust zu befriedigen. Sie posten ihr Material irgendwo im Netz und brüsten sich teilweise damit. Abgebildete Personen sind weder unkenntlich gemacht, noch werden Kennzeichen der Beteiligten verpixelt. Viele Gaffer rücken den Einsatzkräften teilweise sprichwörtlich auf den Pelz – das geht gar nicht!
Übrigens: wenn sich auch Pressefotografen nicht an die Spielregeln halten und Unfallopfer, Zeugen oder andere Beteiligte nicht unkenntlich machen, werden auch sie strafrechtlich belangt, wie der Fall eines Bildjournalisten aus Göttingen zeigt. Pressefotografen wie diese sind aber die Ausnahme. Die meisten wissen, wie sie sich an einer Unfallstelle korrekt zu verhalten haben.
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