Maritimer Umweltschutz: Bilanz einer Kontrollaktion

Das Wasserschutzpolizeiboot WS23 bei einer Streifenfahrt auf der Elbe im Hamburger Hafen. Foto: FoTe Press

(ha). Im Rahmen einer dreimonatigen internationalen Kampagne zur Überprüfung des Ballastwassermanagements führten Beamtinnen und Beamte der Dienstgruppe Maritimer Umweltschutz der Wasserschutzpolizei im November verstärkt Schiffskontrollen durch.

Das Internationale Ballastwasser-Übereinkommen ist eine seit 2017 geltende weltweite Vereinbarung. Seit September 2024 sind Seeschiffe verpflichtet, mit einer zugelassenen Ballastwasserbehandlungsanlage ausgerüstet zu sein und diese ordnungsgemäß zu betreiben. Ziel ist es, die Meeresumwelt vor der Einschleppung fremder Organismen und Schadstoffen durch unbehandeltes Ballastwasser zu schützen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig von der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie der Wasserschutzpolizei in enger Abstimmung überprüft.

Die Polizeikräfte der Wasserschutzpolizei überprüften in diesem Zusammenhang 34 Seeschiffe und leiteten hierbei insgesamt vier Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Auf einem Seeschiff legte die zuständige Behörde eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro aufgrund fehlender Dokumente und Zeugnisse fest. Bei insgesamt zehn Schiffen ahndeten die Beamtinnen und Beamten geringfügige Verstöße unter anderem aufgrund fehlerhafter Eintragungen in das Ballastwasserkontrollbuch.

Weiterhin führten die Einsatzkräfte viele Präventionsgespräche mit dem Bordpersonal der Seeschiffe und machten auf die geltenden Vorschriften und Bestimmungen im Bereich des Meeres- und Umweltschutzes aufmerksam.

Es kam zudem zu folgenden Besonderheiten:

Auf drei Seeschiffen stellten die Polizeikräfte fest, dass diese in vorherigen Häfen, unter anderem in Belgien, Ballastwasser nicht regelkonform aufgenommen haben. Zum Zeitpunkt der Überprüfung im Hamburger Hafen hatten die Besatzungen der Schiffe jeweils zirka 2.000 m³ des Ballastwassers in die Elbe eingeleitet. Die bordeigenen Aufzeichnungssysteme zeigten zudem mehrere Alarme auf, sodass das weitere Einleiten umgehend untersagt wurde. Es wurde je eine Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 Euro durch die BUKEA festgelegt. Darüber hinaus leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die verantwortlichen Besatzungsmitglieder ein.

Das Maritime Lagezentrum Cuxhaven informierte die Beamtinnen und Beamten des WSPK 3 über ein Tankschiff, welches von einem niederländischen Hafen kommend etwa 700 m³ Waschwasser in die Nordsee eingeleitet hatte. Hierfür soll das unter liberianischer Flagge fahrende Schiff bewusst einen Umweg genommen haben. Durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde in Hamburg eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro festgelegt. Die Polizeikräfte leiteten zudem entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die verantwortlichen Besatzungsmitglieder ein.

Die Wasserschutzpolizei wird auch zukünftig Schiffskontrollen zur Steigerung der Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften durchführen und festgestellte Verstöße konsequent verfolgen.