Lebensgefährliche Handlung: stark alkoholisierter Mann im Gleisbereich

Das Logo der Bundespolizei an der Tür eines Dienstwagens. Foto: FoTe Press

(ha). Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll sich am 16. August 2026 gegen 00:27 Uhr ein Mann (24) im Gleisbereich im S-Bahnhof Berliner Tor aufgehalten haben. Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Berliner Tor Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.

Ein aufmerksamer Triebfahrzeugführer (30) erkannte die Gefahrenlage bei Einfahrt der S-Bahn in den S-Bahnhof Berliner Tor und meldete den Vorfall an die Polizei. Durch die Bundespolizei wurden kurzzeitige Stromabschaltungen sowie Streckensperrungen für die betroffenen Gleise angeordnet bis sichergestellt werden konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befindet.

Zu den bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen. Eine umgehend durchgeführte Videosichtung bestätigte den Gleisaufenthalt.

Durch eingesetzte Bundespolizeistreifen konnte der deutsche Staatsangehörige noch im Gleisbereich angetroffen werden. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich konnte sich der offensichtlich stark alkoholisierte Mann nicht äußern. Da er nicht mehr wegefähig war, wurde in Schutzgewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 2.27 festgestellt.

Nach Durchführung bundespolizeilicher Maßnahmen wurde der 24-Jährige nach ausreichender Ausnüchterung wieder entlassen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts „Unerlaubter Gleisaufenthalt“ eröffnet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. In diesem Fall hat sich der Mann auch direkt an den Stromschienen im S-Bahnbereich aufgehalten. Diese führen 1.200 V Gleichstrom. Eine Berührung ist lebensgefährlich.