Polizeikontrolle: 336 Pkw parken auf Radverkehrswegen

Verbotenerweise parken auf der gegenüberliegenden Seite gleich drei Pkw auf einem Schutzstreifen für Radfahrer. Die Polizei möchte genau gegen solche Falschparker vorgehen. Foto: FoTe-Press

(ha). Die Fahrradstaffel der Polizei Hamburg hat kürzlich eine Großkontrolle zum Thema „Freihalten von Radverkehrsanlagen und Gehwegen“ im Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen bedeuten für den jeweils berechtigten Verkehrsteilnehmer häufig ein Hindernis, welches durch Ausweichen auf andere Straßenteile umfahren werden muss. Hierbei kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern oder Radfahrern und Pkw-Fahrern.

Am 17. Juli 2018 kontrollierten Beamte der Fahrradstaffel auf ihren Rädern im Hamburger Stadtgebiet mit Unterstützung durch weitere Polizeibeamte der regionalen Polizeikommissariate Falschparker. Es wurden insgesamt 336 Falschparker festgestellt und geahndet. Bei 30 Verstößen wurde ein Abschleppvorgang angeordnet, wie die Polizei mitteilt. In acht Fällen wurden die eingesetzten Beamten auf telefonierende Pkw-Fahrer und in drei Fällen telefonierende Fahrradfahrer aufmerksam. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

30 Pkw werden von der Polizei abgeschleppt

In drei Fällen missachteten Fahrradfahrer das Rotlicht. Zweimal missachteten Autofahrer die Anschnallpflicht. Zwölf Fahrradfahrer nutzten die falsche Radwegseite. Zudem kam es insbesondere zu folgenden Feststellungen/Berichtsfertigungen: zweimal Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, einmal Wendeverstoß eines Kraftwagens, einmal mangelhafte Bremseinrichtung am Fahrrad, fünfmal Bericht an den Wegewart, einmal abgelaufenes Saisonkennzeichen und dreimal Mängelmeldung an Kraftwagen.

Zusätzlich wurden 92 Verkehrsteilnehmer wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten mündlich verwarnt. Die Betroffenen zeigten sich überwiegend einsichtig. Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft Großkontrollen mit dem Schwerpunkt des Freihaltens von Rad- und Gehwegen durchführen, um Fahrradfahrern und Fußgängern eine ungehinderte Nutzung der entsprechenden Wege zu ermöglichen.