Betrüger bestehen auf Paypal bei Kleinanzeigen

Im Internet floriert der Handel. Allerdings können Käufer als auch Verkäufer viel Geld verlieren. Symbolfoto: Röhe

(mr). Ob hood.de, ebay.de, kalaydo.de, kleinanzeigen-landesweit.de oder markt.de: der virtuelle Flohmarkt floriert. Was früher der traditionelle Flohmarkt mit aufgestellten Tapeziertischen war, ist heute der Kleinanzeigenmarkt im Internet. Auch Ebay Kleinanzeigen gehört zu den Flohmärkten im Internet. Diese Plattform erfreut sich in Deutschland enormer Beliebtheit, weil es nie leichter war ohne große Anmeldung, Gegenstände, die man nicht mehr braucht, weiterzuverkaufen oder zu tauschen. Vor allem fallen keine Gebühren an! Niemand muss Einstellgebühren oder nach einem Verkauf Provisionen bezahlen. Der Nachteil an einem Handel im Internet ist natürlich, das man sich sein Gegenüber nicht in die Augen schauen kann und somit nicht weiß, ob der Verkäufer vertrauensvoll ist oder nicht. Wer aber glaubt, dass immer nur Verkäufer die schwarzen Schafe sein können, der irrt. In letzter Zeit nutzen Betrüger unerfahrene Verkäufer aus, um sie um ihr Geld zu bringen. Die Masche: Ein Hamburger wollte sein gebrauchtes, aber doch gut erhaltenes I-Phone verkaufen – samt hochwertiger Handytasche. Ein potentieller Käufer meldet sich und verlangt, den Kaufpreis von 600 Euro plus Versandkosten in Höhe von 5 Euro für den Versand auf ein PayPal-Konto überweisen zu können.

Die Zahlungsmethode mit einem PayPal-Konto ist dabei an sich eine sichere Art. Allerdings ist nicht für jeden auf den ersten Blick erkennbar, dass auch diese Methode problematisch sein kann. Doch Vorsicht ist geboten: Wenn Kaufinteressenten den vereinbarten Betrag tatsächlich auf das Paypal-Konto überweisen, sollte die Ware auch wirklich versichert oder mit sonstigem Nachweis (Einschreiben) verschickt werden. Es gab schon Fälle, wo ein Verkäufer dann die Ware – je nach Abmachung – an einen „Bekannten“ übergeben hat. Für den Verkäufer existiert folglich kein Nachweis, dass die Ware auch tatsächlich abgeliefert wurde. Ähnlich verhält es sich, wenn der Verkäufer die Ware mittels eines einfachen Briefs auf die Reise schickt: auch dann gibt es keinen Nachweis dafür, dass er die Ware los geschickt hat. In den meisten Fällen wünschen Käufer einen günstigen Versandweg und wählen eine unversicherte Art (gewöhnlicher Brief). Auch hier lauern schwarze Schafe, wenn sie beispielsweise die Ware erhalten haben, aber etwas anderes behaupten. Der Dumme ist hierbei der Verkäufer. Denn er ist seine Ware los, hat die Versandkosten getragen und ist das verdiente Geld los, weil PayPal immer den Gesamtbetrag an den Käufer zurückbucht. Ohne Nachweis kann ein Betrüger bei Paypal dann einen Fall eröffnen und sein Geld zurückfordern.

Bei einem versicherten Versand über DHL, DPD oder Hermes beispielsweise gilt der Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer als sicherer Nachweis. Aber auch hier lauern Gefahren: beispielsweise wenn die PayPal-Vorkasse-Zahlung einen falschen Betreff hat. Auch hier kann der Käufer beziehungsweise Betrüger bei PayPal angeben, die vereinbarte Ware nie erhalten zu haben und lässt das Geld zurückbuchen.  Es gibt aber auch den Betrugsfall, dass ein Verkäufer eine Mitteilung erhalten hat, dass der Betrag bei Paypal überweisen sei. Der Käufer bitte allerdings darum, die Sendungsnummer übermittelt zu bekommen, dann würde er das Geld freigegeben. Vertrauensvoller Weise wurde das Paket auf die Reise geschickt, ohne dass das Geld tatsächlich bei PayPal eingegangen ist. Auch eine Betrugsmasche, die derzeit kursiert.

Aktuell taucht vermehrt folgende Masche der Betrüger auf Ebay-Kleinanzeigen auf: es sind echt wirkende Inserate, die nur durch ihre besonders niedrigen Preise auffallen. Potentielle Kunden schreiben einen Verkäufer an. Es folgt eine SMS oder Mail mit der Bitte, künftig über eine bestimmte Mail-Adresse zu kommunizieren. Reagiert der Käufer darauf, verwickelt ihn das Gegenüber in eine Unterhaltung. Der Betrüger bietet an, den Verkaufsartikel auf Kosten seines Arbeitgebers per Nachnahme an den Käufer zu versenden. Wer jetzt dieser Art des Versandes zustimmt, erhält eine gefälschte Mitteilung der Post. Darin heißt es, dass der Kaufbetrag per Paysafecard erfolgen müsse. Die Zahlung müsse  eingescannt werden und im Anhang der vermeintlichen Post-Mail als Antwort versenden werden. Wer dies tut ist sein Geld unwiderruflich los und wird auch die gekaufte Ware nie erhalten. Zwar kann nun ein Strafantrag bei der Polizei gestellt werden, aber bei der unterbesetzten Justiz wird der Betrüger wohl kaum gefasst werden.

Und auch diese Masche ist beliebt: ein Verkäufer stellt ein iPhone auf die Verkaufsplattform. Der Betrüger entdeckt das Inserat und stellt nun ebenfalls ein iPhone zum gleichen Preis in die Kleinanzeigen. Er gibt sich beim Verkäufer nun als Interessent aus und bittet darum, das Handy gleich kaufen und bezahlen zu wollen. Umgehend schlägt er eine PayPal-Zahlung oder Banküberweisung vor. Der Verkäufer gibt dem potentiellen Kaufinteressenten arglos die entsprechenden Daten. Nun wartet der Betrüger nur noch darauf, dass ein Interessent sein imaginäres und inseriertes Gerät kauft. Meldet sich ein Kaufinteressent, so erhält er die Zahlungsdaten des anderen Verkäufers und wird gebeten, den Betrag zu überweisen. Der erhält das Geld auf dem Bank- oder PayPal-Konto und verschickt das iPhone – und der Betrug ist perfekt. Denn der Betrüger erhält das Mobiltelefon, für das jemand anders bezahlt hat. Es dauert nicht lange, dass der eigentliche Käufer, nachdem er vergeblich auf die Ware gewartet hat, bei PayPal sein Geld zurück verlangt. Der Betrüger ist unterdessen untergetaucht. Hinter vielen Adressen steht eine leerstehende Wohnung mit gefälschtem Namensschild auf dem Briefkasten.

Tipps Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau

Solche Betrugsfälle sind leider keine Seltenheit. Mehrere Verbraucherzentralen waren schon seit Jahren vor Betrügereien auf Online-Kleinanzeigenmärkten wie E-Bay Kleinanzeigen. Betrüger gibt es sowohl auf Seiten der Käufer, als auch Verkäufer. Das Unternehmen selbst hält sich weitestgehend bedeckt und verweist auf seine AGB. Dort gibt das Unternehmen mit Sitz in Kleinmachnow in Brandenburg im Kapitel „Sicherheitshinweise für einen sicheren Verkauf und Kauf Tipps und Ratschläge. In den Handel greift das Unternehmen aber grundsätzlich nicht ein. Jederzeit gibt es die Möglichkeit, Angebote zu melden. Die Sicherheitsabteilung von Ebay Kleinanzeigen erhält diese Meldung und reagiert gegebenenfalls mit einer Einschränkung des Benutzerkontos. Potentielle Käufer erhalten dann einen Warnhinweis, bevor man Kontakt zu einem Verkäufer aufnehmen möchte. Ebay Kleinanzeigen schränkt Nutzerkonten dann ein, wenn es folgendes vorgefallen ist:

a) Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, Grundsätze oder geltendes Recht

b) Nichtlieferung der Ware

c) Nichtbezahlung der Ware

Die Sache mit dem Online-Handel ist schwierig. Wenn eine Überweisung vereinbart wurde, steht der Käufer mit leeren Händen da, wenn es mit dem Warenaustausch nicht geklappt hat (wenn Ware auf dem Versandweg verloren gegangen ist beispielsweise). Der Käufer hat bezahlt, erhält aber keine Ware. Der Verkäufer ist nur aus dem Schneider, wenn er den Versand nachweisen kann (Einschreiben, versichertes Paket, Zeuge). Anders verhält es sich bei PayPal-Zahlungen. In diesem Fall greift der Käuferschutz. Das heißt, dass der Käufer den Betrag zurück erhält – der Verkäufer ist der Gelackmeierte. Denn nur wenn die Adresse auf dem Versandetikett mit der Adresse in der PayPal-Zahlung übereinstimmt, entscheidet die Plattform zum Gunsten des Verkäufers. Stimmen die Daten nicht, geht PayPal davon aus, dass die Ware nicht verschickt wurde.

Der Tipp Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau: wenn Sie Opfer einer dieser Maschen geworden sind, sollten Sie auf jeden Fall Strafanzeige und einen Strafantrag bei der Polizei stellen.


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