Gerne berichten wir an dieser Stelle über ein Thema in eigener Sache. Dieses Thema ist von allgemeinem Interesse – daher lassen wir Sie gerne an unserem Rechtsstreit mit der Stadt Lübeck teilhaben. Was ist passiert? Regelmäßig berichtet Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau über Filmarbeiten im öffentlichen Raum. Auch über die ARD-„Morden im Norden“, die zwar in Lübeck spielt, aber größtenteils in Hamburg gedreht und produziert wird, berichten wir gelegentlich. Man kann verallgemeinert sagen, dass von 100 Drehtagen lediglich 3 bis 5 Drehtage tatsächlich in der Hansestadt vor Ort gedreht werden. Als wir erfahren, dass das Filmteam von Hamburg nach Lübeck zieht, fragen wir bei der Pressestelle der Stadt Lübeck nach.
Am 13. Mai 2025 fragte unser Redakteur Matthias Röhe: „In welchen Straßen (Wege, Plätze, Parks, etc.) im Einzugsbereich der Stadt Lübeck gibt es in den Kalenderwochen 20, 21 und 22 im öffentlichen Raum gemäß Ihres Wegegesetz / Sondergenehmigungen bezüglich Filmarbeiten/Dreharbeiten?“
Als Antwort erhielt unser Redakteur von Pressesprecherin der Stadt Lübeck Nicole Dorel: „Hallo Herr Röhe, derzeit, bis Ende Mai, finden keine Dreharbeiten im öffentlichen Raum statt.“ Matthias Röhe erhielt noch am selben Tag einen Tipp, dass am Folgetag, dem 14. Mai 2025, sehr wohl in der Lübecker Innenstadt Dreharbeiten stattfinden. Die Aussage, dass im öffentlichen Raum keine Filmarbeiten stattfinden, ist schlicht und einfach falsch. Das Filmteam machte sich sowohl auf der Straße als auch auf dem Bürgersteig breit, sperrte ganze Teile sogar temporär ab., Und die Stadt Lübeck weiß davon nichts? Ungewöhnlich. Denn wenn eine Filmproduktion Teile einer Straße (Gehweg, Fahrbahn) für den Indiviualverkehr sperrt, so bedarf es einer Zustimmung der Stadt Lübeck, wie hier nachzulesen ist. Warum also weiß die Stadt Lübeck nicht, wer zu welcher Zeit an welchem Ort einfach eine Straßensperre errichtet?
Röhe fragt erneut nach. Als lapidare Antwort kommt seitens der Pressestelle der Stadt Lübeck: „Hallo Herr Röhe, die Dreharbeiten sind uns durchaus bekannt, sind mit der Musikhochschule abgestimmt, im Rahmen dieser Arbeiten kann es immer mal wieder zu kurzfristigen Sperrungen in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde kommen.“
Also was ist hier falsch gelaufen? Fakt ist: unser Journalist hat eine falsche Antwort erhalten und das sollte sich keine Behörde leisten! Matthias Röhe lässt es sich nicht gefallen, formuliert eine Klage, die beim zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig landet. In der schrifltichen Antwort der Stadt Lübeck ist auch kein einziges Wort der Entschuldigung zu lesen nach dem Motto: „Herr Röhe, es tut mir leid. Ich habe vergessen bei der Straßenverkehrsbehörde nachzufragen!“

Gemäß $ 4 Landespressegesetz Schleswig-Holstein besteht ein Auskunftsanspruch des Journalisten gegenüber der Behörde. Und die Auskunft muss wahrheitsgemäß und korrekt erteilt werden. „Das ist nachweislich nicht geschehen“, sagt Matthias Röhe und ergänzt: „es fanden sehr wohl Filmarbeiten im öffentlichen Raum statt!“ Im Rahmen des Klageverfahrens räumt die Stadt Lübeck ein, dass versäumt wurde, explizit bei der Straßenverkehrsbehörde nachzufragen, ob Dreharbeiten im öffentlichen Raum stattfinden. Dies bedauere die Stadt Lübeck. Wörtlich heißt es: „Eine Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde wurde in diesem Fall versäumt. Dies bedeutet aber nicht, dass in zukünftigen Fällen nicht auch die Straßenverkehrsbehörde befragt wird, um die entsprechenden Anfragen dann umfassend beantworten zu können.“ Somit entfalle ein Klagegrund, der beispielsweise die Gefahr einer Wiederholung beinhalte.
In der öffentlichen Verhandlung im Sitzungssaal 4 des Verwaltungsgerichts Schleswig wird eine Vertreterin der Hansestadt Lübeck per Videokonferenz zugeschaltet. Mehrmals entschuldigt sie sich beim Journalisten Matthias Röhe für das Missverständnis zwischen der Pressestelle und ihm. Auf Rat des vorsitzenden Richters zieht Matthias Röhe seine Klage daher zurück. Damit trägt er die Kosten des Verfahrens, so sieht es das Gesetz vor. Auf die Frage, ob sich die Stadt Lübeck und der Kläger nicht auf ein ssalomonisches Urteil einigen könnten (sprich: Hälfte Hälfte der Kosten) verneint die Stadt Lübeck.
Damit kann und muss der Kläger, unser Redakteur Matthias Röhe leben. Schließlich hat er das Klageverfahren ins Rollen gebracht und trägt damit auch das Risiko zu verlieren und die Kosten zu tragen.
Dass die Gerichtskosten (belaufen sich auf etwa 170 Euro) von ihm getragen werden müssen, „ist okay“, wie er sagt. Der Hammer ist allerdings, dass die Stadt Lübeck doch tatsächlich einen Tag später beim Verwaltungsgericht beantragt, die entstanden Kosten mit 20 Euro plus 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinsatz festzulegen, die der Kläger (Redakteur Matthias Röhe) ebenfalls zu tragen hat.
„Die Hansestadt Lübeck sollte sich schämen. Einfach schämen“, sagt Matthias Röhe kopfschüttelnd zu diesem Antrag und ergänzt: „Hätten die Sachbearbeiter aber auch nur ein wenig Anstand, würden sie zumindestens diesen Betrag selbst tragen. Immerhin hat eine Mitarbeiterin der Stadt Lübeck offenbar einen Fehler gemacht.“
Nicole Petersen.
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