Erschreckende Zahl: 3.419 offene Haftbefehle in Hamburg

Der Eingang der Justizvollzuganstalt Billwerder. Zum Stichtag 30. Juni 2022 saßen hier 698 Gefangene ihre Strafe ab. Foto: FoTe Press/Röhe

(ha/mr). Die Zahl der offenen Haftbefehle ist ein Indikator für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Offene Haftbefehle bei Tätergruppen wie Gewaltkriminellen, Sexualstraftätern, Mehrfach- und
Intensivtätern bergen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Die Bevölkerung hat ein legitimes Interesse daran zu erfahren, wie viele potenziell gefährliche Personen sich trotz bestehender Haftbefehle weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten. Bundesweit weisen aktuelle Entwicklungen auf eine deutliche Zunahme offener Haftbefehle hin; gleichzeitig wird in Berlin und NRW von steigenden Problemen mit untergetauchten Gewalttätern berichtet. Für Hamburg werden die Zahlen jedoch weder transparent noch regelmäßig veröffentlicht – bis jetzt! Denn der Hamburger Senats hat nun auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 2. Dezember 2025 geantwortet – und die hat es in sich.

Der Abgeordnete Nockemann fragte, wie viele offene Haftbefehle bestanden in Hamburg zum Stichtag 1. Januar 2024, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025 und zum aktuellsten Erhebungsdatum (30.11.2025)
2025? Die Antwort auf diese Frage: Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht erhoben. Die Polizei kann jedoch Angaben zur Zahl der aktuell im bundesweiten Informationssystem der Polizei (INPOL) von der Polizei Hamburg ausgeschriebenen und sich derzeit noch im Fahndungsbestand im INPOL befindlichen, noch nicht vollstreckten Haftbefehle machen. Die Haftbefehle sind grundsätzlich noch nicht vollstreckt, weil Personen unter bekannten Anschriften tatsächlich nicht angetroffen werden können, ihr Aufenthalt unbekannt ist, mithin also auch nicht bekannt ist, ob sie sich noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und sie seit der Ausschreibung auch nicht im Rahmen von polizeilichen Kontrollmaßnahmen angetroffen wurden.

Stichtag Anzahl offene Haftbefehle
01.01.2024 3.793
01.07.2024 3.507
01.01.2025 3.560
03.12.2025 3.419

Eine weitere Frage war: wie viele dieser offenen Haftbefehle betreffen jeweils Strafhaftbefehle Untersuchungshaftbefehle, Sicherungshaftbefehle und Jugendarrest- und Jugendhaftbefehle?
Noch nicht vollstreckte Haftbefehle sind unter dem Ausschreibungszweck „Festnahme“ im INPOL ausgeschrieben. Strafhaftbefehle sind unter dem Ausschreibungsanlass „Strafvollstreckung“, Untersuchungshaftbefehle unter dem Ausschreibungsanlass „Straftat“ und Sicherungshaftbefehle unter dem Ausschreibungsanlass „Unterbringung“ im INPOL ausgeschrieben. Sicherungshaftbefehle und Jugendhaftbefehle werden in INPOL nicht gesondert erfasst und sind somit nicht einzeln recherchierbar.
Zu den mit Stand 3. Dezember 2025 zur „Strafvollstreckung“, zur „Festnahme nach Straftat“ und zur
„Unterbringung“ im INPOL ausgeschreibene Haftbefehle des laufenden Jahres siehe Tabelle:

Ausschreibungsanlass Anzahl
Strafvollstreckung 2.553
Festnahme nach Straftat 859
Unterbringung 7

Die Anzahl der mit Stand 3. Dezember 2025 derzeit noch im Fahndungsbestand befindlichen Haftbefehle im Sinne der Fragestellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Deliktsgruppe Anzahl
gefährliche und schwere Körperverletzung 112
Raub und räuberischer Diebstahl,
inklusive schwerem Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, räuberischer Erpressung und Raub mit Todesfolge 192
Sexualdelikte, inklusive exhibitionistische Handlungen 89
Tötungsdelikte 98
Drogenhandel und Rauschgiftdelikte 512
Wohnungseinbrüche 184
Eigentumskriminalität inklusive Unterschlagung und Erpressungsdelikte 1.386
Gewaltdelikte ohne Widerstandsdelikte, inkl. aller Körperverletzungs-,
Raub- und Tötungsdelikte 434

Die Staatsanwaltschaften beantragen und erlassen Haftbefehle nach Maßgabe der geltenden Rechtslage und setzen ergehende Entscheidungen entsprechend um. Darüber hinaus besteht seitens der Staatsanwaltschaften kein Handlungsbedarf.


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