EU-Staaten: Keine jährliche Hauptuntersuchung für ältere Autos

Die Prüfplakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen verrät, wann die Frist für die nächste Hauptuntersuchung abläuft. Foto: FoTe Press

(mr). Die EU-Kommission setzte sich dafür ein, dass für ältere Autos eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) eingeführt werden woll. Offizieller Grund: damit solle die Verkehrssicherheit erhöht werden. Nun hat sich der Rat der EU dagegen ausgesprochen. Die Verkehrsminister der EU sprachen sich am heutigen Donnerstag in Brüssel gegen einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission aus. Vom Tisch sind die Pläne allerdings noch nicht: Millionen Autofahrinnen und Autofahrer müssen bis zum FRühjahr kommenden Jahres zittern, denn dann finden die Positionierung des EU-Parlaments und die Trilog-Verhandlungen statt.

Der ADAC bewertet die 4. Dezember vom Rat der EU beschlossenen Positionen zur Hauptuntersuchung überwiegend positiv. Insbesondere die Entscheidung, die ursprünglich diskutierte jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge nicht weiterzuverfolgen, wird ausdrücklich begrüßt. „Die jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge würde für Autofahrerinnen und Autofahrer erhebliche Belastungen bedeuten, obwohl ein jährlicher Turnus aus Sicht der Fahrzeugtechnik und der Verkehrssicherheit nicht notwendig ist. Dass der Rat der EU den Vorschlag der EU-Kommission ablehnt, ist ein wichtiges Signal, das Gehör finden sollte“, sagt ADAC Technikpräsident Karsten Schulze.

Auch Patrick Schnieder (CDU), Bundesverkehrsminister, sieht den Beschluss als Erfolg: „Wir bleiben bei der bestehenden Regelung.“ Die Verkehrsunfallforschung der TU Dresden hatte bereits in einer früheren Studie im Auftrag des ADAC nachgewiesen, dass eine Verkürzung der HU-Fristen auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat. Dank regelmäßiger, sachverständiger und umfassender technischer Inspektionen zeichnet sich die deutsche Fahrzeugflotte durch eine geringe Quote technischer Mängel aus. Zudem sind nur wenige der festgestellten Mängel unfall- beziehungsweise sicherheitsrelevant.

Die Kommission hatte im April 2025 vorgeschlagen, alle Fahrzeuge, die mindestens zehn Jahre alt sind, jedes Jahr zur Hauptuntersuchung zu schicken. Die Verkehrsminister verwiesen zur Begründung ihrer Absage auf zusätzliche Kosten für die Autofahrer. Wer sich über lange Zeit im EU-Ausland aufhält, soll sein Auto kurzfristig auch dort zur Überprüfung bringen können. Dieses Land kann ein sechsmonatiges Zertifikat ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird aber eine Überprüfung in dem Land fällig, wo das Auto registriert ist.


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