Hamburger Zulassungsstelle vergibt weiterhin Kennzeichen „Z“

Ein Fahrzeug trägt das Kfz-Zeichen HH Z. Die Zulassungsstelle Hamburg vergibt nach wie vor den Einzelbuchstaben "Z". Symbolfoto: FoTe Press

(mr). Der russische Krieg gegen die Ukraine wird verharmlosend „Operation Z“ genannt. Deshalb ist vermehrt der Buchstabe „Z“ auf russischen Militärfahrzeugen zu sehen und soll damit die Unterstützung Russlands im Krieg gegen die Ukraine symbolisieren. Auch in Deutschland sympathisieren sich Menschen und schreiben ein großes „Z“ auf die Heckscheibe ihres Autos und kleben den Buchstaben „Z“ ans Fahrzeug. Auch beschmieren aktuell Personen Fahrbahnen, Straßen, Stromkästen oder sonstige in der Öffentlichkeit zu sehenende Gegenstände mit einem weißen „Z“ – in Bayern beispielsweise ermittelt die Polizei gegen unbekannt, weil sie mehrere „Z“ auf den Astphalt malten.

Aktuell verbieten einige Kommunen den Buchstaben „Z“ auf Kfz-Kennzeichen. Düsseldorf beispielsweise gibt derzeit keine Kennzeichen mit dem Buchstaben „Z“ heraus. Michael Rauterkus, Beigeordneter für Bügerservice der Stadt Düsseldorf sagt gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA): „Die Landeshauptstadt Düsseldorf verhindert durch die Sperrung des Buchstaben Z eine mögliche symbolische Unterstützung der Ukraine-Invasion über das amtliche Kennzeichen im Straßenbild.“ Allerdings sollen von der Sperrung nur Wunschkennzeichen mit einem einzelnen Buchstaben betroffen sein. Kombinationen mit einem Z – beispielweise AZ oder ZB – sollen weiterhin möglich sein.

Bei der Zulassungsstelle in Hamburg hingegen ist aktuell der Buchstabe „Z“ zu bekommen. Wie ein Test der Hamburger Allgemeinen Rundschau bestätigt, kann ein Wunschkennzeichen mit Buchstaben „Z“ beim HamburgService – Kfz-Wunschkennzeichen erworben werden. Auch in Hamburgs Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist der Buchstabe erhältlich.

Wer das Kriegssymbol „Z“ übrigens missbraucht, macht sich unter Umständen strafbar. Es stellt eine nicht unerhebliche Straftat dar. Das von der russischen Armee bei ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine als Symbol verwendete „Z“ ist in Deutschland verboten (§ 140 Strafgesetzbuch, Billigung von Straftaten). Tätern kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.


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