(ds). Dürfen wir vorstellen: die Fotos oben zeigen Josefine Preuß. Sie bezeichnet sich selbst als Schauspielerin. Was besagt das eigentlich? Nichts! Die Begriffe Schauspieler und Schauspielerin sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Theoretisch darf sich jede Person so nennen, unabhängig davon, ob eine formale Ausbildung an einer Schauspielschule absolviert wurde oder nicht. Auch sagt es nichts darüber aus, ob jemand gut oder schlecht ist. Josefine Preuß hatte eher das Glück, zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit den richtigen Menschen zusammenzutreffen und ist seit ihrer frühen Kindheit auf Theaterbühnen und im Fernsehen zu sehen.
Ihr Wikipedia-Eintrag weist auf, dass sie als Kind in der Potsdamer Theatergruppe „Taifun“ mitspielte und einige Kinderhauptrollen am Hans Otto Theater hatte. Von 2000 bis 2003 war sie in der Kinderserie „Schloss Einstein“ in der Rolle als Anna Reichenbach zu sehen. Ihre Figur entwickelte sich zu einer tragenden Rolle und machte sie populär. Im Februar 2006 kehrte sie für einige Folgen zurück. 2004 übernahm sie die Moderation des KiKA-Journals „Quergelesen“, in dem sie Bücher für Kinder und Jugendliche vorstellte. Im selben Jahr spielte sie die Rolle der Nessie im ProSieben-Spielfilm „Klassenfahrt – Geknutscht wird immer“. Seit 2023 ist sie mit einer Hauptrolle in der ZDF-Reihe „Dr. Nice“ zu sehen.
Josefine Preuß ist kreativ. Am 13. Januar 2026, ihrem Geburtstag, postete sie auf ihrem offiziellen Instagram-Kanal einen Beitrag. Sie sitzt mit einem weißen Oberteil in einem Raum und scheint traurig zu sein. „Tja, nun ist es soweit… 40…unverheiratet…kinderlos…“ ist mit weißen Buchstaben zu lesen. Josefine Preuß erweckt den Eindruck, sie würde heulen. Ihre fiktiven Tränen wischt sie in dem Video mit mehreren Geldscheinen ab. Dann ist ein Hund zu sehen, den sie auf ihrem Arm hält. Mit einem Ohr des Hundes wischt sie sich ebenfalls die Tränen ab. Sie schüttelt mit dem Kopf, scheint nicht mit dem 40. Geburtstag klar zu kommen. Ringt um Fassung. Doch dann die Wende. Sie schaut direkt in die Kamera, greift mit ihrer rechten Hand nach einer Sektflasche und nimmt einen gehörigen Schluck aus der Pulle. Nun lacht sie glücklich in die Kamera.
Ist das lustig? Das kann jeder selbst entscheiden. Wir finden das Video nicht lustig, aber kreativ. Apropos kreativ. Das ist Josefine Preuß auch in anderer Hinsicht. Sie hat unseren Reporter Matthias Röhe angezeigt. Grund: Röhe hätte gegen das Kunsturheberrechtsgesetz und die Persönlichkeitsrechte von Schauspielerin Josefine Preuß verstoßen. Was hat Matthias Röhe gemacht? In seiner Funktion als Berichterstatter machte er Fotos von mehreren Schauspielern, unter anderem von Josefine Preuß am Drehort am Vivantes Wenckebach-Klinikum in Berlin. In einem leerstehenden Gebäude entstehen zahlreiche Innenaufnahmen der Arztserie Dr. Nice, wie wir bereits ausführlich berichteten. Da es sich bei dem Gelände um ein Privatgrundstück handelt, hält er sich schlicht und einfach in Nähe der Grundstückszufahrt auf. Hier laufen sowohl das Filmteam als auch Schauspieler entlang, um zu den Produktionsfahrzeugen zu gelangen, die als Aufenthaltswagen fungieren. Einige Fahrzeuge parken auf dem Klinikgelände, andere hingegen auf einer öffentlichen Sttraße.

Dabei macht Röhe Fotos von Josefine Preuß – laut Dateiinfos am digital erstellten Foto um 13.59 Uhr beim Verlassen des Drehortes auf dem nicht öffentlichen Klinikumgelände. Er fotografiert sie aus weiterer Entfernung. „Natürlich gehört zu einer Berichterstattung über Drehorte von der Serie Dr. Nice auch die fotografische Dokumentation dazu, wenn Schauspieler sich am Drehort aufhalten“, sagt Matthias Röhe über den Grund der Fotos. Eine professionelle Schauspielrin wie Josefine Preuß weiß es auch, dass sie während der Arbeit an einem Drehort damit rechnen muss, fotografiert zu werden. Das Foto links zeigt Josefine Preuß am Drehort von „Dr. Nice“ am Vivantes Wenckebach-Klinikum in Berlin. Um genau dieses Foto geht es. Nichts Schlimmes, nichts Kompromittierendes.
Gemäß des Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 23 gibt es folgende Ausnahmen:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Josefine Preuß ist eine Person der Zeitgeschichte, die an einer Arbeitsstätte fotografiert wurde. Sie muss an einem Drehort immer damit rechnen, dass Presse/Fotografen vor Ort sind und auf die Filmarbeiten aufmerksam werden. Bei Filmarbeiten handelt es sich um ein zeitgeschichtliches Geschehen. Hier greift also die Ausnahme, dass Personen ohne deren Einwilligung abgelichtet und veröffentlicht werden dürfen. Auf den Fotos trägt die Darstellerin sogar noch ihre Arbeitskleidung. Einen besseren Beleg dafür, dass die Schauspielerin während ihrer Arbeitszeit fotografiert wurde, gibt es nicht. Unser Reporter hat sie weder an einem privaten Ort (zum Beispiel ihrer Wohnadresse) aufgesucht noch in einer privaten Situation (zum Beispiel während der Mittagspause am Cateringwagen) fotografiert. Da muss sie keine Fotos dulden. Zu Recht!
Aber sie möchte offenbar partout nicht ungefragt fotografiert werden. Warum? Das weiß nur sie allein. Fakt ist: als Profi weiß sie, dass Pressevertrteter sehr wohl in solchen Situationen den Auslöser ihrer Kamera betätigen dürfen. Also wird Josefine Preuß kreativ und schüttelt sprichwörtlich ein Ass aus ihrem Ärmel, das eine Frau mit Leichtigkeit aus dem Ärmel holen kann: sie zeigt den Berichterstatter Matthias Röhe wegen Nachstellung an.

einem Pressetermin
in Hamburg. Foto: FoTe Press
Ja, Sie lesen richtig. Josefine Preuß zeigt den Pressefotografen wegen Nachstellung (umgangssprachlich Stalking) an. Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand nach § 238 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Handlung liegt vor, wenn eine Person einer anderen unbefugt nachstellt und deren Lebensgestaltung dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt. Liegt das bei einem Journalisten vor, der beruflich bedingt Filmarbeiten im öffentlichen Raum begleitet und darüber berichtet? Wohl kaum. „Als Journalist und Pressefotograf war ich mindestens nachweislich über 100 Mal bei der ZDF-Serie Notruf Hafenkannte, über 100 Mal beim Großstadtrevier, 80 Mal bei Morden im Norden, 50 Mal beim Tatort, über 60 Mal bei der Kinderserie Pfefferkörner, gute 100 Mal bei Die Kanzlei, gute 100 Male bei Rote Rosen und so weiter. Bei Dr. Nice war ich seit 2022 ganze fünf Mal am Filmset. An drei Tagen davon war Schauspielerin Josefine Preuß am Drehort“, sagt Matthias Röhe. Josefine Preuß fühlt sich offenbar durch diese drei Male derart belästigt, dass sie ihn wegen Stalkings anzeigt? Ernsthaft?
Laut Zeugenaussagen und eigenen Aussagen hat Reporter Röhe die Schauspielerin weder angesprpchen, sich ihr genähert, sich nicht in den Weg gestellt, vor dem Aufenthaltsmobil bedrängt oder ähnliches. Er stand in gebührendem Abstand auf der gegenüberliegenden Straßenseite und machte aus der Entfernung seine Bilder.
„Ich hatte als Teenager während meiner Zeit bei der Serie Schloss Einstein einen Stalker“, sagt Preuß in einem Interview der „Berliner Morgenpost „. Sie differenziere zwischen einem Fan, der sich in eine Rolle verliebe, und jemandem, der in einer privaten Beziehung stalke. „Das ist noch einmal etwas ganz anderes“, sagt Preuß. Wenn man sich kenne, könnten „ganz andere Geschütze aufgefahren werden“. Josefine Preuß bekam nach eigenen Angaben nach dem Vorfall bei „Schloss Einstein“ Unterstützung von der TV-Produktion und ihre Eltern. Sie hätten sich um den Stalker gekümmert. „Ich wurde dadurch sehr sensibilisiert für das Thema“, wird die Schauspielerin Preuß weiter zitiert.
Nun hat sie einen Journalisten am Drehort von „Dr. Nice“ des Stalkings bezichtigt und bei der Polizei angezeigt. Er macht seine Arbeit. Berichtet in Wort und Bild über die Filmarbeiten. Wirft der aktuelle Vorfall die älteren Vorfälle ihres Stalkers nicht in ein ganz anderes Licht? Geht Josefine Preuß inflationär mit dem Begriff Nachstellung um? Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Vorwurf (Aktenzeichen 258 Js 669/36) übrigens gemäß 170 Abs. 2 StPO gegen den Journalisten eingestellt. Theoretisch könnte sie, wenn Josefine Preuß kreativ ist, jedes einzelne Mal einen Strafantrag wegen Nachstellung bei den Behörden stellen. Weil sie die Anwesenheit eines Pressevertreters als störend empfindet. Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nicht auch kreativ wird, sondern sich an Fakten hält und professionell die Anwesenheit des Reportes berücksichtigt
Übrigens: angezeigt hat sie nur Reporter Röhe, nicht seine weibliche Begleitung. Denn während Matthias Röhe seine Fotos machte, schrieb seine Begleitung ihre Beobachtungen bezüglich der Filmarbeiten auf.

und probt ihren Stunt.
Selbstverändlich haben wir der Schauspielerin Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben und eine Anfrage über ihre in München ansässige Agentin beziehungsweise Schauspielagentur gestellt. Leider haben wir bislang keine Antwort erhalten. Ganz interessant: Josefine Preuß spielte im Sat.1-Krimi „Dein Leben gehört mir“ ein Opfer eines Stalkers. In einem Interview mit der Bildzeitung wird sie wie folgt zitiert: „Während der Dreharbeiten hatte ich so eine Grundspannung in mir. Die fiel auch nicht von mir ab, als ich das Set verlassen habe. Ich habe mich öfter mal auf der Straße umgedreht. Sonst gehe ich nach Hause, dusche, schminke den Tag und die Rolle ab. Das ist mir bei diesem Projekt nicht ganz gelungen.“ Josefine sei schon immer vorsichtig gewesen: „Ich glaube seit den Dreharbeiten noch ein bisschen mehr.“
