(ha). Am 29. August 2026 gegen 21:49 Uhr erschien ein 56-jähriger Mann beim Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof und gab an, dass er mit einem Haftbefehl in Deutschland gesucht werde. Er sei verzweifelt und möchte sich selbst stellen.
Die Bundespolizisten überprüften seine Personaldaten. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den österreichischen Staatsangehörigen tatsächlich nicht nur eine Ausschreibung als Haftbefehl vorlag, sondern auch eine Wiedereinreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland. Der wegen „besonders schweren Fall des Diebstahls“ Verurteilte muss auf Grund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Lübeck noch den Rest von 20 Tagen Freiheitsstrafe verbüßen (ursprüngliche Freiheitsstrafe von fünf Monaten).
Die restlichen 20 Tage Freiheitsstrafe wurden im Jahr 2025 ausgesetzt, da der Mann nach Österreich abgeschoben wurde. Seitdem besteht gegen ihn eine Wiedereinreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland. Es besteht nun der Verdacht, dass der Österreicher nach erfolgter Abschiebung und trotz bestehender Wiedereinreisesperre sich unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zuführung des Mannes in die Haftanstalt.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch die Landespolizei Hamburg geführt.
