Polizist vom PK 44 filmt heimlich nackte Frau im Schwimmbad

Das Polizeikommissariat 44 in Wilhelmsburg. Foto: FoTe-Press

(np). In einem gemischten Umkleidebereich im Schwimmbad Inselpark in Wilhelmsburg steckte ein Mann sein Handy unter der Trennwand durch. Auf diese Weise filmte er in die Nachbarkabine, in der sich eine Frau gerade umzog. Glücklicherweise bemerkte die Frau das Handy, schrie laut und flüchtete aus der Kabine. Andere Badegäste wurden auf die Situation aufmerksam und riefen die Polizei. Die eintreffenden Beamten des Kommissariates 44 nahmen einen 45-jährigen Tatverdächtigen fest: es handelt sich um einen Kollegen. Einen Personalausweis brauchte der Tatverdächtige nicht vorzuzeigen: man kannte sich aus dem Kommissariat. Peinlicher geht es kaum – der Kollege musste abgeführt werden. Auf richterlichen Beschluss wurde die Wohnung des Polizisten durchsucht, mehrere Datenträger wurden sichergestellt. Jetzt wird deren Inhalt auf ähnliche Aufnahmen durchsucht.

Dezernat Interne Ermittlungen mit dem Fall befasst

Da keine unmittelbaren Kollegen aus demselben Kommissariat gegen den 45-jährigen Polizisten ermitteln dürfen, liegt der Fall nun beim Dezernat Interne Ermittlungen (DIE), das am Burchardplatz ihren Sitz hat. Das DIE ist eine direkt dem Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport unterstellte Ermittlungsdienststelle, deren Aufgabengebiet die strafrechtliche Verfolgung von Amts- und Korruptionsdelinquenz umfasst.

Gegen den Beamten ist ein Verfahren wegen des „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (§ 201a) eingeleitet worden. In dem Paragrafen heißt es, dass mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Im Klartext: Der Polizist des PK 44 in Wilhelmsburg kann eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren bekommen. Sollte er auch nur zu einem Jahr Haft verurteilt werden, verliert er seinen Beamtenstatus.

Aktuell ist der Polizist weiter im Dienst. Bis zu einer Verurteilung gilt auch für einen Polizisten die Unschuldsvermutung. Allerdings wurde er an ein anderes Kommissariat versetzt.