Schwarzfahrer zahlen „nur“ 3,82 Millionen Euro Bußgelder

Eine U-Bahn der Linie 3 in Höhe der Haltestelle Baumwall. Symbolfoto: Röhe

(mr). Jeder ehrliche Fahrgast von einem Bus, einer Fähre, einer U- oder S-Bahn muss jetzt ganz stark sein: Im vergangenen Jahr sind offiziell 4,5 Prozent aller HVV-Kunden ohne Ticket unterwegs gewesen, wie aus einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) hervor geht. Mehr als 140.000 Schwarzfahrer gingen den Kontrolleuren im Jahr 2017 ins Netz – die Dunkelziffer dürfte dabei um ein Vielfaches höher sein. Fast 6,7 Millionen Euro wurden an Bußgeldern verhängt. Aber: bezahlt wurden tatsächlich nur 3,82 Millionen, wie aus der Antwort des Senats auf die Anfrage hervorgeht. Viele Fahrgäste dürften bei diesen Zahlen kräftig Schlucken: warum verzichtet der HVV auf Bußgelder von fast drei Millionen Euro? Allgemein wird bei allen Verkehrsbetrieben des HVV (Hochbahn, Hadag, VHH, AKN, S-Bahn Hamburg) mit dem Begriff „Augenmaß“  argumentiert. Viele erwischte „Schwarzfahrer“ (Personen, die ohne gültiges Ticket bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angetroffen werden) sind offenbar so mittellos, dass sie auch durch Schreiben eines Inkassounternehmens nicht dazu animiert werden können, das Bußgeld zu bezahlen. Dazu gehören beispielsweise Obdachlose oder Bezieher von Grundsicherung. Zwar können in solchen Fällen auch „Ersatzfreiheitsstrafen“ angeordnet werden – aber auch hier müsse stets mit Augenmaß gehandelt werden. Gemäß der aktuellen Kriminalitätsstatistik der Hamburger Polizei (PKS) gab es insgesamt 8.177 Strafanzeigen wegen „Beförderungserschleichung“ beziehungsweise „Sonstiges Erschleichen von Leistungen“. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte gegen 8.697 Beschuldigte nach § 265a StGB. Fünf Personen  saßen 2017 wegen „Beförderungserschleichung“ hinter Gittern – weitere Schwarzfahrer mussten zwar ebenfalls in eine Haftanstalt, zumeist haben sie aber noch weitere Vergehen begannen und deshalb eine Geldstrafe kassiert.

Beim Fachamt für Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamts Eimsbüttel wurde die Anzahl der Personen, die „gemeinnützige Arbeit“ an Stelle von Geldstrafe ableistet, in der Statistik nicht nach Delikten differenziert erfasst. Im Jahr 2017 wurden 1.014 Fälle bearbeitet, in denen seitens der Staatsanwaltschaft die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festgestellt und gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe genehmigt wurde. Ausweislich MESTA (einem Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft Hamburg) haben drei Personen 2017, gegen die als Vorwurf in MESTA § 265a StGB notiert ist und die zu einer (Gesamt-)Geldstrafe verurteilt wurden, im Rahmen der Vollstreckung der Strafe unter anderem gemeinnützige Arbeit geleistet.


Die Einsatzleitstelle der Feuerwehr Hamburg befindet sich in diesem Gebäude in der Wendenstraße im Stadtteil Hamm. Foto: Röhe

Der 11.2. ist der Tag des Notrufes 112 – europaweit

(ha). Die Notrufnummer 112 gilt nicht nur europaweit, sie ist auch die einzige Notrufnummer mit einem eigenen Tag – dem 11. Februar. Deshalb hat die EU unter Führung des Europäischen Parlaments den 11.2. zum jährlichen europaweiten Aktionstag für die Rettungsnummer ernannt. Denn in diesem Datum steckt auch die Nummer (11.2.). Darauf weist
Oberbranddirektor Klaus Maurer, Leiter der Feuerwehr Hamburg, hin. „Es ist wichtig, immer wieder darüber zu informieren, dass die 112 im Notfall in über 38 Staaten Europas gewählt werden kann, wenn die Feuerwehr, Rettung oder Polizei benötigt wird, da dies nur knapp jeder Fünfte in Deutschland weiß“, so Maurer. Mit der 112 erreichen Sie im Notfall immer die Ihnen nächste Rettungsleitstelle. Es ist in den Ländern unterschiedlich, ob diese als integrierte Leitstelle von  Feuerwehr und Rettungsdienst betreut wird oder die Polizei zuerst den Notruf annimmt. In allen Fällen steht die 112 am Anfang einer Rettungskette, die den Menschen in Not hilft. Auch wenn die 112 in allen EU-Ländern gilt, können die Reisenden nicht darauf vertrauen, den Notruf immer in ihrer Muttersprache absetzen zu können. Neben der Landessprache ist das Englische in der Regel das wichtigste
Hilfsmittel. In Hamburg läuft der Notruf 112 in der Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg auf. Dabei können Notrufe von den Disponenten neben Deutsch auch auf Englisch aufgenommen werden. Der Notruf wird leider nicht nur für wirkliche Notfälle, „sondern zunehmend auch für Bagatellfälle und Unfugmeldungen verwendet. Dadurch verlieren die Disponenten Zeit, die sie eigentlich für die echten Notrufe benötigen“ so Maurer. Der Notruf 112 hat eine mehrfach integrierende Wirkung. Auf  lokaler Ebene ist er das Symbol für Hilfe. Die Notrufnummer verbindet die Hilfesuchenden mit den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und der Polizei. Selbst bei der Information über Großschadenslagen und den
Einsatz des Technischen Hilfswerks und anderen Diensten erfolgt das erste Hilfeersuchen oft über die 112. Bei Einsätzen von Rettungsdienst und Feuerwehren ist vor Ort die „112“ das einzige gemeinsame Zeichen auf allen Fahrzeugen. Auch auf europäischer Ebene ist sie das einzige gemeinsame Element der Retter, die unter hohem eigenem Einsatz Menschen helfen oder deren Leben retten.

Wichtig für Notrufe in Hamburg: Der Anruf wird nach wenigen Sekunden automatisch angenommen. Sollten Sie eine automatische Ansage hören, bleiben Sie in der Leitung. Alle Anrufe werden in der Reihenfolge ihres Eingangs abgefragt. Sollten Sie auflegen und erneut anrufen, wird Ihr Anruf wieder hinten angestellt.


Schwarzfahrer zahlen „nur“ 3,82 Millionen Euro Bußgelder

Eine U-Bahn der Linie 3 in Höhe der Haltestelle Baumwall. Symbolfoto: Röhe

(mr). Jeder ehrliche Fahrgast von einem Bus, einer Fähre, einer U- oder S-Bahn muss jetzt ganz stark sein: Im vergangenen Jahr sind offiziell 4,5 Prozent aller HVV-Kunden ohne Ticket unterwegs gewesen, wie aus einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) hervor geht. Mehr als 140.000 Schwarzfahrer gingen den Kontrolleuren im Jahr 2017 ins Netz – die Dunkelziffer dürfte dabei um ein Vielfaches höher sein. Fast 6,7 Millionen Euro wurden an Bußgeldern verhängt. Aber: bezahlt wurden tatsächlich nur 3,82 Millionen, wie aus der Antwort des Senats auf die Anfrage hervorgeht. Viele Fahrgäste dürften bei diesen Zahlen kräftig Schlucken: warum verzichtet der HVV auf Bußgelder von fast drei Millionen Euro? Allgemein wird bei allen Verkehrsbetrieben des HVV (Hochbahn, Hadag, VHH, AKN, S-Bahn Hamburg) mit dem Begriff „Augenmaß“  argumentiert. Viele erwischte „Schwarzfahrer“ (Personen, die ohne gültiges Ticket bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angetroffen werden) sind offenbar so mittellos, dass sie auch durch Schreiben eines Inkassounternehmens nicht dazu animiert werden können, das Bußgeld zu bezahlen. Dazu gehören beispielsweise Obdachlose oder Bezieher von Grundsicherung. Zwar können in solchen Fällen auch „Ersatzfreiheitsstrafen“ angeordnet werden – aber auch hier müsse stets mit Augenmaß gehandelt werden. Gemäß der aktuellen Kriminalitätsstatistik der Hamburger Polizei (PKS) gab es insgesamt 8.177 Strafanzeigen wegen „Beförderungserschleichung“ beziehungsweise „Sonstiges Erschleichen von Leistungen“. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte gegen 8.697 Beschuldigte nach § 265a StGB. Fünf Personen  saßen 2017 wegen „Beförderungserschleichung“ hinter Gittern – weitere Schwarzfahrer mussten zwar ebenfalls in eine Haftanstalt, zumeist haben sie aber noch weitere Vergehen begannen und deshalb eine Geldstrafe kassiert.

Beim Fachamt für Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamts Eimsbüttel wurde die Anzahl der Personen, die „gemeinnützige Arbeit“ an Stelle von Geldstrafe ableistet, in der Statistik nicht nach Delikten differenziert erfasst. Im Jahr 2017 wurden 1.014 Fälle bearbeitet, in denen seitens der Staatsanwaltschaft die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festgestellt und gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe genehmigt wurde. Ausweislich MESTA (einem Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft Hamburg) haben drei Personen 2017, gegen die als Vorwurf in MESTA § 265a StGB notiert ist und die zu einer (Gesamt-)Geldstrafe verurteilt wurden, im Rahmen der Vollstreckung der Strafe unter anderem gemeinnützige Arbeit geleistet.