(mr). Der Sommer steht unmittelbar bevor und aktuell haben wir in Hamburg Temperaturen zwischen 20 und 23 Grad. Da kommt der ein- oder andere Sonnenanbeter schon auf die Idee, sich völlig nackt im Park zu sonnen. Das gibt es auch in Hamburg in den Stadtparks. Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau hat sich umgehört, ob das eigentlich erlaubt ist und wie das Außenstehende empfinden, plötzlich mit nackten Tatsachen konfrontiert zu werden.
„Ich ging mit meinem Hund durch den Hammer Park. Plötzlich lagen da zwei nackte Männer“, sagt Tatjana Bialke. Die 27-jährige Studentin wohnt in der Nähe und geht regelmäßig durch den Park. Sie selbst würde zwar nicht auf die Idee kommen, sich dort nackt zu sonnen. „Aber mir ist es egal. Die stören mich nicht“, sagt Tatjana Bialke. Nackedeis liegen im Hammer Park meist am Zaun, der an einer Sportanlage grenzt. Auch rund um den Öjendorfer Park in Billstedt sind im Sommer Frauen und Männer zu sehen, die sich nackt sonnen. „Wenn die mich nicht anstarren, wenn ich an ihnen vorbei gehe, sondern einfach durch die Sonenstrahlen braun werden möchten, hab ich nichts dagegen“, sagen Franziska und Stephan Buhrandt. Das Paar wohnt zwar in Barmbek, kommt aber gerne an den Öjendorfer See. „Hier kann ich baden und durch den angrenzenden Wald spazieren gehen“, sagt Stephan Buhrandt.
Auch in den Grünanlagen von Planten un Blomen liegen viele Frauen und Männer – allerdings „nur“ oben ohne, wie eine Passantin berichtet.
Männer und Frauen tolerieren Nackte gleichermaßen
Das Nackte in den Stadtparks offenbar toleriert werden, betrifft Männer und Frauen gleichermaßen, wie unsere nicht repräsentative Umfrage ergibt. „Ich finde es zwar nicht schön, wenn vorwiegend ältere und dicke Männer sich nackt in der Sonne aalen. Prinzipiell soll es aber jeder so machen, wie er will“, sagt eine Studentin, die anonym bleiben möchte. „Ich lege mich gerne im Urlaub an einen Strand. Öfter auch Oben Ohne. Aber in einer Stadt im Park – das muss nicht sein.“ Neben der Skatebahn an der Holstenstraße (Altona) ist eine kleine Bademöglichkeit, bei der überwiegend Kleinkinder bis fünf/sechs Jahre nackt baden. „Im Schwimmbad nebenan habe ich schon mal Frauen Oben-Ohne gesehen, das reicht mir aber auch“, sagt Gerhardt Schubert. Der Rentner kommt mit seinen Enkelkindern öfter hierher und findet die Nacktheit generell anstößig.
Nudisten auch am Hamburger Elbstrand
Es gibt im Stadtteil Othmarschen einen kleinen Strandabschnitt, auf dem sich Nudisten treffen. Dabei handelt es sich nicht um einen offiziellen, ausgewiesenen FKK-Strand, wie ein Sprecher der zuständigen Hamburg Port Authority (HPA) mitteilt. Allerdings geht die HPA, sofern es keine Beschwerden gibt, nicht gegen Nackte vor. Nackte werden auch am etwa 7,84 Hektar großem Boberger See in den Boberger Dünen (Billstedt) geduldet. Der See ist beliebt bei vielen Natur-Fans, die an zahlreichen Abschnitten nackt schwimmen können. Es gibt am Boberger See einen Kinder- und mehrere kleine FKK-Bereiche.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte und ganz offiziell FKK betreiben will, der sollte ins Sommerbad Volksdorf fahren. Es ist das einzige FKK-Bad in Hamburg. Dort wird FKK nicht nur toleriert, sondern ist explizit erlaubt. Aber keine Angst: auch Badegäste mit Badebekleidung sind dort willkommen. Das Sommerbad ist umgeben von einer Grünanlage und verfügt über einen Strand, der mit geschützten Liegeflächen versehen ist.
Sonnen-Baden kann Belästigung sein
Wer sich komplett nackt in der Öffentlichkeit zeigt, kann wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ belangt werden, wie ein Mitarbeiter des Bezirksamtes Wandsbek erklärt. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG), die meist mit einem Platzverweis oder einem Verwarnungsgeld geahndet wird. Es handelt sich aber um keine Straftat. Übrigens: Ein Gerichtsurteil (Amtsgericht Merzig, AZ: 23 C 1282/04) hat einer Mieterin nicht verboten, sich im Garten bei sonnigem Wetter nackt zu räkeln. Der Vermieter, der im selben Haus wohnt, sprach ihr eine Kündigung aus, weil sich die Nachbarn über das Nacktsonnen unterhielten. Allerdings sei dies unerheblich, wie das Gericht urteilte. Vielmehr komme es darauf an, dass der „Hausfrieden“ nicht gestört werde.
Hinweis zur Transparenz: Diesen Artikel haben wir schon vor einiger Zeit veröffentlicht. Da er auf großes Interesse gestoßen ist, veröffentlichen wir ihn gerne an dieser Stelle ein weiteres Mal.
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