Unfallschaden – wer kommt für die Kosten auf?

Dieses Symbolfoto zeigt einen Verkehrsunfall, bei dem der Verkehrsunfalldienst der Hamburger Polizei im Einsatz ist. Foto: FoTe-Press

(ha). Nachdem der erste Schreck überwunden ist, müssen sich Unfallfahrer zunächst um die Sicherung der Unfallstelle und um die Benachrichtigung der Polizei kümmern. Eventuell müssen auch Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Außerdem sollten der Unfall und die entstandenen Schäden möglichst ausführlich dokumentiert werden. Vor allem Fotos sind dafür geeignet. Diese dienen als Nachweis für die Versicherung und können auch zu einer Ersteinschätzung des Schadens verwendet werden.

KFZ-Gutachter in Hamburg schätzt die Kosten für die Reparatur ein

Nach dem Unfall gilt es, die Kosten für die Reparatur zu ermitteln. Dafür wird am besten ein kompetenter KFZ-Gutachter in Hamburg beauftragt. Der kann zum Beispiel am Unfallort vorbeikommen und das Auto noch vor Ort begutachten. Deswegen ist es so wichtig, dass es sich um einen Dienstleister aus der Umgebung handelt. Eine Ersteinschätzung ist natürlich auch per Foto möglich. Unfallgeschädigte müssen die Kosten dafür nicht selbst tragen. Dafür kommt in der Regel die Haftpflicht des Verursachers auf.

Forderungen an den Unfallverursacher stellen

Nachdem das Gutachten erstellt worden ist, kann die Schadenssumme vom Unfallverursacher beziehungsweise von dessen Versicherung gefordert werden. Tatsächlich ist der Geschädigte nicht verpflichtet, das Geld für die Reparatur des Wagens auszugeben. Dann sollte aber unbedingt die fiktive Abrechnung gewählt werden. In diesem Fall bekommt er das Geld einfach ausgezahlt und kann es nach eigenem Gutdünken verwenden. Das ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn es sich um einen rein kosmetischen Schaden handelt, der sich nicht auf die Fahrtüchtigkeit des Autos auswirkt.

Fahrzeug abschleppen lassen – wer trägt die Kosten?

Ein nicht mehr fahrtüchtiger Pkw muss nach einem Unfall abgeschleppt werden. Wieder springt die KFZ-Haftpflicht des Verursachers ein. Allerdings muss der Geschädigte zunächst die Rechnung begleichen. Er kann sich die Kosten aber von der Versicherung des Verursachers zurückholen. Der muss wiederum selbst für die Abschleppkosten seines eigenen Fahrzeugs aufkommen, außer er hat vorher eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Üblicherweise werden die Unfallwagen jedoch nur bis in die nächste Werkstatt transportiert.

Achtung: Scherben und andere Autoteile müssen die Fahrzeughalter selbst von der Straße räumen.

Wie sieht es bei einem Totalschaden aus?

Manchmal lassen sich Unfallwagen beim besten Willen nicht mehr reparieren. Auch in diesem Fall erhält der Geschädigte einen Ausgleich von der Haftpflicht der Gegenseite. Üblicherweise zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeuges. Ähnlich geht sie bei einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden vor. Bei diesem kann das Auto noch fahrtüchtig sein, die Reparatur würde aber mehr als 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungsaufwand sein. Unfallverursacher bekommen übrigens nur Geld bei einem Totalschaden ausgezahlt, wenn sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

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