(ha/mr). Für die Polizistinnen und Polizisten muss es ein grausamer Anblick gewesen sein, als sie eine Wohnung im Grandweg im Hamburger Stadtteil Lokstedt aufgesucht haben. Wie die Ermittlungsbehörde mitteilt, sind in einer Plattenbauwohnung mehrere Beamte auf die Leiche einer Frau gestoßen. Wie Polizeisprecher Sören Zimbal verrät, erschien gegen 15:30 Uhr ein 27-Jähriger beim Polizeikommissariat 23, um dort zunächst eine Körperverletzung anzuzeigen. Als er die Einsatzkräfte anschließend zum nahegelegenen Tatort im Grandweg führte, berichtete er plötzlich von einer toten Person in einer Wohnung. Kurz darauf fanden Polizistinnen und Polizisten in der von dem Mann genannten Wohnung eines Mehrfamilienhauses den Leichnam einer Frau. Dieser wies tödliche Verletzungen auf.
Die Einsatzkräfte nahmen den 27-Jährigen gambischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts vorläufig fest und transportierten ihn zurück zur Polizeidienststelle. Die Mordkommission und die Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen am Tatort übernommen.
Nach Informationen der Hamburger Allgemeinen Rundschau soll bei der Frau der Kopf vom Körper abgetrennt worden sein. Über das Alter der Frau ist bislang nichts bekannt. Auich das Verhältnis zwischen dem Mann und der Frau sind noch keine Informationen durchgedrungen. Wie die Polizei ,mitteilt, besitzt der 27-Jährige die gambische Staatsangehörigkeit und soll noch heute Abend in Untersuchungshaft genommen werden.
Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau: Während viele Medien die Herkunft des Täters verschweigen, geben wir die Angaben der Polizei so weiter, wie sie veröffentlicht wurden.
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.

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