Wartung der Start- und Landebahn 15/33 planmäßig abgeschlossen

Ein Flugzeug startet am Flughafen Hamburg. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Der Hamburger Flughafen hat die jährlich notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Start- und Landebahnen in diesem Jahr wieder planmäßig abgeschlossen. Seit dem heutigen Betriebsbeginn stehen beide Bahnen wieder für den Flugbetrieb zur Verfügung, teilt das Unternehmen mit. Die Termine für das kommende Jahr sind zurzeit in Planung. Sobald sie feststehen, werden sie auf der Internet-Seite des Hamburger Flughafens veröffentlicht.

Einmal im Jahr muss Hamburg Airport Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an seinen Start- und Landebahnen durchführen. Dies ist notwendig, um weiterhin einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Zu den Arbeiten gehören unter anderem die Beseitigung von Gummiabrieb an den Aufsetzpunkten, Beton- und Asphaltarbeiten, das Spülen der Sielleitungen, die Erneuerung der Markierungen sowie der Austausch und die Instandhaltung der Startbahnbefeuerung.

Die Termine für die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Jahr 2020 sind derzeit in Planung. Um die Auswirkungen für die Flughafen Nachbarn so gering wie möglich zu halten, bündelt Hamburg Airport die Arbeiten in zwei Wochen pro Bahn. „Bei der Wahl der Sperrzeiträume achten wir insbesondere darauf, dass die Pistensperrungen nicht in der Hauptreisezeit liegen, denn gerade dann werden beide Start- und Landebahnen für einen sicheren und zügigen Flugverkehr benötigt. Darüber hinaus sind viele Instandhaltungsarbeiten nur bei trockener und warmer Witterung möglich“, erklärt David Liebert, Bereichsleiter Real Estate Management am Flughafen Hamburg.

Die diesjährigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Start- und Landebahn 05/23 (Niendorf/Langenhorn) waren planmäßig vom 8. bis 22. Mai 2019 durchgeführt worden, an der Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) vom 4. bis 18. September 2019.

Alle Informationen rund um die Bahnsperrungen sind auf der Flughafen-Website abrufbar: http://www.hamburg-airport.de/de/Instandhaltung_Pisten.php.


Hamburg nimmt 5,5 Millionen Euro an Bußgelder ein

Die Blitzer-Säule an der Rennbahnstraße (Horn). Foto: Röhe

(mr). Beim Einwohner-Zentralamt wurden im ersten Halbjahr 2019 Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs-  und Bußgeldern in Höhe von 5,5 Millionen Euro durch die stationären GÜA ausgewiesen. Dies geht aus einer Senatsantwort aufgrund einer Kleinen Anfrage von Dennis Thering (CDU) hervor. Darin heißt es, dass überhöhte  Geschwindigkeit nach wie vor Verursacher Nummer Eins für Unfälle ist und zu erheblichen Unfallfolgen führt. Deshalb setzt die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei in diesem Themenfeld neben der Präventionsarbeit auf eine konsequente Verfolgung von Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ein Mittel dabei: stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA). Sie werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten beziehungsweise Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einnahmen übrigens um fast 600.000 Euro gesunken. Zu den Ursachen äußerte sich der Senat nicht. Alle 43 festinstallierten Blitzanlagen in Hamburg sind alle weiter in Betrieb, trotz eines saarländischen Urteils zu einem bestimmten Gerätetyp.

Die Blitzanlage an der Rennbahnstraße in Horn brachte von Januar bis Juni 2019 Einnahmen von 166.652 Euro ein. Die Blitzanlage an der Eiffestraße (B5) in Hamm brachte der Stadt Hamburg Einnahmen von 40.013,50 Euro ein.

Welche Einnahmen jeder einzelne Blitzer der Stadt Hamburg eingebracht hat, können Sie hier nachlesen.


Hamburgs Krankenhäuser rüsten mit Sicherheitsdiensten auf

Die Notaufnahme der Asklepios Klinik Altona. Symbolfoto: FoTe-Press

(ds/ha). Es sind keine Einzelfälle: es wird auf den Stationen gepöbelt, Krankenschwestern werden bespuckt und teilweise erfahren auch Ärzte Anfeindungen. Traurige Gewissheit: auch tätliche Angriffe auf das Krankenhauspersonal sind keine Seltenheit mehr. Erstaunlicherweise liegen sowohl nach Auskunft der Ärztekammer Hamburg als auch der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg keine eigenen Daten zu Vorfällen von Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte und medizinischem Fachpersonal vor. Dies geht aus einer Antwort auf eine Große Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Jörn Kruse, Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Andrea Oelschläger und Peter Lorkowski
(alle AfD) vom 27. Juli 2018 hervor.  Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes (Verband niedergelassener Ärzte Deutschland), Dirk Heinrich, spräche davon, dass Gewalt in den Praxen schon zum Alltag gehöre und er die Ursachen in einer allgemeinen Verrohung sowie höherem Anspruchsdenken sehe, weil man bestimmte geforderte Medikamente nicht bekomme oder aber sofort drankommen möchte. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, beklage die „totale Verrohung bei einigen Patienten und ihren Angehörigen gegenüber medizinischem Personal“.Auch Jennyfer Dutschke (FDP) stellte bereits im Januar dieses Jahres eine Anfrage an den Senat und erhielt folgende Senatsantwort:Anlässlich der aktuellen Anfrage wurden die Hamburger Plan-Krankenhäuser befragt. Die weit überwiegende Mehrzahl der Krankenhäuser konnte keine dokumentierten Fälle von Gewalt gegenüber medizinischem Personal melden. Weitere Fälle verbaler Angriffe, insbesondere unter Drogen- und Alkoholeinfluss in der Zentralen Notaufnahme (ZNA), sind nicht erfasst worden. Die registrierten Vorfälle, die nicht hinsichtlich der Art der Attacke gegen medizinisches Personal erfasst wurden, ergeben sich aus nachstehender Übersicht:2010     2011      2012      2013    2014     2015     2016     20172            2            1             0           2           0            4           3

Hinsichtlich bekannter Vorfälle von Gewalt gegen medizinisches Personal teilen die Bezirksämter mit, dass es – jeweils ohne strafrechtliche Verfolgung – im Jahr 2014 einen Fall verbaler Gewalt im Gesundheitsamt des Bezirksamtes Eimsbüttel, im Jahr 2016 einen Fall im Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamtes Altona und im Jahr 2017 zwei Fälle im Bezirksamt Hamburg-Nord sowie einen Fall im Bezirksamt Harburg gab. Im Jahr 2012 hat es zudem einen Fall von verbaler Gewalt gegen eine Person im Personalärztlichen Dienst des Personalamtes gegeben. Weitergehende Erkenntnisse hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung einzelner Vorfälle liegen dem Senat nicht vor.  Grundsätzlich obliegt es den Arbeitgebern der betroffenen Berufsgruppen notwendige Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu treffen und gegebenenfalls den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Hinsichtlich der Prävention von Gewalt und des Schutzes von Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg stellt der Senat auf bereichsspezifische und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigende, dezentrale Ansätze der Behörden ab, die sowohl das medizinische Personal als auch übrige Beschäftige einschließen. Die Ansätze umfassen zum Beispiel Zugangskontrollen, technische Sicherungsmaßnahmen, den Einsatz von Sicherheitspersonal sowie Schulungen in Verhaltensregeln und Deeskalationsstrategien. So kommt zum Beispiel in den Bezirksämtern in verschiedenen Fachämtern das stille Alarmsystem Vocario zum Einsatz. Im Rahmen von Gefährdungsanalysen besteht zudem die Möglichkeit, Sicherheitskonzepte zu überprüfen.

Untersuchungshaftanstalt erfasst Fälle physischer Gewalt

Nach Auskunft der an der Beantwortung beteiligten Plankrankenhäuser, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und des Zentralkrankenhauses in der Untersuchungshaftanstalt werden Daten zu verbalen Angriffen statistisch nicht erfasst. In einigen Plankrankenhäusern besteht die Möglichkeit für die Mitarbeiter, physische und psychische Gewalttaten durch ein intranetbasiertes System zu melden. Soweit Stellungnahmen durch die Hamburger Plankrankenhäuser übermittelt wurden, konnte die Mehrzahl keine dokumentierten Fälle von physischer und psychischer Gewalt sowie verbaler Angriffe melden. Statistiken dieser Art werden nur in ganz wenigen Plankrankenhäusern geführt. Das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt (ZKH) erfasst (lediglich) Fälle physischer Gewalt. Auch bei der Polizei werden Statistiken im Sinne der Fragestellung nicht geführt. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Eine im Sinne der Fragestellungen differenzierte Opfererfassung wird in der PKS nicht vorgenommen. Delikte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden gesondert beim Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz (LKA 7) im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst.

Obwohl keine Statistik Vorfälle zu erfassen scheint, rüsten Hamburgs Krankenhäuser auf und reagieren mit mehr Sicherheitspersonal. Türen werden mit Code-Nummern gesichert, Eingänge Videoüberwacht und vermehrt sind Sicherheitsleute auf den Gängen und Stationen zu sehen.

„Krankenhäuser sollten Orte der Heilung und des Friedens sein. In einer Gesellschaft läuft etwas grundsätzlich falsch, wenn sie in schwerbewachte Hochsicherheitszonen umgewandelt werden müssen. Dass die Gewalt vielfach von kulturfremden Zuwanderer ausgeht, ist längst ein offenes Geheimnis. Es wird höchste Zeit, dass auch die Verantwortlichen diese Tatsache endlich aussprechen“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis.

Kosten zwischen 50.000 und 810.000 Euro im Jahr – pro Krankenhaus

Übrigens kostet die Aufrüstung von Hamburgs Krankenhäusern eine Menge Geld. Nach Kenntnis des Senats setzen die Hamburger Plankrankenhäuser ganz überwiegend
Sicherheitsdienste ein. Die Kosten werden in allen Fällen von den Krankenhäusern selbst getragen und weichen entsprechend der Krankenhausgröße stark voneinander ab (zwischen 50.000 und 810.000 Euro im Jahr). Die Kosten des im UKE zum Schutz des medizinischen Personals eingesetzten Sicherheitsdienstes können nach eigenen Aussagen nicht beziffert werden, da dieser neben dem Schutz des medizinischen Personals vielfältige Aufgaben wahrzunehmen hat (Geländeüberwachung und -sicherung, Schließ- und Pfortendienst, Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Schrankensysteme in den Eingangsbereichen, Unterstützung der Abläufe bei Hilfeleistungen des UKE bei Großschadenereignissen/Katastrophenfällen, Alarmverfolgung, Fundbüro, Ausgabe der Poolfahrzeuge, Informationsdienst, Patientensuche, Durchführung von Noteinsätzen und so weiter).

Zusätzlich zu den eingesetzten Sicherheitsdiensten verfügen die Hamburger Plankrankenhäuser über verschiedene Sicherheitsmaßnahmen: zum Beispiel Schließanlagen
mit Türcodes, Alarmsysteme, Zutrittsbeschränkungen. Zudem werden Mitarbeiter in Deeskalation geschult, teilweise mehrmals jährlich.

Notwendig sind diese Maßnahmen allemal. Das sagt auch eine Krankenschwester, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. Sie sagt, dass es sehr schwierig ist, wenn muslimische Patienten den Geboten des Koran folgen. „Wehe, wenn versehentlich ein Stück Schweinefleisch auf dem Teller liegt – dann fliegt schon mal das Tablet durchs Krankenzimmer.“ Manche Muslime aus arabischen Ländern lehnen alles an Fleisch ab, das nicht nach muslimischen Regeln – also „Halal“ – geschlachtet ist. Frauen lassen sich, wenn sie streng gläubig sind, nicht von Männern behandeln. Auch ein freundliches Händeschütteln käme nicht in Frage – gegenüber einer helfenden Person schon fragwürdig. Das nächste Problem sind die Besuche. In muslimisch geprägten Ländern sind die Besuche im Krankenhaus viel zahlreicher als hier. Wenn jemand krank im Bett liegt, kommen dann zehn, zwanzig Leute gleichzeitig zu Besuch. Für die anderen Patienten kann dies zur Belästigung werden. „Meistens nehmen die Besuchergruppen Rücksicht auf die anderen Patienten, aber es ist nicht immer so“, sagt die Krankenschwester.  

Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft Notfall- und Akutmedizin, Christoph Dodt stellt in einem Zeitungsinterview fest: „Es fehlt zunehmend „der Respekt vor der Institution Krankenhaus“.Der Respekt gegenüber den Helfenden habe nachgelassen.


Online-Anhörung im Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Bußgeldstelle Hamburg bietet ab sofort einen digitalen Zugang zu Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Der neue Online-Service heißt „Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr“ und ist über die Internetseite www.oa.hamburg.de  zu erreichen. Neben der Betrachtung vorliegender Beweisfotos haben Verkehrsteilnehmer nun die Möglichkeit, sich bei Bedarf online zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern.

Und so funktioniert es:

Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im neu eingerichteten Online-Portal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Dokumente oder Fotos hochzuladen. Die  Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet. So entfallen unter anderem Postlaufzeiten und Portokosten.

Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt.  Im Zeitraum 10. Juli bis 10. August 2018 erfolgte bereits in 5.217 Fällen ein Datenabruf. Es ist davon auszugehen, dass sich das Nutzungsverhalten nach der Einführungsphase weiter steigern wird. Da es sich um ein zusätzliches Angebot der Bußgeldstelle handelt, besteht weiterhin die Möglichkeit, Anhörungen auch auf dem Postweg zu übersenden, wie die zuständige Behörde für Inneres und Sport (Einwohner-Zentralamt) mitteilt. Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Straßenverkehr werden auf der Internetseite der Bußgeldstelle Hamburg bereitgestellt: http://www.hamburg.de/bussgeldstelle/