(ha). Unter Führung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) führten gestern (4. Februar) 171 Polizeibeamte im gesamten Stadtgebiet Rotlichtkontrollen durch. Das teilt die Ermittlungsbehörde heute mit. Insgesamt wurden 329 Fahrzeuge und 343 Personen überprüft und 174 Rotlichtverstöße durch Kraftfahrzeugführern, sowie 25 durch Fahrradfahrer festgestellt. Sechs Fahrern droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Darüber hinaus wurden folgende Verkehrsverstöße geahndet:
– 75 x missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons während der
Fahrt
– 35 x verbotswidriges Wenden
– 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
- 5 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht
Besondere Sachverhalte:
Aufgrund des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht wurde ein 52-jähriger Deutscher angehalten und überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass eine behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis gegen den Mann vorlag. Darüber hinaus wurde aufgrund von körperlichen Auffälligkeiten ein Drogenschnelltest durchgeführt, der positiv auf THC und Kokain reagierte. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt.
In einer Kontrollstelle in St. Georg wurden Beamte auf ein Fahrzeug aufmerksam, aus dessen Innenraum laute Musik und starker Marihuanageruch drang. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Beamten 500 Gramm Marihuana sowie 4.000 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher. Das LKA 68 übernahm die Ermittlungen. Im weiteren Verlauf stellten die Ermittler bei der Durchsuchung der Wohnanschrift des 30-jährigen Pakistani weiteres Verpackungsmaterial und eine Feinwaage sicher. Der 30-Jährige wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Ein 30-jähriger bulgarischer Fahrer eines Paketzustelldienstes wies Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln auf. Ein Drogenschnelltest bestätige den Verdacht und reagierte positiv auf THC. Eine Blutprobe wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Der Fahrer eines voll besetzten Linienbusses muss nach einem Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat, einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Nicht selten führen Rotlichtverstöße zu folgenschweren Verkehrsunfällen. Um diese zu reduzieren, wird die Verkehrsdirektion in diesem Zusammenhang den Kontrolldruck weiterhin aufrechterhalten.