(ha). Der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) befindet sich auch in der Nacht von Montag auf Dienstag seit 2:30 Uhr im Volleinsatz. Das heißt, es sind erneut 728 Einsatzkräfte in mehr als 360 Fahrzeugen unterwegs, um wichtige Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr, Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen, ein ausgewähltes Radwegenetz, Busbuchten, anliegerfreie Gehwegstrecken, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) zu streuen. Nebenstraßen, die außerhalb der beschriebenen Strecken liegen, werden nicht im Winterdienst bearbeitet. Der Einsatz ist notwendig, weil nach Schnee und Eisregen im Verlauf der Nacht Sprühregen eingesetzt hat. Da dieser auf nach wie vor gefrorenen Boden trifft, kommt es zu überfrierender Nässe. Trotz des umfangreichen Einsatzes herrscht Glättegefahr. Die Stadtreinigung Hamburg bittet daher alle Verkehrsteilnehmenden um besondere Vorsicht.
Hamburgerinnen und Hamburger müssen Gehwege räumen
Für das Räumen und Streuen der Gehwege, die nicht in der Zuständigkeit der SRH liegen, sind die Anlieger verantwortlich. Einen entsprechenden Flyer gibt zu sehen unter Winterdienst in Hamburg. Um eine bestmögliche Sicherheit für alle Bürger:innen zu gewährleisten, appelliert die SRH an alle Anlieger:innen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und so einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit Aller zu leisten. Dazu gehört die Gehwege vor ihren Grundstücken zu sichern (mind. 1 m breit, bei starker Frequenz mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Dafür haben Sie an Werktagen Zeit bis 8.30 Uhr Zeit. Nach einer Allgemeinverfügung der Behörde für Verkehrswende und Mobilität (BVM) ist es bis zum 21. Januar zulässig, auch auf Gehwegen und Radwegen Tausalze anzuwenden. Aufgrund der umweltschädlichen Wirkung wird darum gebeten, dies nur im notwendigen Maße zu tun.
Allgemeine Infos für alle zum Winterdienst der SRH finden Sie unter stadtreinigung.hamburg.
Glättemeldungen können über die SRH-App „Stadtreinigung Hamburg“ direkt an die Winterdienstzentrale der SRH übermittelt werden. Bei entsprechender Zuständigkeit werden diese Stellen dann gezielt bearbeitet.
