Jugendlicher klettert auf Kesselwaggon: schwere Verbrennungen

Blaulicht auf dem Dach eines Streifenwagens der Hamburger Polizei. Symbolfoto: FoTe Press

(ha). Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg sollen sich am 25. Juli 2025 gegen 22:20 Uhr vier männliche Personen (13, 14, 14, 15) bei Gleis 3 der Güterumgehungsbahn auf Höhe der Seehafenstraße 15 unbefugt aufgehalten haben. Dabei soll ein ukrainischer Jugendlicher auf einen dort abgestellten Kesselwagen gestiegen sein. Er erlitt durch einen Lichtbogen einen Stromschlag durch die Oberleitung und wurde erheblich verletzt. Der verletzte Jugendliche begab sich nach Angaben der Polizei noch selbstständig zur Seehafenstraße und bat eine unbeteiligte, männliche Person (35) um Hilfe. Durch den Unbeteiligten wurde umgehend der Notruf gewählt.

Zum Begehungszeitpunkt fand auf der Güterumgehungsbahn Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit auch Züge auf den Gleisen hätten verkehren können. Durch die Bundespolizei wurde eine Streckensperrung für den betroffenen Streckenabschnitt angeordnet. Sofort eingesetzte Streifen der Bundespolizei und der Landespolizei Hamburg sowie die Feuerwehr erreichten den Einsatzort.

Der verletzte Jugendliche wurde nach Erstversorgung durch eine Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus zur Behandlung der Verbrennungen gebracht. Über seinen Gesundheitszustand können keine weiteren Angaben gemachtg werden.

Ein weiterer 14-jähriger Jugendlicher konnte vor Ort angetroffen und anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg Harburg zugeführt werden. Bei einer Absuche des Gleisbereichs vor Ort konnten keine weiteren Beteiligten festgestellt werden. In einer durchgeführten Nahbereichsfahndung, unter Inanspruchnahme eines Bundespolizeihubschraubers, konnten zwei weitere, beteiligte Personen ermittelt werden. In Präventionsgesprächen über die Gefahren im Gleisbereich wurden die drei nicht-verletzten Personen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Am 26. Juli 2025 gegen 00:23 Uhr wurde der Ereignisort an den Notfallmanager der Deutschen Bahn übergeben. Dieser teilte mit, dass durch den Stromschlag die Oberleitung beschädigt sei und das betroffene Gleis gesperrt bleiben müsse. Gegen die vier Personen wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehen keine Hinweise auf die Begehung einer Graffiti-Straftat.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: „Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Die Oberleitungen der Eisenbahn führen eine Spannung von 15.000 Volt. Die Oberleitung ist immer mit Strom versorgt, auch wenn gerade kein Zug fährt“, sagt Woldemar Lieder, Sprecher der Bundespolizei. „Ein direkter Kontakt mit der Oberleitung ist nicht zwingend erforderlich, um einen Stromschlag zu erleiden, da der Strom auch durch die Luft überspringen kann.“


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