(ha). Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird wieder das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (Kategorie F1, beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).
Aufgrund von Erkenntnissen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Polizei Hamburg davon aus, dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern.
Anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten kam es in der Vergangenheit in diesen Bereichen immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucherinnen und Besucher sowie Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 erließ die Polizei Hamburg erstmalig eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster untersagte. Diese Maßnahme trug entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.
Um den Besucherinnen und Besuchern einen möglichst sicheren und damit auch vergnüglichen letzten Tag des Jahres 2025 zu ermöglichen, hat die Polizei auch für das bevorstehende Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt erneut das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles außer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr bis zum 1. Januar 2026, 1 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Weitere Informationen hierzu hat die Polizei unter https://www.polizei.hamburg/silvester auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Im Sinne eines sicheren Jahreswechsels haben die Bezirksämter der Stadt Hamburg auch in diesem Jahr wieder eine Anordnung erlassen, in der auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zum Jahreswechsel hingewiesen wird. Darin wird unter anderem angegeben, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Anlagen wie
Tankstellen gemäß der geltenden (ersten) Sprengstoffverordnung untersagt ist. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt. Die entsprechende Anordnung wurde am 25.11.2025 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.
Darüber hinaus appelliert die Polizei an Drohnenführerinnen und Drohnenführer, sich intensiv mit den Bestimmungen und Vorgaben zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen vertraut zu machen.
Die Polizei wird die Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt und den Bezirken wieder im Rahmen eines großen Einsatzes begleiten.