(ha). Verabschiedung und Begrüßung sowohl im Landessozialgericht als auch im Sozialgericht: Auf einer gemeinsamen Amtswechselfeier in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz überreichte Justizsenatorin Anna Gallina dem neuen Präsidenten des Landessozialgerichts, Dr. Thomas Kuhl-Dominik, die Ernennungsurkunde und dem bisherigen Präsidenten Wolfgang Siewert die Abschiedsurkunde. Als neue Präsidentin des Sozialgerichts wurde Dr. Barbara Hohnholz feierlich begrüßt, ihre Vorgängerin Elisabeth Kreth wurde offiziell verabschiedet.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir verabschieden mit Wolfgang Siewert einen respektierten und fachlich wie persönlich hoch angesehenen Juristen. In seinen elf Jahren an der Spitze des Landessozialgerichts und bei seinen vielfältigen Aufgaben in der Hamburger Justiz und der Justizverwaltung ging es ihm immer um praktikable Ergebnisse. Auch sein Nachfolger Dr. Thomas Kuhl-Dominik ist in vielen Feldern der hamburgischen Justiz zu Hause, ihm liegen insbesondere auch die Ausbildung und Nachwuchsgewinnung am Herzen. Elisabeth Kreth stand sieben Jahre lang an der Spitze des Sozialgerichts. Als Präsidentin begleitete sie das Gericht engagiert und zupackend durch herausfordernde Zeiten und war immer offen für die Anliegen der Richter:innen. Mit Dr. Barbara Hohnholz übernimmt eine ebenso erfahrene, kompetente und verantwortungsbewusste Nachfolgerin diese bedeutende Aufgabe.“
Wolfgang Siewert wurde 1959 in Hagen geboren. Nach Studium und juristischem Vorbereitungsdienst in Regensburg wurde er 1988 in Landshut zum Richter auf Probe und drei Jahre später in Hamburg zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von 1998 bis 2002 war er Richter am Finanzgericht und von 2002 bis 2014 in der Justizbehörde Leiter des Justizverwaltungsamtes. Im Jahr 2014 erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Landessozialgerichts. Er war Mitkommentator in einem Großkommentar zum Einkommensteuerrecht und Sozialverfahrensrecht und prüft seit vielen Jahren im Zweiten Staatsexamen. Darüber hinaus engagierte er sich viele Jahren im Rahmen einer Kooperation mit dem obersten Gericht Georgiens für die Ausbildung georgischer Jurist:innen im Verwaltungsrecht.
Dr. Thomas Kuhl-Dominik wurde 1961 in Bremen geboren. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst wurde er 1994 in Hamburg zum Richter auf Probe und drei Jahre später zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von 1998 bis 2001 war er als Referent für Öffentliches Recht an das Gemeinsame Prüfungsamt abgeordnet und von 2001 bis 2005 neben dem Richteramt als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hamburgischen Verfassungsgericht tätig. Im Jahr 2005 wurde er zunächst an das Sozialgericht und anschließend an das Landessozialgericht Hamburg abgeordnet, wo er ein Jahr später zum Richter am Landessozialgericht ernannt wurde. In der Zeit zwischen 2006 und 2008 war Kuhl-Dominik an die Justizbehörde abgeordnet, leitete dort die Abteilung für Rechtsprüfung und Öffentliches Recht. Nach seiner Rückkehr an das Landessozialgericht wurde er Ende 2010 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Im Jahr 2024 wurde er zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts ernannt und war in dieser Funktion unter anderem für die Nachwuchsgewinnung im richterlichen Bereich verantwortlich sowie als Pressesprecher tätig. Darüber hinaus engagiert er sich seit vielen Jahren in der Ausbildung der Referendar:innen und als Prüfer in beiden Staatsexamina.
Elisabeth Kreth wurde 1959 in Stade geboren. Nach Abschluss der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg trat sie 1988 in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und wurde 1991 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt. 1990 und 1991 war sie persönliche Referentin des damaligen Justizsenators Wolfgang Curilla. Nach einer Abordnung an das Bundesministerium der Justiz von 1996 bis 1998 wechselte sie 2001 an das Finanzgericht Hamburg, zunächst als Beisitzerin, zuletzt als Senatsvorsitzende. Im Jahr 2018 erfolgte die Ernennung zur Präsidentin des Sozialgerichts Hamburg. Bis 2016 war sie Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes. Sie ist ausgebildete Mediatorin und war am Finanzgericht sowie am Sozialgericht als Güterichterin tätig. Seit April 2018 ist sie Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
Dr. Barbara Hohnholz wurde 1966 in Bad Zwischenahn geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften und promovierte im Medizinrecht in Bremen, kam für das Referendariat jedoch nach Hamburg, wo sie im Jahr 1997 das 2. Staatsexamen ablegte. 1998 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Zunächst erfolgte ihr Einsatz am Sozialgericht Hannover, 2001 wurde sie dann zur Richterin am Sozialgericht Stade ernannt. Im gleichen Jahr wurde sie für zwei Jahre an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet, um dort im Referat Arbeits- und Sozialrecht zu arbeiten. Nach dieser Abordnung wechselte sie 2002 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg als Richterin an das Sozialgericht. 2004 wurde sie für ein halbes Jahr an das Landessozialgericht abgeordnet und 2011 zur Richterin am Sozialgericht mit der Tätigkeit als weitere aufsichtführende Richterin befördert. 2021 folgte dann die Ernennung zur Vizepräsidentin des Sozialgerichts Hamburg. Frau Hohnholz ist ausgebildete Güterichterin und Mediatorin und neben dem Richteramt in der Lehre an der Hochschule des Rauhen Hauses wie auch in der Fortbildung bei der Ärztekammer Hamburg engagiert.
