(ha). Im Ermittlungsverfahren gegen einen 37-jährigen rumänischen und einen 54-jährigen griechischen Beschuldigten wegen des Verdachts versuchter Sabotagehandlungen an zur Auslieferung an die Deutsche Marine bestimmten Schiffen hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg beantragt, die vom Amtsgericht Hamburg erlassenen Haftbefehle aufzuheben. Da diesem Antrag nach § 120 Absatz 3 Satz 1 der Strafprozessordnung entsprochen werden muss, wurde zugleich die Freilassung der beiden Beschuldigten angeordnet (§ 120 Absatz 3 Satz 2 der Strafprozessordnung). Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft ist anhand neuer Ermittlungsergebnisse zwar weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass einer der Beschuldigten Bauteile der Korvette „Köln“ am 26. Juni 2025 vorsätzlich stromlos geschaltet hat, was bei ungestörtem Fortgang der Ereignisse zu einem Brand im Innenraum hätte führen und so die Schlagkraft der Truppe hätte beeinträchtigen können (§ 109e des Strafgesetzbuchs). Allerdings lässt sich vor dem Hintergrund jeweils bestreitender Einlassungen nach nochmaliger Rekonstruktion der Tatabläufe nicht mehr sicher feststellen, welcher von ihnen die mutmaßliche Sabotagehandlung begangen hat. Nach aktueller Sachlage wäre auch der Verdacht der Mittäterschaft nicht mehr überwiegend wahrscheinlich.
Der für den Erlass eines Haftbefehls notwendige „dringende“ Tatverdacht ist daher letztendlich entfallen. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft dauern gleichwohl an. Bis zum Abschluss eines Straf- und Ermittlungsverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Auch die Staatsanwaltschaften melden sich zu Wort
Haftbefehle wegen versuchter Sabotagehandlung an Schiff für Bundesmarine vollstreckt Die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat Haftbefehle des Amtsgerichts Hamburg gegen einen 37-jährigen rumänischen und einen 54-jährigen griechischen Beschuldigten wegen des Verdachts einer versuchten Sabotagehandlung an einem Verteidigungsmittel vollstreckt. Die jeweiligen Festnahmen erfolgten in Hamburg und in einem Dorf in Griechenland. Darüber hinaus wurden Wohnungen der Beschuldigten in Hamburg, Rumänien und Griechenland durchsucht. Koordiniert wurden die Maßnahmen über Eurojust in Den Haag. Daran beteiligt waren das Landeskriminalamt Hamburg sowie griechische und rumänische Strafverfolgungsbehörden. Die beiden Beschuldigten sind verdächtig,
im Jahr 2025 während ihrer Tätigkeit im Hamburger Hafen an mehreren, auf einem Werftgelände liegenden und für die Bundesmarine bestimmten, Korvetten Sabotagehandlungen vorgenommen zu haben. Sie sollen, teils allein teils gemeinschaftlich handelnd, über 20 kg Strahlkies in den Motorblock eines Schiffes eingebracht, Frischwasserzuleitungen zerstochen, Tankdeckel von Treibstofftanks entfernt und Sicherungsschalter der Schiffselektronik deaktiviert haben. Wären die jeweiligen Sabotagehandlungen unentdeckt geblieben, hätten sie zu erheblichen Schäden an den Schiffen oder jedenfalls zu deren verspätetem Auslaufen geführt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland und die Schlagkraft der Truppe gefährden können. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an. Im Zuge der Ermittlungen wird auch die Frage möglicher Auftraggeber der Beschuldigten geprüft werden. Bis zum Abschluss eines Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.