(mr). Mitte August und die Tempoeraturen sind noch über der 20 Grad-Marke. Warum also nicht noch die letzten Sommertage genießen und in den einen oder anderen See springen. Und viele Hamburgerinnen und Hamburger machen dies auch gerne mal nackt. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist nackt am See oder am Fluss zu baden in Deutschlang grundsätzlich veboten oder nicht?
Grundsätzlich lässt sich gleich zu Beginn sagen: Fühlen sich andere Badegäste nicht belästigt, wird es geduldet.
Nackt am See oder Fluss: Das gilt in Deutschland
Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser der Hamburger Allgemeinen Rundschau vor haben, sich nackt an einem See zu liegen oder unbekleidet in einem Baggersee oder Fluss zu schwimmen, sollten Sie vor Ort über aktuelle Bestimmungen informieren. In Deutschland ist FKK (Freikörperkultur) grundsätzlich erlaubt, da es kein allgemeines Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt. Sie dürfen sich jedoch nicht überall nackt zeigen. Wichtig ist, dass Sie andere Menschen nicht belästigen oder die öffentliche Ordnung stören.

Unsere Tipps:
Ort wählen: Am besten an ausgewiesenen FKK-Stränden oder abgelegenen, dafür geeigneten Badestellen.
Privatsphäre respektieren: Abstand zu anderen halten und niemanden ungefragt fotografieren oder filmen.
Handtuch mitnehmen: Praktisch zum Sitzen oder Liegen und aus Hygienegründen.
Sonnenschutz: Sonnencreme nicht vergessen – besonders Körperstellen, die sonst wenig Sonne abbekommen.
Wertsachen minimieren: Handy, Geld und Schmuck möglichst sicher verstauen.
Langsam herantasten: Wenn du zum ersten Mal nackt badest, ist eine ruhige Badestelle mit wenig Publikumsverkehr angenehmer.
Hausregeln beachten: An manchen Seen oder Stränden ist Nacktbaden ausdrücklich erlaubt, an anderen nicht.
Ausziehen: An vielen FKK-Stränden ist es nicht nur erlaubt, nackt zu sein – Sie müssen sogar ausziehen. Kinder und Jugendliche sind von dem Textilverbot allerdings ausgeschlossen.
Starren Sie keine Menschen an: Wenn Sie andere Menschen an einem FKK-Strand anstarren, könnten sich diese unwohl oder gar belästigt fühlen.
Mache Sie keine Fotos: Fotos und Videos sind an FKK-Stränden strengstens verboten. Daran sollten Sie sich halten, denn sicherlich möchte niemand unwissend und noch dazu nackt auf Fotos von fremden Menschen verewigt werden. In bestimmten Fällen kann ein Verstoß gegen das Fotografierverbot auch eine strafbare Handlung (§ 201 a) sein. Also lassen Sie das Smartphone lieber aus.
