Zivilfahnder nehmen Kioskeinbrecher fest – U-Haft!

Blaulicht auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. Symbolfoto: FoTe Press

(ha). Erfolg für die Bundespolizei: Am 11. März 2021 wurde in den Nachtstunden ein Kiosk am Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Jungfernstieg gewaltsam aufgebrochen. Eine geringe Menge Bargeld sowie ein IPad wurden nach erstem Sachstand entwendet. Die beiden Täter wurden von Überwachungskameras erfasst. Aufgrund des vorhandenen Videomaterials konnten Zivilfahnder der Bundespolizei in einer gezielten Fahndung einen Tatverdächtigen bereits am 11. März gegen 15.40 Uhr in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof wiedererkennen und vorläufig festnehmen.

Der Beschuldigte wurde von angeforderten uniformierten Kräften der Mobilen Kontroll-und Überwachungseinheit zum Bundespolizeirevier verbracht. Gegen den polizeilich bekannten Beschuldigten (33) wurde ein Strafverfahren (Verdacht auf besonders schweren Fall des Diebstahls) eingeleitet. Der iranische Staatsangehörige ist dringend tatverdächtig und wurde über den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen, die weiteren Ermittlungen sowie die Fahndung nach dem zweiten Täter dauern an, wie die Bundespolizei mitteilt.


Zahl der Selbständigen beim Jobcenter mehr als verdoppelt

Wer als Selbständiger nicht von seinen Einnahmen alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird am Standort für Selbständige im Stadtteil Hamm betreut. Foto: FoTe Press

(mr). Aktuell werden etwa 5.000 Selbstständige und ihre Angehörigen (Stand: Februar 2021) am Jobcenter-Standort für Selbstständige, Beltgens Garten 2, im Hamburger Stadtteil Hamm betreut. Das sind mehr als doppelt so viele wie vor Corona (etwa 2.250 erwerbstätige Selbständige). In diesen Tagen erhalten Selbständige, die schon vor Corona mit ihrem Einkommen nicht auskamen und Leistungen nach dem SGB 2 erhalten haben, ein Schreiben, dass der extra für Selbständige zuständige Standort nicht mehr ihr Ansprechpartner ist, sondern das Jobcenter an ihrem Wohnstandort. Die Befürchtung: mit dem Wechsel sind sie als arbeitssuchend registriert und stehen somit für jede zumutbare Arbeit offen – trotz ihrer Selbständigkeit. Heike Böttger, Sprecherin des Jobcenters Hamburg bestätigt: “Ab dem 1. April 2021 ist der Standort für Selbstständige nur noch für die Kunden zuständig, bei denen die Selbstständigkeit tragfähig ist beziehungsweise das Potenzial hat, um sich aus der Hilfebedürftigkeit zu lösen”.

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