Zahl der Selbständigen beim Jobcenter mehr als verdoppelt

Wer als Selbständiger nicht von seinen Einnahmen alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird am Standort für Selbständige betreut. Foto: FoTe Press

(mr). Aktuell werden etwa 5.000 Selbstständige und ihre Angehörigen (Stand: Februar 2021) am Jobcenter-Standort für Selbstständige, Beltgens Garten 2, im Hamburger Stadtteil Hamm betreut. Das sind mehr als doppelt so viele wie vor Corona (etwa 2.250 erwerbstätige Selbständige). In diesen Tagen erhalten Selbständige, die schon vor Corona mit ihrem Einkommen nicht auskamen und Leistungen nach dem SGB 2 erhalten haben, ein Schreiben, dass der extra für Selbständige zuständige Standort nicht mehr ihr Ansprechpartner ist, sondern das Jobcenter an ihrem Wohnstandort. Die Befürchtung: mit dem Wechsel sind sie als arbeitssuchend registriert und stehen somit für jede zumutbare Arbeit offen – trotz ihrer Selbständigkeit. Heike Böttger, Sprecherin des Jobcenters Hamburg bestätigt: “Ab dem 1. April 2021 ist der Standort für Selbstständige nur noch für die Kunden zuständig, bei denen die Selbstständigkeit tragfähig ist beziehungsweise das Potenzial hat, um sich aus der Hilfebedürftigkeit zu lösen”.

Bei Neukunden, die Corona-bedingt in die Abhängigkeit des Jobcenters gekommen sind, gelte diese Regelung derzeit nicht. Grundlage für diese Entscheidung sei die Dauer der Selbstständigkeit und das in den letzten vier Jahren erzielte Einkommen. Sofern die Tragfähigkeit des Unternehmens nicht gegeben sei, übernehme der zuständige Wohnortstandort die weitere Betreuung im Vermittlungsprozess mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Auf gezielte Nachfrage, wie viele von den Langzeit-Selbständigen ein solches Schreiben erhalten, antwortet Heike Böttger: “Die Anzahl der vom Zuständigkeitswechsel betroffenen Fälle wird statistisch nicht abgebildet.” Bereits vor Corona waren dem Jobcenter Kleinunternehmer und Selbständige, die ihre monatlichen Einnahmen aufstocken, ein Dorn im Auge. Jetzt greift die Behörde offenbar durch.


Schranke verhindert Durchgangsverkehr auf dem Friedhof Ohlsdorf

Seit Anfang Oktober hat der Friedhof eine Schrankenanlage. Sie verhindert, dass Autofahrer den Friedhof als Abkürzung benutzen. Foto: FoTe Press

(pp/ha). An der Kreuzung Mittelallee und Ida-Ehre-Alle auf dem Ohlsdorfer Parkfriedhof ist seit kurzem eine Schranke eingerichtet. Damit ist für Autos kein Durchgangsverkehr mehr möglich. Trotz der Schranke wird jede Grabstätte, Kapelle oder andere Einrichtung weiter mit dem Auto erreichbar sein. Einige Grabbesucher müssen jedoch eine andere Einfahrt wählen.

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