Zuschuss für Leistungsempfänger: so nicht, Frau Sozialsenatorin!

Die Hamburger Sozialbehörde verschickt aktuell Auszahlungsscheine im Wert von 20 Euro, damit sich Leistungsberechtigte Masken kaufen können. Foto: FoTe Press

(ha/mr). Seit einigen Tagen gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im Einzelhandel und den öffentlichen Verkehrsmitteln. An Alster, Elbe und sonstigen öffentlichen Plätzen, wo viele Hamburger auf engstem Raum zusammentreffen, wird die Maskenpflicht ab diesem Wochenende sogar noch verschärft. Das heißt, dass alle Personen mindestens eine so genannte “OP-Maske” tragen müssen. Durch den Kauf entstehen zusätzliche Kosten. Personen über 18 Jahre, die existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, sollen für die Monate Februar und März 2021 einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 10 Euro pro Monat zum Erwerb von medizinischen Gesichtsmasken erhalten.

20 Euro als Einmalzahlung im Februar

Der Zuschuss soll im Februar 2021 als Einmalzahlung in Höhe von 20 Euro für die Monate Februar und März gewährt werden. Einen entsprechenden Antrag an die Bürgerschaft bringt der Senat auf den Weg, wie es heute in einer Mitteilung heißt.

Sozialsenatorin Melanie Leonhard sagt: „Beim Einkaufen und in den Verkehrsmitteln muss nun eine gekaufte medizinische Maske getragen werden, selbstgenähte Stoffmasken reichen nicht mehr aus.”

Zudem ergänzt sie: “Die zusätzlichen Kosten sollen Leistungsempfänger nicht zusätzlich belasten. Weil die Pflicht bereits gilt, muss natürlich eine schnelle Lösung geschaffen werden. Deswegen zahlt Hamburg einen Zuschuss von 10 Euro pro Monat an Leistungsempfänger, damit sie sich selbstbestimmt die Masken beschaffen können.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Es kann nicht sein, dass Menschen, die ohnehin schon weniger Geld zur Verfügung haben als andere, sich nun auch noch Sorgen machen müssen, im Einzelhandel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln abgewiesen zu werden, weil sie sich keine medizinische Maske leisten können. Hier müssen wir schnell handeln und unterstützen. Dafür nehmen wir nun mehr als 3,7 Millionen Euro aus Corona-Mitteln in die Hand, sodass sich jede Leistungsempfängerin und jeder Leistungsempfänger für die nächsten zwei Monate mit medizinischen Masken ausstatten kann. Für den weiteren Jahresverlauf wäre es gut, wenn der Bund hier einen Rahmen für eine Unterstützung schaffen kann. Bundesminister Heil hat hierzu einen entsprechenden Vorstoß unternommen, dem die Bundesregierung insgesamt folgen sollte.“

Auszahlscheine an Berechtigte verschickt

Aktuell lässt die Sozialbehörde Auszahlscheine an Berechtigte verschicken. In zahlreichen Geschäften, die als Koopartionspartner fungieren (wie Real, Rewe, dm, Penny oder beispielsweise Rossmann), können Berechtigte mit ihrem Zahlschein an die Kasse gehen und sich 20 Euro auszahlen lassen.

Aber genau hier liegt das Problem: wieso muss sich ein Berechtiger mit einem Zahlschein als Leistungsempfänger von ALG 2 oder sonstigen sozialen Leistungen outen? Was, wenn hinter ihm an der Kasse ein Nachbar steht, der nicht wissen soll, dass man arbeitslos und Leistungsempfänger ist? Das nächste Problem: wie oben zitiert, brüstet sich Hamburgs Sozialsentaorin damit, dass sich Leistungsempfänger selbstbestimmt die Masken beschaffen können. An der Kasse bei Penny an der Bürgerweide (Hammerbook), Rugenbarg (Osdorf) und Friedensallee (Altona) wird allerdings gesagt, dass die 20 Euro nur ausgezahlt werden dürfen, wenn man sich in der entsprechenden Filiale auch Masken kauft. Das berichten uns Betroffene. Auch bei Rewe am Bahnhof Altona gab es diese Ansage. Wie bitte? Wenn ein Berechtigter mit dem Zahlschein zu einem Discounter geht, muss er sich dort die teuren FFP2-Masken kaufen, obwohl er sie beispielsweise im Online-Handel viel günstiger bekommt? Ist das selbstbestimmtes Einkaufen, Frau Sozialsenatorin?


Bombenblindgänger im Hafen – Peter Bodes letzter Einsatz

Ein Fahrzeug des Kampfmittelräumdienstes der Feuerwehr Hamburg. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Am heutigen Vormittag erhielt die Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg von Mitarbeitern einer Tauchfirma über den Notruf 112 die Mitteilung, dass diese bei Sondierungsarbeiten im Hafen Hamburg Steinwerder, unterhalb der Köhlbrandbrücke (Roßweg) bei einem Tauchgang in etwa sechs Meter Tiefe einen verdächtigen Gegenstand gefunden haben. Hierbei handele es sich nach erstem Anschein vermutlich um einen Kampfmittelfund aus einem der Weltkriege.

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