Brand im Keller: mehrere verletzte Personen gerettet

Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Hamburg. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Am Abend des 11. März 2021 gegen 18.58 Uhr wurde der Rettungsleitstelle der Feuerwehr von Bewohnern über den Notruf 112 ein Feuer und Rauchentwicklung aus dem Keller eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses am Wildschwanbrook gemeldet. Daraufhin alarmierten die Beamten der Rettungsleitstelle zunächst die Löschgruppe der Feuer- und Rettungswache Wandsbek und die Freiwilligen Feuerwehren Meiendorf und Oldenfelde zur gemeldeten Einsatzadresse.

Die ersteintreffenden Kräfte stellten eine starke Verrauchung mehrerer Treppenräume fest und begannen sofort mit der Brandbekämpfung durch zwei Trupps mit umluftunabhängigem Atemschutz und je einem C-Rohr im Innenangriff. Aufgrund der starken Verrauchung in den Treppenräumen der angrenzenden Hauseingänge und der zunächst unklaren Lage im Keller erhöhte der Einsatzleiter die Alarmstufe auf „Feuer 2 mit Massenanfall an Verletzten“ und forderte weitere Einsatzkräfte nach. Insgesamt 13 Bewohner wurden im weiteren Verlauf vorsorglich aus dem Gebäude evakuiert und durch die Notfallsanitäter rettungsdienstlich gesichtet.

Alle gesichteten Personen verblieben unverletzt vor Ort und wurden durch die Einsatzkräfte betreut. Kurze Zeit später konnte das Feuer in zwei Kellerverschlägen lokalisiert und erfolgreich gelöscht werden. Die betroffenen Bereiche wurden mittels Hochdrucklüftern entraucht, das Brandgut entfernt und nachgelöscht. Anschließend wurde die Einsatzstelle der Polizei für weitere Ermittlungen zur Brandursache übergeben.

Insgesamt waren zirka 40 Einsatzkräfte der Feuerwehr – zwei Löschzüge, ein Führungsdienst, ein Leitender Notarzt, ein Organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes, ein Umweltdienst, zwei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug – im Einsatz.


Zuschuss für Leistungsempfänger: so nicht, Frau Sozialsenatorin!

Die Hamburger Sozialbehörde verschickt aktuell Auszahlungsscheine im Wert von 20 Euro, damit sich Leistungsberechtigte Masken kaufen können. Foto: FoTe Press

(ha/mr). Seit einigen Tagen gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im Einzelhandel und den öffentlichen Verkehrsmitteln. An Alster, Elbe und sonstigen öffentlichen Plätzen, wo viele Hamburger auf engstem Raum zusammentreffen, wird die Maskenpflicht ab diesem Wochenende sogar noch verschärft. Das heißt, dass alle Personen mindestens eine so genannte “OP-Maske” tragen müssen. Durch den Kauf entstehen zusätzliche Kosten. Personen über 18 Jahre, die existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, sollen für die Monate Februar und März 2021 einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 10 Euro pro Monat zum Erwerb von medizinischen Gesichtsmasken erhalten.

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