Immer mehr Schülerinnen tragen Kopftuch in der Schule

Zwei muslimische Frauen sitzen auf einer Bank am Eingang zum Gymnasium Marienthal. Die junge Frau links wurde von unserer Redaktion unkenntlich gemacht. Die Frau rechts im Bild ist komplett verschleiert. Foto: FoTe Press

(ds). In Hamburg tragen laut Lehrergewerkschaften, Augenzeugen und Zeitungsberichten immer mehr muslimische Schülerinnen ein Kopftuch. Während das Kopftuch an Hamburger Schulen als religiöses Symbol generell erlaubt ist, ist eine vollständige Gesichtsverhüllung (wie Niqab oder Burka) seit Mai 2024 gesetzlich verboten. Dennoch hat ein Reporter der Hamburger Allgemeinen Rundschau eine vollverschleierte junge Frau am Gelände des Gymnasiums Marienthal am 21. Mai 2026 entdeckt. Ob sie eine Schülerin des Gymnasiums ist? Unklar.

Fakt ist: Unser Reporter stand bereits vor fünf Jahren am Haupteingang des Gymnasiums Marienthal. Da sich auf dem Nachbargelände die Max Schmeling Stadtteilschule befindet und der Eingang von Schülerinnen und Schülern beider Schulen genutzt wird, ist eine Differenzierung nicht exakt möglich. Die Erfahrung unseres Reporters: morgens zwischen 8 und 8.30 Uhr wurden an einem Dienstag im April 2021 24 Frauen gesichtet, die ein Kopftuch trugen. Dass zu der damaligen Zeit viele Schülerinnen und Schüler mit einer Maske im Gesicht zu sehen waren, hatte den Grund, dass das Corona-Virus voll in Gange war.

24 Frauen trugen im Jahr 2021 ein Kopftuch. Fast fünf Jahre später, am 21. Mai 2026, zählte unser Reporter morgens zwischen 8 und 8.30 Uhr ganze 74 Frauen mit einem Kopftuch! Das ist in etwa die dreifache Anzahl an Frauen, die dieses religiöse Zeichen tragen. Das Tragen eines klassischen Kopftuchs, das das Gesicht freilässt, ist durch die Glaubensfreiheit geschützt und an Hamburger Schulen erlaubt. Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, sind nach einer Schulgesetzänderung seit 2024 untersagt.

Entwicklung: Lehrkräfte und Schulleitungen in Hamburg beobachten, dass das Tragen von Kopftüchern unter Schülerinnen zunimmt.

Gesellschaftliche Debatte: Insbesondere frauenpolitische Organisationen wie Terre des Femmes fordern ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Sie argumentieren, dass die Mädchen oft durch den elterlichen oder familiären Druck zum Tragen bewegt werden und sich dadurch gesellschaftlich isolieren könnten.

An Hamburgs Schulen kommt es immer wieder zu Problemen mit Schülerinnen, die sich voll oder teilweise verschleiern möchten. Eine Schule hatte bereits 2020 eine Mutter mit einer Verfügung unter Androhung von Zwangsmitteln verpflichten wollen, ihre Tochter unverschleiert in die Schule zu schicken. Das ist ohne eine gesetzliche Grundlage jedoch nicht möglich, so das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschl. vom 20.12.2019, Az. 2 E 5812/19). Auch die anschließende Beschwerde der Schulbehörde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) blieb erfolglos (Beschl. vom 29.1.2020, Az. 1 Bs 6/20).

Anlässlich der neuen Gesetzesänderung im Mai 2024 sagte Insa Tietjen, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: “Es ist völlig unverständlich, warum Rot-Grün das Schulgesetz im Hauruckverfahren ändern möchte – ohne vorherige Beratung oder Anhörung im Ausschuss. Etliche Eltern hatten Bedenken angemeldet, weil ihre Kinder auf medizinische Masken angewiesen sind, auch die Elternkammer lehnt das Vorhaben in der jetzigen Form ab – was soll da dieses hastige Vorgehen? Sollte es Rot-Grün bei diesem Antrag vor allem um die Bekämpfung des Islamismus in unserer Stadt gehen, wäre es deutlich klüger, die Präventionsarbeit in den Haushaltsverhandlungen zu stärken oder das Senatskonzept gegen Salafismus und religiösen Extremismus nach sieben langen Jahren mal zu überarbeiten.“

Mit der Regelung soll der offene Austausch und eine offene Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften sichergestellt werden. Dazu gehöre die Möglichkeit, die Mimik und Gestik des Gegenübers wahrzunehmen und entsprechend reagieren zu können.