(mr). In den Stadtteilen Altona und Schnelsen haben Unbekannte in der Nacht zum 28. August 2018 mehrere Fahrzeuge in Brand gesetzt. In der Holstenstraße brannte gegen 3.45 Uhr auf dem Seitenstreifen ein Werbe-Transporter des Discounters „Lidl“. Die Filiale wurde erst kürzlich nur wenige Meter vom Tatort entfernt eröffnet. Feuerwehrkräfte der Rettungs- und Feuerwache Altona rückten an und löschten die Flammen. Allerdings griff das Feuer auf einen hinter dem Fahrzeug stehenden Wagen über. Die Holstenstraße wurde während der Löscharbeiten kurzzeitig stadtauswärts gesperrt. Die Polizei ermittelt, die Ursache des Brandes steht noch nicht fest.
Ebenfalls in der Nacht zum 28. August stand in der Straße Vörn Brook im Stadtteil Schnelsen ein Fahrzeug lichterloh in Flammen. Auch hier griffen die Flammen auf ein anderes Fahrzeug über. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Was darf ins Hand- und Reisegepäck und was nicht?
(ha). Aufgrund steigender Terrorgefahr verändern sich die Flug- und Reisebedingungen laufend. Deshalb gibt der Airport Hamburg aktuelle Tipps und Ratschläge an alle Passagiere, damit sie beim Checkin nicht sprichwörtlich auf den Bauch fallen. Gerade beim Handgepäck begehen viele Reisende Fehler: denn es gibt nun mal eine Liste an Gegenständen, die nicht in Koffer und Handgepäck gehören. Damit einem reibungslosen Start in den Urlaub nichts im Wege steht, sollten sich Passagiere bereits vor Reiseantritt über die geltenden Sicherheitsbestimmungen für das Hand- und Reisegepäck informieren.
So packe ich meinen Koffer richtig
Gegenstände wie Butangasbehälter, Nassbatterien, Bleichmittel oder Feuerwerkskörper dürfen weder im Hand- noch im Reisegepäck transportiert werden. Ein Gasfeuerzeug pro Person darf nur direkt am Körper mitgeführt werden, jedoch nicht im Hand- oder Reisegepäck. Die Mitnahme von Benzinfeuerzeugen ist weder im Hand- noch im Reisegepäck zulässig. Einzige Ausnahme: Das Feuerzeug ist neu und noch originalverpackt. Alle spitzen und scharfen Gegenstände wie Messer, Scheren oder auch Wanderstöcke sind an Bord des Flugzeuges nicht erlaubt, können aber im oder als Reisegepäck aufgegeben werden. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die jeweilige Fluggesellschaft.
Flüssigkeiten am besten im Koffer verstauen
Laut EU-Vorschrift dürfen Fluggäste Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch in geringen Mengen mit sich führen. Deshalb packt man die Flüssigkeiten am besten in den aufzugebenden Koffer. Wer auf Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verzichten kann, muss Folgendes beachten: Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel im Handgepäck transportieren. Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es für Medikamente und Babynahrung. Ausführliche Informationen hierzu sind im Internet unterwww.hamburg-airport.de zu finden.
Was zählt zu Flüssigkeiten?
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie beispielsweise Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.
Achtung: Beim Souvenirkauf auf den Artenschutz achten
Mit einem Souvenir aus fernen Ländern holt man sich die Urlaubsstimmung nach Hause – doch aufgepasst: Viele Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb es verboten ist, Souvenirs von geschützten Tieren aus dem Urlaub mitzubringen. Hierzu zählen zum Beispiel Elfenbeinprodukte, Korallen, Krokodilleder und Felle von Großkatzen. Eine Artenschutzvitrine am Hamburg Airport, die in der Fluggastpier steht, klärt Reisende schon vor dem Start in den Urlaub darüber auf, welche Souvenirs sie meiden sollten.