Kontrollgruppe „Autoposer“ legt weitere Fahrzeuge still

Ein Streifenwagen der Polizei. Foto: FoTe-Press

(ha). Im gesamten Hamburger  Stadtgebiet haben Beamte der Kontrollgruppe „Autoposer“ erneut zielgerichtete Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt wurden 33 verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft, wie die Polizei mitteilt. Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurden unter anderem folgende Verstöße geahndet: ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, in 17 Fällen war die Betriebserlaubnis aufgrund technischer Manipulationen erloschen, drei Geschwindigkeitsüberschreitungen, drei missbräuchliche Benutzungen eines Mobiltelefons am Steuer, drei Fahrzeugführer verursachten unnötigen Lärm und es gab sechs sonstige Verwarn- und Bußgeldverstöße.

Nachstehende Fahrzeuge wurden darüber hinaus sichergestellt:

– Ein Audi A 4 (239 PS) in der Ifflandstraße mit Manipulationsspuren im Bereich der Abgasanlage und entfernten Endschalldämpfern

– Ein BMW 650i (367 PS) in Höhe des Hans-Albers-Platzes mit unzulässigem Zubehörendschalldämpfer mit Schweißnähten, Distanzscheiben und einer Rad-Reifen-Kombination ohne Zulässigkeitsnachweise

– Ein Honda Civic (105 PS) im Rungedamm mit Fächerkrümmer, Luftfilter und Endschalldämpfer ohne erforderliche Zulässigkeitsnachweise, unerlaubter Lasur auf den Blinkern und einem großflächigen Aufkleber auf der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers

– Ein VW-Passat (170 PS) im Nettelnburger Landweg mit Manipulationen an der Abgasanlage, unerlaubt abgedunkelten Rückleuchten, einer Rad-Reifen-Kombination ohne Zulässigkeitsnachweis sowie einer fehlerhaften Einstellung der Achse

– Ein Daimler GLE 350 (258 PS) im Mundsburger Damm mit unzulässigen Tönungsfolien auf den Seitenscheiben – Ein BMW 330 CI (231 PS) im Steintordamm mit einem unterlauft zu tief eingestelltem Gewindefahrweg, unzulässigen Distanzringen und einer Carbon-Heckklappe

– Ein VW-Cabriolet (75 PS) mit unerlaubt abgedunkelten Rückleuchten, Beleuchtungseinrichtungen und Distanzringen ohne Zulässigkeitsnachweise sowie dem Verdacht der  Manipulation des Endschalldämpfers zum Zwecke der Geräuscherhöhung

– Eine Harley Davidson Street-Glide (84 PS) in der Elbgaustraße mit unzulässigem Klebekennzeichen sowie einer manipulierten Abgas-Klappenanlage

– Ein Victory Hammer S (88 PS) auf der Reeperbahn mit fehlendem Haltegriff/Haltegurt für den Sozius, seitlichem Kennzeichenhalter und einer Abgasanlage ohne erforderlichen Zulässigkeitsnachweis

An allen sichergestellten Fahrzeugen wurden Standgeräuschmessungen durchgeführt, welche erheblich vom zulässigen Wert abwichen. Die aufgeführten Veränderungen führten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und werden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet. Die Polizei Hamburg wird in Zukunft vermehrt Einsätze gegen  sogenannte „Autoposer“ durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.


Hamburgs Krankenhäuser rüsten mit Sicherheitsdiensten auf

Die Notaufnahme der Asklepios Klinik Altona. Symbolfoto: FoTe-Press

(ds/ha). Es sind keine Einzelfälle: es wird auf den Stationen gepöbelt, Krankenschwestern werden bespuckt und teilweise erfahren auch Ärzte Anfeindungen. Traurige Gewissheit: auch tätliche Angriffe auf das Krankenhauspersonal sind keine Seltenheit mehr. Erstaunlicherweise liegen sowohl nach Auskunft der Ärztekammer Hamburg als auch der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg keine eigenen Daten zu Vorfällen von Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte und medizinischem Fachpersonal vor. Dies geht aus einer Antwort auf eine Große Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Jörn Kruse, Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Andrea Oelschläger und Peter Lorkowski
(alle AfD) vom 27. Juli 2018 hervor.  Der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes (Verband niedergelassener Ärzte Deutschland), Dirk Heinrich, spräche davon, dass Gewalt in den Praxen schon zum Alltag gehöre und er die Ursachen in einer allgemeinen Verrohung sowie höherem Anspruchsdenken sehe, weil man bestimmte geforderte Medikamente nicht bekomme oder aber sofort drankommen möchte. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, beklage die „totale Verrohung bei einigen Patienten und ihren Angehörigen gegenüber medizinischem Personal“.

Auch Jennyfer Dutschke (FDP) stellte bereits im Januar dieses Jahres eine Anfrage an den Senat und erhielt folgende Senatsantwort:
Anlässlich der aktuellen Anfrage wurden die Hamburger Plan-Krankenhäuser befragt. Die weit überwiegende Mehrzahl der Krankenhäuser konnte keine dokumentierten Fälle von Gewalt gegenüber medizinischem Personal melden. Weitere Fälle verbaler Angriffe, insbesondere unter Drogen- und Alkoholeinfluss in der Zentralen Notaufnahme (ZNA), sind nicht erfasst worden. Die registrierten Vorfälle, die nicht hinsichtlich der Art der Attacke gegen medizinisches Personal erfasst wurden, ergeben sich aus nachstehender Übersicht:
2010     2011      2012      2013    2014     2015     2016     2017
2            2            1             0           2           0            4           3

Hinsichtlich bekannter Vorfälle von Gewalt gegen medizinisches Personal teilen die Bezirksämter mit, dass es – jeweils ohne strafrechtliche Verfolgung – im Jahr 2014
einen Fall verbaler Gewalt im Gesundheitsamt des Bezirksamtes Eimsbüttel, im Jahr 2016 einen Fall im Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamtes Altona und im Jahr
2017 zwei Fälle im Bezirksamt Hamburg-Nord sowie einen Fall im Bezirksamt Harburg gab. Im Jahr 2012 hat es zudem einen Fall von verbaler Gewalt gegen eine Per-
son im Personalärztlichen Dienst des Personalamtes gegeben. Weitergehende Erkenntnisse hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung einzelner Vorfälle liegen dem
Senat nicht vor.  Grundsätzlich obliegt es den Arbeitgebern der betroffenen Berufsgruppen notwendige Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu treffen und gegebenenfalls den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Hinsichtlich der Prävention von Gewalt und des Schutzes von Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg stellt der Senat auf bereichsspezifische und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigende, dezentrale Ansätze der Behörden ab, die sowohl das medizinische Personal als auch übrige Beschäftige einschließen. Die Ansätze umfassen zum Beispiel Zugangskontrollen, technische Sicherungsmaßnahmen, den Einsatz von Sicherheitspersonal sowie Schulungen in Verhaltensregeln und Deeskalationsstrategien. So kommt zum Beispiel in den Bezirksämtern in verschiedenen Fachämtern das stille Alarmsystem Vocario zum Einsatz. Im Rahmen von Gefährdungsanalysen besteht zudem die Möglichkeit, Sicherheitskonzepte zu überprüfen.

Untersuchungshaftanstalt erfasst Fälle physischer Gewalt

Nach Auskunft der an der Beantwortung beteiligten Plankrankenhäuser, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und des Zentralkrankenhauses in der Untersuchungshaftanstalt werden Daten zu verbalen Angriffen statistisch nicht erfasst. In einigen Plankrankenhäusern besteht die Möglichkeit für die Mitarbeiter, physische und psychische Gewalttaten durch ein intranetbasiertes System zu melden. Soweit Stellungnahmen durch die Hamburger Plankrankenhäuser übermittelt wurden, konnte die Mehrzahl keine dokumentierten Fälle von physischer und psychischer Gewalt sowie verbaler Angriffe melden. Statistiken dieser Art werden nur in ganz wenigen Plankrankenhäusern geführt. Das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt (ZKH) erfasst (lediglich) Fälle physischer Gewalt. Auch bei der Polizei werden Statistiken im Sinne der Fragestellung nicht geführt. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Eine im Sinne der Fragestellungen differenzierte Opfererfassung wird in der PKS nicht vorgenommen. Delikte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden gesondert beim Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz (LKA 7) im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst.

Obwohl keine Statistik Vorfälle zu erfassen scheint, rüsten Hamburgs Krankenhäuser auf und reagieren mit mehr Sicherheitspersonal. Türen werden mit Code-Nummern gesichert, Eingänge Videoüberwacht und vermehrt sind Sicherheitsleute auf den Gängen und Stationen zu sehen.

„Krankenhäuser sollten Orte der Heilung und des Friedens sein. In einer Gesellschaft läuft etwas grundsätzlich falsch, wenn sie in schwerbewachte Hochsicherheitszonen umgewandelt werden müssen. Dass die Gewalt vielfach von kulturfremden Zuwanderer ausgeht, ist längst ein offenes Geheimnis. Es wird höchste Zeit, dass auch die Verantwortlichen diese Tatsache endlich aussprechen“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis.

Kosten zwischen 50.000 und 810.000 Euro im Jahr – pro Krankenhaus

Übrigens kostet die Aufrüstung von Hamburgs Krankenhäusern eine Menge Geld. Nach Kenntnis des Senats setzen die Hamburger Plankrankenhäuser ganz überwiegend
Sicherheitsdienste ein. Die Kosten werden in allen Fällen von den Krankenhäusern selbst getragen und weichen entsprechend der Krankenhausgröße stark voneinander
ab (zwischen 50.000 und 810.000 Euro im Jahr). Die Kosten des im UKE zum Schutz des medizinischen Personals eingesetzten Sicherheitsdienstes können nach eigenen Aussagen nicht beziffert werden, da dieser neben dem Schutz des medizinischen Personals vielfältige Aufgaben wahrzunehmen hat (Geländeüberwachung und -sicherung, Schließ- und Pfortendienst, Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Schrankensysteme in den Eingangsbereichen, Unterstützung der Abläufe bei Hilfeleistungen des UKE bei Großschadenereignissen/Katastrophenfällen, Alarmverfolgung, Fundbüro, Ausgabe der Poolfahrzeuge, Informationsdienst, Patientensuche, Durchführung von Noteinsätzen und so weiter).

Zusätzlich zu den eingesetzten Sicherheitsdiensten verfügen die Hamburger Plankrankenhäuser über verschiedene Sicherheitsmaßnahmen: zum Beispiel Schließanlagen
mit Türcodes, Alarmsysteme, Zutrittsbeschränkungen. Zudem werden Mitarbeiter in Deeskalation geschult, teilweise mehrmals jährlich.

Notwendig sind diese Maßnahmen allemal. Das sagt auch eine Krankenschwester, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. Sie sagt, dass es sehr schwierig ist, wenn muslimische Patienten den Geboten des Koran folgen. „Wehe, wenn versehentlich ein Stück Schweinefleisch auf dem Teller liegt – dann fliegt schon mal das Tablet durchs Krankenzimmer.“ Manche Muslime aus arabischen Ländern lehnen alles an Fleisch ab, das nicht nach muslimischen Regeln – also „Halal“ – geschlachtet ist. Frauen lassen sich, wenn sie streng gläubig sind, nicht von Männern behandeln. Auch ein freundliches Händeschütteln käme nicht in Frage – gegenüber einer helfenden Person schon fragwürdig. Das nächste Problem sind die Besuche. In muslimisch geprägten Ländern sind die Besuche im Krankenhaus viel zahlreicher als hier. Wenn jemand krank im Bett liegt, kommen dann zehn, zwanzig Leute gleichzeitig zu Besuch. Für die anderen Patienten kann dies zur Belästigung werden. „Meistens nehmen die Besuchergruppen Rücksicht auf die anderen Patienten, aber es ist nicht immer so“, sagt die Krankenschwester.   

Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft Notfall- und Akutmedizin, Christoph Dodt stellt in einem Zeitungsinterview fest: „Es fehlt zunehmend „der Respekt vor der Institution Krankenhaus“.Der Respekt gegenüber den Helfenden habe nachgelassen.


Online-Anhörung im Bußgeldverfahren im Straßenverkehr

Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Bußgeldstelle Hamburg bietet ab sofort einen digitalen Zugang zu Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Der neue Online-Service heißt „Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr“ und ist über die Internetseite www.oa.hamburg.de  zu erreichen. Neben der Betrachtung vorliegender Beweisfotos haben Verkehrsteilnehmer nun die Möglichkeit, sich bei Bedarf online zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern.

Und so funktioniert es:

Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im neu eingerichteten Online-Portal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Dokumente oder Fotos hochzuladen. Die  Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet. So entfallen unter anderem Postlaufzeiten und Portokosten.

Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt.  Im Zeitraum 10. Juli bis 10. August 2018 erfolgte bereits in 5.217 Fällen ein Datenabruf. Es ist davon auszugehen, dass sich das Nutzungsverhalten nach der Einführungsphase weiter steigern wird. Da es sich um ein zusätzliches Angebot der Bußgeldstelle handelt, besteht weiterhin die Möglichkeit, Anhörungen auch auf dem Postweg zu übersenden, wie die zuständige Behörde für Inneres und Sport (Einwohner-Zentralamt) mitteilt. Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Straßenverkehr werden auf der Internetseite der Bußgeldstelle Hamburg bereitgestellt: http://www.hamburg.de/bussgeldstelle/


Neue Fälle in Hamburg: Warnung vor „falschen Polizisten“

Zunehmend geben sich in Hamburg Personen als Polizisten aus, obwohl sie keine Polizeibeamte sind. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Polizei Hamburg weist darauf hin, dass aktuell vermehrte Anrufe „falscher Polizeibeamter“ im gesamten Hamburger Stadtgebiet zu verzeichnen sind. Im Fokus stehen hier zumeist ältere Menschen. Die Betrüger stellen sich bei ihren Anrufen bevorzugt als Polizeibeamte oder Staatsanwälte vor und nutzen den amtsimmanenten Vertrauensvorschuss, der bei diesen Berufsgruppen insbesondere noch bei älteren Mitbürgern vorhanden ist (sogenannter „Call-Center-Betrug“ oder „Falscher Polizeibeamter“).

Die Betrüger beziehen sich in Ihren Anrufen auf vermeintliche Einbrüche, oder andere Eigentumsdelikte in der näheren Umgebung der Senioren und geben vor, das Hab und Gut der Angesprochenen in Sicherheit bringen zu wollen. Hierzu wird ein Polizeibeamter angekündigt, der zur Sicherung Geld und Wertsachen abholen wird, alternativ soll das Geld an öffentlichen Orten zur Abholung deponiert werden. Häufig werden die älteren Menschen auch aufgefordert, in einem angeblichen Ermittlungsverfahren mitzuwirken und so bei der Ergreifung der Täter mitzuhelfen.

In einer dieser Varianten werden die örtliche Polizei und auch Mitarbeiter der Banken und Sparkassen als korrupt und ebenfalls kriminell dargestellt, um die Senioren systematisch zu verunsichern. Darüber hinaus werden sie häufig unter enormen Zeitdruck gesetzt, damit die Angerufenen kaum Zeit haben, das Gehörte zu verarbeiten und kritisch zu hinterfragen.

Immer häufiger verunsichern die Täter ihre Opfer aber auch mit sogenannten „Schockanrufen“. Hier wird beispielsweise behauptet, ein Familienmitglied habe einen schweren Unfall verursacht und eine Strafverfolgung könne nur durch die sofortige Zahlung einer höheren Geldsumme abgewendet werden. Zur weiteren Täuschung werden die Anrufe mit einer vorgetäuschten Nummer getätigt, um den Anrufern zu suggerieren, es werde vom Polizeinotruf 110 oder einer anderen örtlichen (Polizei-) Rufnummer angerufen (sogenanntes Spoofing). Tatsächlich erfolgen diese Anrufe aber häufig aus ausländischen „Call-Centern“.

Im Zusammenwirken von Polizei, Medien sowie Banken- und Sparkassen ist in den letzten Jahren vermehrt gelungen, durch offensive Informationen über den modus operandi dieser Betrugsweise die Bürger zu sensibilisieren. Zumeist kommt es somit in diesen Fällen nicht zu einer Vollendung der Tat.

Die Polizei weist erneut darauf hin:

– dass die Polizei niemals Auskünfte zu Bankdaten, Kontoständen
oder Inhalten von Schließfächern erfragt. Auch fragt sie nicht nach
Verstecken von Wertsachen und Geld. – dass die Polizei Menschen
niemals unter dem Vorwand, Ermittlungsbehörden unterstützen zu
müssen, unter Druck setzt! – dass die Polizei niemals auffordern
würde, Geld von der Bank abzuheben und dieses im Haus für eine
Übergabe zu deponieren oder an einen vermeintlichen Polizisten zu
übergeben.

Sollten Sie derartige Anrufe erhalten:

– Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und nehmen Sie sich Zeit, die
Anrufe zu überdenken. – Wenden Sie sich an eine Person Ihres
Vertrauens und erzählen Sie ihr von den Anrufen – egal, welche
Anweisungen Sie vom Anrufer erhalten haben! – Wählen sie die 110
(oder eine eigens recherchierte Nummer) und sprechen Sie mit der
richtigen Polizei!