Unterbindungsgewahrsam: Körperverletzung in fahrender S-Bahn

Das Logo der Bundespolizei an der Tür eines Dienstwagens. Foto: FoTe Press

(ha). Am 2. Oktober 2025 soll gegen 19:15 Uhr ein Mann (53) in einer fahrenden S-Bahn der Linie S3 auf der Strecke Diebsteich Richtung Altona einer Frau (28) mit der flachen Hand auf den Hinterkopf geschlagen haben.

Umgehend wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei alarmiert. Durch die Bundespolizei wurde die betroffene S-Bahn im Bahnhof Altona angehalten. Der deutsche Tatverdächtige verhielt sich bei der Festnahme weiterhin aggressiv und unkooperativ, sodass er in Unterbindungsgewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Altona zugeführt werden musste.

Die Geschädigte lehnte die Anforderung einer Rettungswagenbesatzung ab, gab aber an Schmerzen am Hinterkopf zu haben und stellte einen Strafantrag wegen Körperverletzung gegen den für sie unbekannten Mann. In der betroffenen S-Bahn konnten mehrere Zeugen durch die Bundespolizei ermittelt werden.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 2.01 Promille. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass der Mann bis 1:49 Uhr am Folgetag ausreichend Zeit zur Beruhigung und Ausnüchterung in der Bundespolizeiwache erhielt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.