(ha). Die Verkehrsbehörde hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz ab sofort bis 13. Februar aufgehoben wird. Hamburgerinnen und Hamburger können in dieser Zeit klassisches Tausalz auf die Wege streuen, um vereiste Gefahrenquellen zu beseitigen. Der Senat reagiert damit auf den Dauerfrost und die damit verbundenen Gefahren durch Eisplatten und festgetretenen Schnee.
Hamburg erlebt den voraussichtlich kältesten Januar seit 2010. Die Durchschnittstemperatur liegt bei -0,4 Grad Celsius. Durch den andauernden und zum Teil starken Frost können bestehende Eisplatten nicht abschmelzen und sind damit Gefahrenquellen, besonders für Fußgänger. Auch kurze Tauperioden mit anschließendem Frost führen zu glatten Verhältnissen, die mit herkömmlichen Mitteln kaum noch zu beseitigen sind. Da auch für die kommenden Tage starker Frost vorhergesagt ist, wird der Einsatz von Tausalz ab sofort erlaubt.
Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Die Stadtreinigung ist bei diesen Witterungsbedingungen weiterhin im Dauereinsatz und viele Hamburgerinnen und Hamburger kommen ihrer Reinigungspflicht vorbildlich nach. Doch in manchen Fällen ist es kaum noch möglich mit Sand, Schaufel und Schippe den Gehweg von Eis und Schnee zu befreien. Wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen – und denken dabei besonders an ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Um die Gefahren vereister Wege möglichst gering zu halten, haben wir nun in einer Allgemeinverfügung das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz für zwei Wochen aufgehoben. Wir sind uns der Umweltbelastungen bewusst, doch die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat die höchste Priorität. Wir bitten die Hamburger und Hamburgerinnen das Streusalz maßvoll und umsichtig einzusetzen.“
Dr. Andreas Dressel, Bezirkssenator: „Die meisten Hamburgerinnen und Hamburger kommen ihrer Räum- und Streupflicht nach – dafür gilt ihnen weiter mein Dank seitens der Stadt. Die Möglichkeit, jetzt wieder auch Tausalz zu verwenden, macht es allen Beteiligten etwas leichter, die Wege frei und sicher zu halten. Der eine oder andere wird hoffentlich das Wochenende nutzen, vor der eigenen Haustür bis zum kommenden Wochenanfang wo erforderlich nachzuarbeiten. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Räumpflichtigen sich durch die Beauftragung externer Dienstleister ihrer Räumpflicht nicht entledigen können – man bleibt verantwortlich und muss notfalls selbst nachsteuern. Unsere Wegewarte behalten das insgesamt weiter im Blick und haben nach einer ersten, noch vorläufigen Auswertung im Rahmen des Wintereinbruchs Anfang Januar bereits über 2.300 Verwarnungen ausgesprochen oder Ansprachen durchgeführt. Wir haben in den letzten Tagen auch bei Behörden und öffentliche Unternehmen angemahnt, dass diese an der einen oder anderen Stelle in der Stadt ihrer eigenen Verantwortung bei der Räum- und Streupflicht noch besser gerecht werden müssen – die diesbezügliche Kritik aus der Bevölkerung nehmen wir sehr ernst. Klar ist: Am Ende müssen wir alle an einem Strang ziehen, damit wir in Hamburg zusammen auch bei besonderen Wetterlagen gut durch den Winter kommen.“
Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) trotzt dem Wetter seit Neujahr mit unermüdlichen Einsätzen. Das ‚Team Orange‘ ist jede Nacht draußen, allein in diesem noch jungen Jahr bereits 14-mal in voller Stärke – dafür vielen Dank. Um die Glätte noch effektiver zu bekämpfen, heben wir das geltende Nutzungsverbot für Tausalz noch einmal temporär auf. Der SRH wird so die Arbeit auf den in ihrer Zuständigkeit liegenden anliegerfreien Gehwegen und dem abgestimmten Radwegenetz vereinfacht. Doch Winterdienst ist Teamarbeit: Bitte nutzen auch Sie als Anliegerinnen und Anlieger die neuen, temporären Möglichkeiten. Sicherheit auf dem Gehweg ist gelebte Solidarität.“
Zur Allgemeinverfügung: https://www.hamburg.de/go/1140644
Stadtreinigung Hamburg warnt vor Betrugsmasche
(ha). Seit einigen Tagen erreichen die Stadtreinigung Hamburg (SRH) Rückmeldungen, dass in einigen Bezirken Hamburgs Briefe mit dem Betreff „Öffentlicher Bescheid über die Erhebung der CO2-Kompensationsabgabe“ im Namen der SRH verteilt werden. Diese enthalten Zahlungsaufforderungen. Die SRH distanziert sich ausdrücklich von diesen Briefen und bittet die Hamburger:innen um Vorsicht. Die Stadtreinigung hat umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und bittet die Hamburger:innen, dieser Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen.