(ha). Nach derzeitigem Stand soll am 1. Januar 2026 gegen 18 Uhr ein Mann (52) die Sicherheitswache am Hamburger Hauptbahnhof selbstständig aufgesucht und um Hilfe gebeten haben, da er volltrunken war. Durch die Bundespolizei wurde ein Telefongespräch zu der Lebensgefährtin ermöglicht. Diese gab an, dass sie ihn nicht abholen werde und er seinen Rausch ausschlafen müsse.
Eine angeforderte Rettungswagenbesatzung untersuchte den polnischen Staatsangehörigen und lehnte eine Mitnahme in ein Krankenhaus ab, da kein medizinischer Notfall vorlag. Da der Mann nicht mehr selbstständig gehen konnte und gestützt werden musste, wurde er in Schutzgewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Da er alkoholbedingt nicht mehr wegefähig war, mussten die Bundespolizisten ihn stützend der Wache zuführen.
Ein Atemalkoholtest konnte auf Grund der motorischen Ausfälle der Person erst um 19:15 Uhr durchgeführt werden und ergab einen Promillewert von 2.77 Promille. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass der Mann bis 22:58 Uhr ausreichend Zeit zur Beruhigung und Ausnüchterung in der Bundespolizeiwache erhielt.