(mr/ha). Die Hamburger Polizei zieht Bilanz und teilt mit, mit was für Vorkommnissen ihre Beamten im Laufe des Tages des 1. Mail 2020 in Hamburg zu tun hatten.
Um 01:55 Uhr bemerkten Zivilfahnder des Polizeikommissariats 21, wie zwei Personen die Fassade des Amtsgerichts Altona in der Max-Brauer-Allee besprühten. Als die Personen auf den zivilen Funkstreifenwagen aufmerksam wurden, versuchten sie zu flüchten, konnten jedoch gestellt und vorläufig festgenommen werden. Bei diesen handelt es sich um einen 23-jährigen und 24-jährigen Deutschen. Sie stehen im Verdacht, neben den Graffitis am Amtsgericht („1. Mai – WELCOME, TO HELL, MORIA etc.“) außerdem Hauswände in der Goetheallee besprüht zu haben. Die
Männer führten farbgleiche Sprühdosen mit sich, die sichergestellt wurden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie wieder entlassen. Die Ermittlungen führt der Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA 7).
Die Versammlungsbehörde hat unter Berücksichtigung der besonderen
Verfahrensweise nach der „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg“ für 38
Versammlungen am heutigen Tag Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Zum 1. Mai ist in diesem Jahr neben den traditionellen gewerkschaftlichen und bürgerlichen Versammlungen auch eine Versammlung der Partei „DIE RECHTE“ mit dem Tenor „Zuwanderung bewirkt Sozialabbau: Gegen die rote und die goldene Internationale – heraus zum 1. Mai“ in Hamburg-Harburg angemeldet worden. In diesem Zusammenhang erfolgten zahlreiche Anmeldungen von Gegenversammlungen.
In drei Fällen von insgesamt fünf Versammlungsanmeldungen, für die keine Ausnahmegenehmigung erhielten wurden, ist der Gerichtsweg beschritten worden.
Bei diesen handelte es sich zum einen um die oben genannte Versammlung der Partei „DIE RECHTE“, die auch nach Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes verboten blieb.
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Anmelders für einen Aufzug unter dem Tenor „Wer lebt eigentlich von Deiner Miete? Kapitalismus raus aus den Häusern!“ in Hamburg-Harburg abgelehnt. Das Rechtsmittel gegen diese Entscheidung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.
Gegen die Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung für einen Aufzug in den Abendstunden im Bereich Hamburg-St. Pauli mit dem Tenor: „Krank ist das System! Heraus zum revolutionären 1. Mai!“ hat der Anmelder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, welcher jedoch abgelehnt wurde. Auch diese Versammlung blieb somit gerichtlich untersagt.
Im Bereich des Jungfernstiegs haben sich gegen 11:20 Uhr im Umfeld zweier genehmigter Versammlungen (mit jeweils 25 Teilnehmern) in der Spitze bis zu 100 Personen versammelt, die den erforderlichen Mindestabstand mehrmals dauerhaft unterschritten. Für weitere polizeiliche Maßnahmen wurden zusätzliche Polizeikräfte sowie die Kommunikationsteams der Hamburger Polizei hinzugezogen.
Daraufhin vergrößerten die hinzugetretenen Personen die Abstände zueinander oder entfernten sich aus dem unmittelbaren Bereich. Nach Kontaktaufnahme der Polizei zu den Versammlungsanmeldern wurden die verbliebenen hinzugetretenen Personen über Lautsprecherdurchsagen zur Einhaltung des Mindestabstands aufgefordert. Im weiteren Verlauf wurden die Versammlungen, wie angemeldet, mit jeweils 25 Personen fortgeführt. Im näheren Umfeld hielten sich noch bis zu 60 Personen auf. Nach Beendigung der Versammlungen entfernten sich alle Personen in
unterschiedliche Richtungen.
Bis zu 90 Personen in der Feldstraße
Entgegen der Auflage einer maximalen Teilnehmerzahl von 25 hatten sich zur Versammlung mit dem Tenor „Heraus zum 1. Mai!“ bis zu 90 Personen in der Feldstraße eingefunden. Diverse Teilnehmer betraten die Fahrbahn in der Absicht, einen Aufzug durchzuführen. Der Versammlungsleiter wurde von den Polizeibeamten zur Einhaltung der Auflagen hingewiesen, woraufhin dieser die Versammlung um 12:19 Uhr für beendet erklärte. Die ehemaligen Versammlungsteilnehmer verblieben zunächst noch vor Ort und entfernten sich erst nach polizeilicher Aufforderung.
Um 20:09 Uhr versammelten sich am Anfangskundgebungsort des nicht genehmigten Aufzuges an der Reeperbahn / Silbersackstraße ca. 30 Personen. Etwa 200 weitere Personen hielten sich nach Angaben der Polizei in kleineren Gruppen im näheren Umfeld auf. Um 20:30 Uhr skandierten etwa 80 Personen. Die Personenanzahl im Umfeld stieg auf 350 an, wie es weiter heißt. Mit Lautsprecherdurchsagen wurden den Teilnehmern die Auflösung der nicht genehmigten Versammlung und der Hinweis auf die Pflicht zur Einhaltung der Eindämmungsverordung verkündet. Anschließend setzte sich eine Gruppe skandierend in Richtung Millerntorplatz in Bewegung. Kleingruppen entfernten sich in
Richtung St. Pauli Nord. Bis um 21:20 Uhr hatten sich alle Personen vom Bereich der Reeperbahn entfernt.
Um 21:09 Uhr wurden Polizeikräfte in der Taubenstraße von etwa 20 Personen mit Pfefferspray attackiert. Drei Beamte erlitten leichte Augenreizungen. Die Täter konnten unerkannt flüchten.
Im Umfeld des Paulinenplatzes wurden gegen 21:30 Uhr 22 Personen von Polizeikräften überprüft nach Erteilung von Platzverweisen wieder entlassen.
Ungefähr zeitgleich wurde in der Großen Elbstraße der Geldautomat einer
Bankfiliale mit Bodenplatten beworfen. Vier flüchtende männliche Tatverdächtige konnten im Rahmen der Sofortfahndung durch Polizeibeamte vorläufig festgenommen. Das LKA 7 hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs übernommen.
Flaschenwürfe auf die Polizeibeamte
Ab 22 Uhr befanden sich dichtgedrängt bis zu 280 Personen im Bereich des Schulterblatts, die über Lautsprecher aufgefordert wurden, sich in Kleinstgruppen zu entfernen. Nachdem Einsatzkräfte vereinzelt mit Gegenständen beworfen wurden, Mülltonnen auf die Fahrbahn gezogen wurden und es außerdem zum wiederholten Male zum Abbrennen von Pyrotechnik kam, wurde das Schulterblatt durch Wasserabgabe eines Wasserwerfers geräumt. Hierbei ist eine Person nach einem tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten und eine weitere Person nach einem Flaschenwurf vorläufig festgenommen worden.
Bis zum jetzigen Stand (2 Mail 2020, 23:55 Uhr) wurden immer wieder vereinzelte Flaschenwürfe auf Polizeibeamte, Sachbeschädigungen an Funkstreifenwagen und Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung gemeldet. Neben den genannten sechs ist es außerdem noch zu drei weiteren vorläufigen Festnahmen gekommen.
Insgesamt waren 1.996 Polizeibeamte eingesetzt, davon 597 auswärtige Kräfte. Unterstützt wurde die Hamburger Polizei am 1. Mai von Kräften der Bundespolizei, aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern.