20 Flüchtlinge gehen mit Fleischspießen aufeinander los

Eine Flüchtlingsunterkunft in der Friesenstraße im Stadtteil Hammerbrook. Symbolfoto: FoTe-Press.de

(ha). In einer Wohnunterkunft in der Straße Grüner Deich im Stadtteil Hammerbrook kam es am 9. Januar 2019 gegen 16.50 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen aus Afghanistan, dem Iran und Syrien. Zeugen hatten zunächst bis zu 20 beteiligte Personen gemeldet. Dabei sollen nach Angaben der Zeugen auch Holzstöcke, Fleischspieße und Pfefferspray als Waffen verwendet worden sein. Im Rahmen des daraufhin erfolgten Polizeieinsatzes, zu dem insgesamt zwölf Funkstreifenwagen der umliegenden Kommissariate 41 und 11 eingesetzt waren, konnten die Beamten fünf Männer als mögliche Tatbeteiligte vorläufig festnehmen. Es handelt sich dabei um jeweils einen iranischen, afghanischen und drei syrische Staatsangehörige (19, 25, 22, 26, 28).

Ein ebenfalls offenbar an der Auseinandersetzung beteiligter 38-jähriger Mann erlitt leichte Verletzungen. Zur Behandlung dieser Verletzungen wurde er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Im Rahmen der Maßnahmen konnten durch die Beamten Holzstöcke, Fleischspieße und Pfefferspray sichergestellt werden.

Der 22 und der 26-Jährige mussten insbesondere aufgrund ihres andauernden aggressiven Verhaltens vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Die drei anderen Tatverdächtigen wurden nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung wieder entlassen. Die Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamts 163 zum Ablauf der Auseinandersetzung und zu weiteren beteiligten Personen dauern an.


Fahrraddieb verkauft Rad übers Internet – Festnahmen

Symbolfoto: Fahrräder sind an einem Geländer an einer Straße angeschlossen. Foto: FoTe-Press

(ha). Nachdem einer Frau am 6. Januar 2019 zwischen 16 und 18 Uhr das Fahrrad an der Luruper Hauptstraße gestohlen worden war, fand sie bereits kurze Zeit nach der Tat im Internet eine Verkaufsanzeige, in der sie ihr Fahrrad eindeutig wiedererkannte. Der mutmaßliche Verkäufer flüchtete später vor der Polizei in eine Wohnung und versteckte sich unter einem Bett.

Wie die Polizei mitteilt, stellte die Frau (37) am Nachmittag fest, dass ihr Fahrrad, welches sie im Treppenhaus angeschlossen hatte, gestohlen worden war. Bereits kurze Zeit später fand sie das Fahrrad im Internet auf dem Portal einer Verkaufsplattform. Sie erkannte nicht nur ihr Fahrrad 
wieder, sondern erkannte auch den auf dem Foto abgebildeten Hintergrund. Das Foto war offenbar in der Nachbarschaft aufgenommen
worden. Sie nahm mit vermeintlichem Kaufinteresse Kontakt auf und erhielt daraufhin die Telefonnummer des Verkäufers. Anschließend wandte sie sich an die Polizei.

Im Verlauf des Abends übernahm eine Zivilfahnderin die Rolle der Käuferin und traf auf den mutmaßlichen Verkäufer. Anstatt das Fahrrad zu übergeben, flüchtete er aus noch ungeklärten Gründen in eine nahegelegene Wohnung.

Diese wurde mit Unterstützung weiterer Beamter aufgesucht. Geöffnet wurde von zwei Frauen (27/29), die mit Gewalt versuchten, das Betreten der Wohnung zu verhindern. Unter Anwendung von Pfefferspray überwältigten die Beamten die Frauen und durchsuchten die Wohnung nach dem geflüchteten Mann.

Sie fanden den 25-Jährigen unter einem Bett versteckt und nahmen ihn vorläufig fest. Das mutmaßliche Tatwerkzeug (Schraubendreher / Seitenschneider) wurde sichergestellt. Gegen die Frauen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.

Da keine Haftgründe vorlagen, wurden die Personen nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Das Fahrrad, welches im Hinterhof des Gebäudes gefunden wurde, konnte wieder an die Geschädigte ausgehändigt werden.


Polizei klärt Wohnungseinbrüche im Westen Hamburgs auf

Ein Einbrecher am Werk. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Nachdem es Anfang dieses Jahres zu einer Serie von Haus- und Wohnungseinbrüchen im Hamburger Westen gekommen war, stehen fünf Männer im Verdacht, für die Taten verantwortlich zu sein. Das teilt die Polizei Hamburg nun mit. Bereits am 22. Februar 2018 kam es im Zusammenhang mit einem versuchten Einbruch in Hamburg-Othmarschen zur Festnahme dreier albanischer Tatverdächtiger (20, 22, 22), die einem Haftrichter zugeführt wurden. Zuvor war es seit dem 06.01.2018 in Hamburg-Sülldorf, Hamburg-Blankenese, Hamburg-Rissen und Hamburg-Iserbrook zu insgesamt 17 Haus- und Wohnungseinbrüchen gekommen, bei denen die Ermittler des zuständigen Einbruchsdezernats (LKA 122) davon ausgingen, dass die Taten von denselben Tätern begangen wurden. Nach der Festnahme der drei Tatverdächtigen am 22. Februar 2018 riss die Serie jedenfalls ab.

Im Verlauf der weiteren umfangreichen Ermittlungen, die in enger Zusammenarbeit mit den Ermittlern des Einbruchsdezernats LKA 19/“Castle“ erfolgten, rückten zwei weitere Albaner (28, 33) in den Fokus. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass sich die fünf Tatverdächtigen untereinander kennen und die Taten in wechselseitiger Beteiligung begangen haben. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

Die Aufenthaltsorte des 28- und des 33-Jährigen sind derzeit unbekannt. Die Fahndungsmaßnahmen nach ihnen dauern an. Einer der beiden 22-Jährigen soll gemeinsam mit einem weiteren Komplizen bereits im Dezember 2016 mehrere Wohnungseinbrüche in Hamburg-Blankenese begangen haben.


Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:

Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.