
(mr). Am 23. April 2024 kam es in einem Regionalzug auf dem Weg nach Hamburg zu einem Vorfall, bei dem sich eine Frau belästigt fühlte. Wie die Bundespolizei mitteilt, hatte nach derzeitigem Ermittlungsstand ein Mann gegen 10:35 Uhr während der Fahrt in einem Zug von Lüneburg nach Hamburg vor einer Mitreisenden sein Geschlechtsteil entblößt und masturbiert. Dazu setzte er sich schräg gegenüber der Frau hin. Auch wir, die Hamburger Allgemeine Rundschau, haben am selben Tag über diesen Vorfall berichtet.
Ein Redakteur sollte neutral über diesen Fall berichten und lediglich die Fakten wiedergeben. Für das Hamburger Abendblatt wohl keine Selbstverständlichkeit, wie schon der Einstieg in den Text belegt: „Tatort Zug: Exhibitionist befriedigt sich vor 27-Jähriger. Was für ein Albtraum: 25-Jähriger setzt sich gegenüber einer Frau hin und zieht sich aus. Was ein Test der Bundespolizei verriet.“
Mit keinem einzigen Wort gab die Pressemitteilung der zuständigen Bundespolizei her, dass sich der Mann im Zug auszog. Es ist auch falsch. Der Mann hatte lediglich sein Geschlechtsteil herausgeholt und an diesem manipuliert, wie es im Amtsdeutsch heißt. Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden. Wenn es heißt, jemand zog sich aus, müsste er dazu minestens ein Kleidungsstück ausgezogen haben, damit davon sprechen beziehungsweise schreiben könnte. Davon ist aber nicht die Rede.
Der Satz „Was für ein Albtraum“ ist übrigens eine Meinung des Redakteurs, der den Artikel verfasst hat. Sollte eine Meinung nicht gekennzeichnet werden? Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau hat sich für diesen Artikel entschieden um aufzuklären, wie wichtig Fakten sind. Bei dem Artikel unseres Mitbewerbers wird eine Straftat hochgepuscht und falsch wieder gegeben. Das muss nicht sein.
Lesen Sie hier gerne unseren Bericht, den wir über den Vorfall veröffentlicht haben. Dort lesen Sie auch gerne unseren Kommentar zum Thema Exhibitionismus.
