LKW verursachen Sperrung vor dem Elbtunnel

Die Autobahn 7 in Fahrtrichtung Süden kurz vor dem Elbtunnel. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). In den frühen Morgenstunden am 10. Januar 2019 löste einer von fünf Schwerlasttransporten die Höhenkontrolle Süd am Elbtunnel aus. Der Elbtunnel wurde daraufhin vollgesperrt. Der Verkehr kam für etwa vier Stunden in beiden Richtungen zum Erliegen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand überschritten die fünf Schwerlasttransporte, die mit Flügeln einer Windkraftanlage beladen waren, die maximal zulässige Gesamthöhe des Fahrzeugzuges für die Durchfahrt der Tunnelröhre in Fahrtrichtung Norden. Einer der Fahrer (34) hatte sich zuvor bei der Tunnelbetriebzentrale (TBZ) erkundigt, ob ein Passieren des Elbtunnels mit einer Gesamthöhe von jeweils 4,30 Meter möglich sei. Die Durchfahrt wurde ihm daraufhin untersagt, da die maximal zulässige Höhe überschritten war. Mutmaßlich erfolgte der Versuch der Durchfahrt, ohne Reduzierung der maximalen Höhe der Schwerlasttransporte. Die Messungen der Beamten vor Ort ergaben einen Wert von 4,30 Meter bei erlaubten 4,20 Meter.

Die Schwerlasttransporte mit einer Länge von etwa 60 Meter wurden unter Rückbau der Fahrbahnbegrenzung zunächst in die dritte Elbtunnelröhre und Einleitung einer Vollsperrung des Elbtunnels für etwa zwei Stunden abgeleitet und in der Folge in die vierte Tunnelröhre in Fahrtrichtung Norden.

Durch die Vollsperrung kam es im Bereich der A 7 zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, wie die Polizei mitteilt. Nachdem alle fünf Schwerlasttransporte den Tunnel passiert hatten, konnten um 4:11 Uhr alle Röhren wieder frei gegeben werden. An dem Einsatz waren unter anderem 15 Funkstreifenwagen sowie diverse Fahrzeuge des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Verkehr beteiligt. Gegen die verantwortlichen Fahrer wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.


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„Drei Engel für Charlie“: spielen Sicherheitsleute „wilde Sau“?

Dreharbeiten in Hamburg für den Kinofilm „Drei Engel für Charlie“. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes maßen sich zum Teil hoheitliche Befugnisse an und verhindern zum Teil mit Schubsen von Personen, dass sie keine Fotos oder Videos von den Dreharbeiten machen. Foto: FoTe-Press

(mr). Dreharbeiten in Hamburg: aktuell wird in der Hansestadt die dritte Fortsetzung des Kinofilms „Drei Engel für Charlie“ produziert. Teilweise an zwei Sets zeitgleich dreht das Filmteam Szenen für den Kinofilm. Hamburger und viele Touristen gehen durch die Speicherstadt oder an der Außenalster entlang und stoßen auf das Filmteam. Immerhin stehen unter anderem Kristen Stewart, Elizabeth Banks, Naomi Scott, Ella Balinska, Patrick Stewart, Djimon Hounsou, Jonathan Tucker und Luis Gerardo Méndez vor der Kamera. Wo gedreht wird, kommen auch immer Schaulustige. Meist zücken sie ihr Handy und machen Erinnerungsfotos von den Dreharbeiten. Aber plötzlich kommen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma angerannt. „Bitte keine Fotos“. Manche stellen sich dreist vor die Passanten, halten teilweise ihre Hand vor die Smartphones. Wer sich nicht daran hält, sein Handy herunter zu nehmen, wird teilweise auch schon mal beiseite geschubst. Professionelle Fotografen mit langen Objektiven werden sogar absichtlich schikaniert, in dem sie verfolgt werden. „Ein junger Mann hat mich auf Schritt und Tritt belästigt und sich immer vor mich gestellt“, sagt ein Fotograf, der als freier Mitarbeiter für eine Fotoagentur arbeitet. Er war schon kurz davor die Polizei zu rufen. „Wenn ich hinter der Absperrung stehe ist es normaler öffentlicher Raum, von dem aus ich fotografieren kann“, echauffiert sich der Fotograf und ergänzt: „Die Sicherheitsleute spielen sich auf, als als hätten sie hoheitliche Aufgaben, nur weil auf ihrem Pullover `Sicherheit`steht“.

Einen ähnlichen Fall vom Amtsanmaßung gab es auch in Hannover. Wie die Kollegen der Hannoverschen Allgemeinen berichten, hatte eine Mitarbeiterin eines Sicherheitsdienstes im Hauptbahnhof Hannover einem Passanten das Filmen mit dem Handy verboten, ihm es sogar aus der Hand geschlagen. Ein Amtsrichter verurteilte sie per Strafbefehl zur Zahlung von 600 Euro. Auch bei den Dreharbeiten in Hamburg kann von Nötigung gesprochen werden, wenn es das Sicherheitspersonal übertreibt, Fotos oder Videos zu verhindern.

Filmcrew blockiert unerlaubte Parkplätze

Das nächste Vergehen ist ebenfalls als Nötigung sehen. Was war passiert? Die Filmcrew hatte eine Genehmigung, am 13. Oktober 2018 in einer gewissen Zeit in der Straße Neuer Jungfernstieg Dreharbeiten durchzuführen. Dazu beantragte sie bei der Behörde eine Drehgenehmigung. Teile der Straße wurden mit Parkverbotsschildern (Zeichen 283 StVO) versehen, die eindeutig einen ganz klar definierten Bereich zum absoluten Parkverbot erklären. Auch in der Fehlandtstraße durfte das Filmteam mit seinen Produktionsfahrzeugen stehen. Mindestens 30 Parkplätze standen für die Allgemeinheit nicht zur Verfügung. Als wäre das nicht für die zahlreichen Hamburger und Touristen (an einem Sonnabend!) schon einschränkend genug, haben sich Sicherheitsmitarbeiter erdreist, noch unerlaubt zusätzliche Parkplätze zu blockieren. Eine Mitarbeiterin (Foto links) stellte sich kurzerhand mit zwei Hütchen in eine Parklücke. Mindestens zwei Fahrzeugführer wollten dort einparken, diskutierten auch mit den Mitarbeitern – vergeblich.

Die rechtliche Frage dazu: dürfen sich Mitarbeiter einer Filmproduktion einfach eigenmächtig ihren vorher definierten und von der Behörde zugeteilten Bereich erweitern und einfach weitere Teile absperren und gar Parkplätze blockieren? „Natürlich nicht“, stellt Sorina Weiland, Sprecherin des Bezirksamtes Hamburg-Mitte klar. Aber: „Das ist Sache der Polizei als Straßenverkehrsbehörde, die für das Absperren von Parkplätzen eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung erlässt.“

Also ein eindeutiges Nein. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es im Paragraf 12 Absatz 5:  „An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. 2 Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.“

Sprich: weshalb auch immer der Parkplatz von der Filmcrew blockiert wurde, hätte ein jeder Autofahrer diesen Parkplatz nutzen dürfen. Für diesen bestimmten Bereich galt keine Einschränkung durch entsprechende Beschilderung, somit sind Personen oder Sperrhüte rechtlich nicht bindend.

Haben sich Passanten oder Autofahrer über die Dreharbeiten der Hollywood-Produktion bei der Behörde beschwert? „Es gibt eine Beschwerde über die Dreharbeiten zu `3 Engel für Charlie` im Bereich Altländer Straße/Oberhafenbrücke. Eine Radfahrerin kam nicht durch und musste 15 Minuten warten“, teilt Sorina Weiland als Sprecherin des Bezirksamtes Hamburg-Mitte auf Anfrage mit.

Kommentar: Liebe Filmcrew: wir danken euch, dass ihr Hamburg als Filmkulisse nutzt. Wenn Hamburg in einem Kinofilm zu sehen ist, ist es Werbung. Werbung für Hamburg. Es kommen dadurch Touristen in die Stadt, die wiederum in unseren Hotels übernachten und Geld in die Stadt spülen. Auch eine Produktionsfirma für Film- und Fernsehen spült Geld in die Stadt. Die Crew und die Schauspieler übernachten schließlich in den Hotels. Drehgenehmigungen bringen auch der Behörde Geld ein. Aber dennoch müssen auch Sie sich an geltendes Recht halten. Wenn Sie für einen bestimmten Bereich ganze Straßenzüge absperren, so halten Sie sich auch bitte an diesen Bereich und handeln nicht eigenmächtig und vergrößern mal eben diesen Bereich so, wie es Ihnen gerade passt. Dafür hat nämlich ein normaler Bürger kein Verständnis. Wenn schon Parkplätze eingeschränkt werden, so ist es schon ärgerlich genug.

Was das Fotografieren betrifft, liebe Filmcrew: so müssen Sie es hinnehmen, dass Passanten hinter der Absperrung Fotos und Videos machen. Wenn Hollywoodgrößen in Hamburg vor der Kamera stehen, zieht es nun mal auch immer Schaulustige an. Wenn Sie es verhindern wollen, dass Fotos gemacht werden, müssen Sie den absperrten Bereich (durch eine Behörde!) entweder vergrößern oder Sie müssen LKW oder Sichtschutzwände aufstellen. Hat ein Passant von einem öffentlichen Grund und Boden aus Einsicht auf die Dreharbeiten, kann er Fotos und Videos machen. Fotografen (auch Berufsfotografen) zu nötigen, in dem sich Mitarbeiter der Sicherheitsfirmia permanent vor das Objektiv stellen, ist eine Straftat! Schubsen oder auch nur mit einer Hand eine Person wegzudrängen geht gar nicht. Auch dies stellt einen Straftatbestand dar – und bringt ein ganz schlechtes Bild auf die Sicherheitsbranche. Wollte die Sicherheitsbranche nicht mal daran arbeiten, ihr Image zu verbessern? Sie haben jetzt die Chance dazu.

Haben auch Sie ähnliche Probleme mit Mitarbeitern aus der Sicherheitsbranche erlebt? Stellen Sie unbedingt einen Strafantrag bei der Polizei. Werden Sie vor Ort bedroht oder genötigt, dann rufen Sie sofort die Polizei über 110.