Fahrraddieb verkauft Rad übers Internet – Festnahme

Symbolfoto: Fahrräder sind an einem Geländer an einer Straße angeschlossen. Foto: FoTe-Press

(ha). Nachdem einer Frau am 6. Januar 2019 zwischen 16 und 18 Uhr das Fahrrad an der Luruper Hauptstraße gestohlen worden war, fand sie bereits kurze Zeit nach der Tat im Internet eine Verkaufsanzeige, in der sie ihr Fahrrad eindeutig wiedererkannte. Der mutmaßliche Verkäufer flüchtete später vor der Polizei in eine Wohnung und versteckte sich unter einem Bett.

Wie die Polizei mitteilt, stellte die Frau (37) am Nachmittag fest, dass ihr Fahrrad, welches sie im Treppenhaus angeschlossen hatte, gestohlen worden war. Bereits kurze Zeit später fand sie das Fahrrad im Internet auf dem Portal einer Verkaufsplattform. Sie erkannte nicht nur ihr Fahrrad
wieder, sondern erkannte auch den auf dem Foto abgebildeten Hintergrund. Das Foto war offenbar in der Nachbarschaft aufgenommen
worden. Sie nahm mit vermeintlichem Kaufinteresse Kontakt auf und erhielt daraufhin die Telefonnummer des Verkäufers. Anschließend wandte sie sich an die Polizei.

Im Verlauf des Abends übernahm eine Zivilfahnderin die Rolle der Käuferin und traf auf den mutmaßlichen Verkäufer. Anstatt das Fahrrad zu übergeben, flüchtete er aus noch ungeklärten Gründen in eine nahegelegene Wohnung.

Diese wurde mit Unterstützung weiterer Beamter aufgesucht. Geöffnet wurde von zwei Frauen (27/29), die mit Gewalt versuchten, das Betreten der Wohnung zu verhindern. Unter Anwendung von Pfefferspray überwältigten die Beamten die Frauen und durchsuchten die Wohnung nach dem geflüchteten Mann.

Sie fanden den 25-Jährigen unter einem Bett versteckt und nahmen
ihn vorläufig fest. Das mutmaßliche Tatwerkzeug (Schraubendreher /
Seitenschneider) wurde sichergestellt. Gegen die Frauen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.

Da keine Haftgründe vorlagen, wurden die Personen nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Das Fahrrad, welches im Hinterhof des Gebäudes gefunden wurde, konnte wieder an die Geschädigte ausgehändigt werden.