Wollte Mann mit Absicht Menschen töten?

Ein Streifenwagen der Polizei im Einsatz. Symbolfoto: Röhe

(ha/np). Kurz nach dem Auffahren auf die Autobahn 23 an der Anschlussstelle Eidelstedt griff ein 25-jähriger Iraker aus noch unbekannten Gründen unvermittelt mit der einen Hand in das Lenkrad eines Taxis und mit der anderen Hand würgte er den Fahrer. Das Taxi wurde dadurch zunächst nach links gegen die Leitplanke gelenkt, wie die Polizei mitteilt. Der Fahrer wehrte sich gegen den Angriff und versuchte gegenzulenken. Hierbei kollidierte das Taxi mit einem auf der rechten Fahrbahn fahrenden Lkw. Dieser fuhr dadurch gegen die rechtseitige Betonwand. Anschließend kam das Taxi auf dem rechten Fahrstreifen zum Stehen. Der 25-jährige Iraker sprang nach Angaben der Polizei daraufhin sofort aus dem Taxi und lief auf die Fahrbahn. Dort wurde der Mann von einem langsam fahrenden Pkw erfasst und auf die Straße geschleudert. Ein Sprecher der Polizei teilt mit: „Der schwer verletzte Iraker wurde mit einer Schädelfraktur stationär in einem Krankenhaus aufgenommen.“

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war der 25-jährige Iraker als Fahrgast eines 59-jährigen Taxifahrers auf dem Weg vom Hauptbahnhof Hamburg (Stadtteil St. Georg) in Richtung Pinneberg (Schleswig-Holstein) unterwegs. An den Kraftfahrzeugen entstanden Sachschäden in bislang unbekannter Höhe. Die Ermittlungen des Verkehrsunfalldienstes dauern an. Hierbei geht es insbesondere auch um die Frage, aus welchen Motiven der Mann in das Lenkrad griff. War es ein absichtlicher Plan, in den Straßenverkehr einzugreifen und auf die Weise einen Unfall zu verursachen, der möglicherweise Tote und Verletzte zur Folge haben könnte? Die Polizei prüft, ob eine psychische Auffälligkeit ursächlich für das Verhalten sein könnte. 


Lange Nacht der Museen am 18. Mai 2019

(ha). Museen bewahren Vielfalt: Am 18. Mai 2019 laden 57 Hamburger Häuser zur Langen Nacht der Museen. Zentrale und entlegenere Kulturinstitutionen setzen die vielfältigen Schätze gekonnt und überraschend in Szene. Der besondere Programmfokus liegt dieses Mal auf der Aufgabe, Natur, Kunst und historische Objekte zu bewahren: Museen und ihre Mitarbeiter bewahren die Vielfalt unserer Welt – von weithin sichtbaren Legenden wie der Cap San Diego, Schwimmkränen am Hafenmuseum über alte Kulturtechniken wie Sütterlinschrift am Altonaer Museum bis hin zu historischem Spielzeug aus Rinde im Archäologischen Museum.

Diese und weitere Veranstaltungshinweise finden Sie hier.


Unterschied zwischen Gaffer und Pressefotograf

Gaffer schauen bei einem Großbrand in Hamburg zu. Viele zücken dabei ihre Handys und machen Fotos oder Videos. Symbolfoto: FoTe-Press

(pp/mr). Wenn Gaffer einen Unfall fotografieren oder mit ihrem Smartphone filmen und hinterher von Polizeibeamten aufgeschrieben und mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, fragen sich viele immer „warum darf denn der Pressefotograf Fotos vom Unfallort machen und ich nicht?“

Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau klärt auf: Der Unterschied zwischen Gaffern und Berufsfotografen ist, dass sie wissen, was sie tun.  So werden beispielsweise keine Fotos von Leichen gemacht (höchstens von einer mit Leichentuch abgedeckten Person). Wird eine tote Person zum Beispiel von Feuerwehrleuten geborgen, legen Pressefotografen die Kameras und Geräte auf den Boden oder halten ihre Objektive zu, damit die Einsatzkräfte sicher sein können, dass niemand Fotos oder Bewegtbilder macht. Auf diese Weise wird ihnen auch Respekt entgegen gebracht. Im übrigen ist es ein Zusammenspiel zwischen Einsatzkräften und Berufsfotografen – meist fragen die Polizisten nach dem Foto- oder Bildmaterial, welches sie für die weiteren Ermittlungen verwenden können. Meist sind sie froh, dass Journalisten Unfälle dokumentieren. Vor allem: Pressefotografen wissen, wie dicht sie ans Geschehen dürfen und die Rettungsarbeiten somit nicht behindern. Auch der Abstand zu den Fahrzeugen muss nicht erklärt werden. Letztendlich ist es gegenseitige Vertrauenssache und ein Geben und Nehmen (wie überall im Leben).

Viele Berufsfotografen fragen die Feuerwehrleute, aus welcher Perspektive sie verunfallte Autos fotografieren können, ohne dass Schwerverletzte oder gar Tote zu sehen sind. Außerdem werden Zeugen oder beteiligte Personen, genauso wie Nummernschilder oder Details an Fahrzeugen verpixelt, die Rückschlüsse auf Unfallbeteiligte zulassen. Bevor Fotos veröffentlicht werden, schaut grundsätzlich der zuständige Redakteur nochmal über die Fotos. Wichtig: ein Journalist hat die Aufgabe, über Unfälle zu berichten!

Genau hier liegen die Unterschiede: Gaffer halten einfach drauf um die eigene Sensationslust zu befriedigen. Sie posten ihr Material irgendwo im Netz und brüsten sich teilweise damit. Abgebildete Personen sind weder unkenntlich gemacht, noch werden Kennzeichen der Beteiligten verpixelt. Viele Gaffer rücken den Einsatzkräften teilweise sprichwörtlich auf den Pelz – das geht gar nicht!

Übrigens: wenn sich auch Pressefotografen nicht an die Spielregeln halten und Unfallopfer, Zeugen oder andere Beteiligte nicht unkenntlich machen, werden auch sie strafrechtlich belangt, wie der Fall eines Bildjournalisten aus Göttingen zeigt. Pressefotografen wie diese sind aber die Ausnahme. Die meisten wissen, wie sie sich an einer Unfallstelle korrekt zu verhalten haben.

Weitere Infos gibt es hier.

 

Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Hamburg. Symbolfoto: FoTe-Press/Röhe

Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.